Überstunden Azubis, kein freier Tag

28. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Skylinex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden Azubis, kein freier Tag

Schönen guten Tag,

Ich soll mich seit kurzen um unsere Azubis kümmern und direkt geht es schon los mit dem Spaß.
Wir haben 3 Auszubildende, alle im 3. Lehrjahr und alle volljährig.
Diese 3 haben das gleiche im Arbeitsvertrag stehen: 8 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche, 40 Stunden.

Durch Personalmangel sollen nun alle 3 einer 6-Tage-Woche nachkommen und dementsprechend bis zu 48 Stunden arbeiten. Anhalten soll das bis zum Herbst/Winter. Dann wird "irgendwann abgefeiert". Das der Personalmangel bis dahin beseitigt ist, halte ich persönlich für sehr unwahrscheinlich.
Auch das Ausbildungsinhalte währenddessen gezeigt werden ist mMn fragwürdig, sie werden einfach plump in den Verkauf gesteckt und der Ausbilder ist ebenfalls selten mit dabei.

Nun habe ich den dreien bereits gesagt, das Überstunden bis zu insgesamt 48 Stunden die Woche bei Ausnahmen zulässig sind, jedoch bin ich mir unsicher wenn es sich langfristig um solche Wochen handeln soll, besonders wegen der Nun anstehenden 6-Tage-Woche.

Ich wäre für einen guten Rat sehr dankbar.

LG,
Sky

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5627 Beiträge, 2514x hilfreich)

Zitat (von Skylinex):
Nun habe ich den dreien bereits gesagt, das Überstunden bis zu insgesamt 48 Stunden die Woche bei Ausnahmen zulässig sind,


Hast du ihnen auch schon gesagt, das diese Überstunden rein freiwillig sind und wenn sie nicht möchten, sie das auch nicht müssen?

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#2
 Von 
Skylinex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Entscheidung wurde getroffen von den jeweiligen Abteilungsleitern/Filialleiter und ohne irgendeine Kenntnis mir gegenüber. Da ich auch noch nicht wirklich hinzugezogen werde, wollte ich den Azubis was an die Hand geben um sich gegen ihre direkten Vorgesetzten durchzusetzen. Wir sind halt in mehrere Filialen eingesetzt und die 3 sind nicht bei mir, also ohne direkten Kontakt.

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#3
 Von 
Skylinex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja: Im Vertrag steht auch das Überstunden vorkommen können.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17962 Beiträge, 6611x hilfreich)
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#5
 Von 
Skylinex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort


Zitat (von blaubär+):
https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ueberstunden/#:~:text=Als%20erwachsener%20Auszubildender%20gelten%20für,8%20Stunden%20täglich%20nicht%20überschreiten.


Da steht immer nur was über die täglichen Arbeitsstunden, hier geht es ja um die Tage. Zählt da eine ähnliche Regelung?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17962 Beiträge, 6611x hilfreich)

Auch wenn die 5-Tage-Woche vorherrscht, sind es immer noch 6 Werktage pro Woche. Solange AV oder TV den Samstag nicht ausschließen, kann der AG auch Samstagsarbeit anordnen.
Was für deine Fragestellung sauer aufstößt, ist, dass die Maßnahme für ziemlich lange Zeit gedacht ist und obendrein nicht begrenzt.
Der Kipppunkt dürfte erreicht sein, wenn ein Stundenschnitt von 8 h/Tag nicht mehr möglich ist. (Ausgleich 'irgendwann' bis St. Nimmerlein, oder wie?)
Einen BR habt ihr anscheinend nicht, der sich da einspreizen könnte?

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Ist ein Tarifvertrag anwendbar? Dann dort erst mal nachlesen.

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der Kipppunkt dürfte erreicht sein, wenn ein Stundenschnitt von 8 h/Tag nicht mehr möglich ist. (Ausgleich 'irgendwann' bis St. Nimmerlein, oder wie?)
Wann sollte der Kipppunkt erreicht sein? Die 8h / Tag beziehen sich auf Werktage Mo - Sa.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17962 Beiträge, 6611x hilfreich)

... ich weiß. Wenn die Maßnahme bis St. Nimmerlein aufrecht erhalten wird.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn die Maßnahme bis St. Nimmerlein aufrecht erhalten wird.
Selbst dann. Laut ArbZG: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.". Und damit kann das ewig so laufen ...

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17962 Beiträge, 6611x hilfreich)

... wenn wir dich nicht hätten ...!
Nein, eine Handhabe gibt das nicht her.
Allerdings bleibt das zu sagen, was immer zu Überstunden zu sagen ist: Überstunden sind per se als Ausnahme definiert und keineswegs dazu, klammheimlich die wöchentliche AZ zu erhöhen.
Die wirksamste Möglichkeit für Azubis bleibt wohl, dass 'Überstunden" für diese Gruppe freiwillig sind.

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#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die wirksamste Möglichkeit für Azubis bleibt wohl, dass 'Überstunden" für diese Gruppe freiwillig sind.
Stimmt auch nicht. Wenn der Azubi volljährig ist, können die Überstunden sehr wohl angeordnet werden. Einzige Voraussetzung wäre ein entsprechender Text in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123885 Beiträge, 40293x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Azubis sind Azubis und nicht dazu da, Engpässe an Personal auszugleichen.
Es dürfte schwerfallen, einen Zusammenhang mit Ausbildungsinhalten herzustellen.
Auch der Ausnahmecharakter von Überstunden steht im Zweifel.

Volle Zustimmung.

Zum einen gibt es bei der jeweiligen Kammer Hilfestellung wenn die Azubis als billige Arbeiter missbraucht werden sollen.
Zum anderen gäbe es auch das Arbeitsgericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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