Überstunden - Muss ich diese 8 Stunden arbeiten, wenn ich während der zusätzlichen Nachmittagsstunde

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)
Überstunden - Muss ich diese 8 Stunden arbeiten, wenn ich während der zusätzlichen Nachmittagsstunde

Ich habe eine Teilzeitstelle (4 Std. täglich). Einmal im Monat muss ich 1 Woche nachmittags arbeiten. Nun sollen wir in den nächsten Wochen Überstunden arbeiten (8 Std.täglich) und Samstags auch noch mindestens 6 Stunden. Muss ich diese 8 Stunden arbeiten, wenn ich während der zusätzlichen Nachmittagsstunden keine Betreuung für meine Kinder habe?
Danke

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das kommt drauf an, was vertraglich konkret zur Arbeitszeit und zu Überstunden vereinbart ist.

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#2
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Im Vertrag heißt es: AN erklärt sich bereit, Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig und im Rahmen des Auftrages erforderlich ist. Die Mehr- und Überarbeit wird nur dann zusätzlich vergütet, wenn diese vorher durch den Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wird.
Das Problem ist, dass ich ausser dieser einen Woche pro Monat nachmittags keine Betreuung für meine Kinder habe (10 u. 12). Ich möchte auch nicht, dass mein Mann andauern früher nach Hause kommen muss, denn in seiner Firma kriselt es und es kann nicht sein, dass er als Hauptverdiener seine Stelle riskiert wegen meinen 480 Euro...ausserdem finde ich es unverschämt, dann auch noch zusätzlich den ganzen Samstag arbeiten zu müssen. Und da man uns nicht genau sagt, ob, wann, wie oft, und überhaupt ist das eh kaum planbar.
Danke für eine Antwort :???:

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Also im grunde wären Überstunden vertraglich zu leisten.

Habt ihr einen Betriebsrat?

Wie viele Mitarbeiter seid ihr denn?

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#4
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

unsere Abteilung, die diese Überstundenaktion betrifft besteht aus 5 Leuten. Soweit ich weiß, gibt es keinen Betriebsrat. Unser Abteilungsleiter nimmt leider Gottes auch alles an, nickt nach oben und verteilt es nach unten. Was passiert, wenn meinen Kindern während meiner Abwesenheit etwas passiert? Oder irgendetwas sonst vorkommt und keiner ist da? Ich fühle mich als Mutter bei dieser Geschichte überhaupt nicht wohl (Wurde mir bei der Einstellung auch nicht gesagt, dass da alle paar Wochen solche Aktionen laufen); die Überstunden kann man somit auch fast gar nicht abfeiern; ich hab noch nichtmal für den Geburtstag meines Kindes frei bekommen.

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#5
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wie lange bist du schon bei dieser Firma in dieser Funktion?
Was wurde Dir bei der Einstellung bzgl. der anfallenden Überstunden denn gesagt?

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#6
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

ich bin erst seit 5 Monaten dort; von Überstunden dieser Größenordnung hat mir kein Mensch was gesagt, denn dann hätte ich passen müssen (eben wegen der Kinder). Diese eine Woche Mittagsdienst ist grade okay, aber ständig...und auch noch Samstags...?

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#7
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wurde eine Probezeit vereinbart? Wenn ja, würde der AG Dich evtl. einfach nicht übernehmen.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ob Probezeit oder nicht, ist egal. Bis zum Ende des 6. Monats besteht kein Kündigungsschutz.

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#9
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich muss jetzt noch einmal mein Hauptanliegen in dieser Geschichte - meine Kindern - in den Mittelpunkt rücken. Es ist ja nicht so, dass ich nicht gewillt bin ÜStd zu arbeiten, nur eben nicht bis abends. Ist es möglich, dass in unserem nach Kindern lechzenden Deutschland das ach so "familienfreundlich" Beruf und Familie (Kinder)vereinbart wissen will - die Interessen des AGs über den Schutz der Kinder geht? Die Kinder sind über 4 Stunden alleine zu Hause...wer haftet, wenn da was passiert? Ist dann auch wieder - wie üblich - die Mutter an allem Schuld? (Entschuldigung, aber ich kann einen gewissen Zynismus nicht unterdrücken)Versteht mich jemand? Gibt es da gar nichts, auf das man sich zum Wohl der Kinder berufen kann? :(

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Der Arbeitgeber wird sich auf den AV berufen, in dem du dich zu Mehrarbeit bereit erklärt hast. Auf die persönliche Situation wird dann keiner Rücksicht nehmen (müssen). Erkundige dich doch, ob es nicht doch einen Betriebsrat bei euch gibt. Hast du deinen AG schon auf dein Problem angesprochen??

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#11
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Ja, selbstverständlich. Ich verstehe Dich ganz gut. Ich finde Du hast recht - die Kinder müssen vorgehen, aber Du muß dazu stehen. Sie sind Deine Kinder und nicht das Problem Deines Chefs.

Das Problem ist, wie Venotis bereits erklärt hat...

Quote:
-----------------------------------------------------------
Also im grunde wären Überstunden vertraglich zu leisten
-----------------------------------------------------------

Du muß die Sache für Dich entscheiden. Rede doch mal mit dem Chef und sag ihm, daß Du nicht bereit bist ÜStd. in diesem erwartetem Umfang zu machen. Du solltest Deine Argumente anbringen, auch daß von vorne ´rein so viele ÜStd. nicht vereinbart waren.
Entweder geht er darauf ein, verständnis wird er vielleicht auch haben, und lässt jemanden anderen arbeiten (was ich nicht glaube), oder mußt Du den Job wechseln.
Ich würde einen anderen Job suchen.
Wenn Du tatsächlich in der Probezeit bist, wird er Dich evtl. einfach nicht übernehmen.
Ansonsten kann er Dich kündigen.
Selbst kündigen solltest Du nicht, wenn Du noch keine andere Stelle hast - da würde eine Sperre beim Arbeitsagentur auslösen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Also hier sieht das nach Verdoppelung der wöchentlichen Arbeitszeit aus. Das hat für mich nicht mehr viel mit vertraglich vereinbarter Pflich Überstunden zu leisten zu tun.
Ich würde einen Kompromiss anbieten. Ggf. Ist Dein Mann Samstags zu hause und an einem Tag der Woche gelingt es Die die Kinder bei Schulfreunden unterzubringen.

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#13
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die kernfrage - arbeitsrechtlich - scheint mir die um den 400-euro-status zu sein. welche arbeitszeit ist möglich, ohne die konstruktion zu gefährden? überstunden können m.e. nur in ausnahmefällen und kurzfristig angeordnet werden. die zeitliche begrenzung ist doch die wahl, weil (!) kinder zu versorgen sind. das ist doch der hintergrund,um den auch der AG weiß. insofern kann er sich nicht aus der sozialverträglichkeit seiner anordnungen herausstehlen - hier hat der AG rücksicht zu nehmen auch bei seinen weiteren anordnungen und maßnahmen.

nur: wie bringt man es ihm bei - darauf zu pochen, wird schnell zur kündigung führen. alternativen aufzeigen wäre eine andere möglichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey, an euch alle, die ihr mir geschieben habt, vielen herzlichen Dank. Habe gestern gerade einen 8 Stunden Samstag Üstd abgeleistet, mal sehen, was diese Woche so bringt. Ich habe bereits signalisiert, dass ich eben sehr früh anfangen werde, dafür aber nicht so lange nachmittags bleibe...es kam mal bis jetzt kein Protest. Vielleicht sind meine Chefs doch nicht die A....löcher für die sie unser Abteilungsleiter hinstellt. Haltet mal die Daumen. Nochmals vielen Dank, es ist gut zu wissen, dass es euch gibt... :grins:

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