Bei uns im Betrieb werden die monatliche Überstunden auf einem
Formular eingetragen. Die Überstunden sind stets angeordnet worden.
Im AV steht, dass die Überstunden entweder in Freizeit oder in Geld ausgeglichen werden.
Um eine Auszahlung zu bewirken, muss ein AN eine Art Antrag ausfüllen, im welchen die zur Auszahlung bestimmte
Anzahl der ÜbS eingetragen wird. Schon alleine die Gestaltung des Antragsformulars lässt dem AN frei entscheiden, wieviel Überstunden er sich denn auszahlen lassen möchte ( in verfügbarem Rahmen - versteht sich)
Nun stellte sich aber heraus, dass der Abteilungsleiter diese Anträge verfälscht, in dem die auszuzahlende Stundenanzahl reduziert wird.
Ist das Urkundenfälschung?
Überstunden - Ist das Urkundenfälschung?
25. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2008 | 13:13
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden - Ist das Urkundenfälschung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Januar 2008 | 13:54
Von
Status: Lehrling (1119 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 25. Januar 2008 | 14:19
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Im AV steht, dass die Überstunden entweder in Freizeit oder in Geld ausgeglichen werden.
Und wie lautet der genaue Text?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Januar 2008 | 14:56
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
so wie ich es bereits geschrieben habe. Ein einseitiges Bestimmungsrecht des AG wurde nicht vereinbart.
Er hatte schon im Vorstellungsgespräch behauptet die Überstunden werden ausschließlich
abgebummelt.( zu dem Zeitpunkt hatte ich den AV noch nicht vorlegen). Die Personalabteilung widersprach dieser Behauptung. Durch diese habe ich erst überhaupt von der Existenz der bereits erwähnten Formulare erfahren.
Und jetzt?
Schon
267.849
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten