Überstunden Mutterschutz

27. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)
Überstunden Mutterschutz

Hallo liebe Helfenden, ich könnte da mal weder eure Hilfe gebrauchen.

Folgender Fall:
Werdende Mutter, Vertrag über 30 Stunden / Woche, sie soll laut Dienstplan pro Tag 2 Stunden mehr arbeiten.
Nun ist laut MuSchG § 8 Punkt 2.2 Mehrarbeit über 8,5 Stunden / Tag verboten, diese zwei zusätzlichen Stunden wären also noch im Rahmen.
Trotzdem handeltes sich bei einem 30-Stunden-Vertrag ja um erhebliche Mehrarbeit. Ist das erlaubt und wenn nicht, wo steht das?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Warum handelt es sich bei einer 30-Stundenwoche um erhebliche Mehrarbeit oder habe ich dich falsch verstanden? Wie ist denn die tatsächliche AZ der Frau - hat sie eine 5 oder 6-Tage-Woche?

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ HeHe

Ich denke, statt der vereinbarten 30 Stunden/Woche sollen jetzt 40 Stunden/Woche gearbeitet werden.

@ oha

Ich würde da gar nicht so arg nach dem Mutterschutzgesetz schielen, sondern erstmal im (Teilzeit)Vertrag selbst nachschauen, ob dieser die Möglichkeit der Mehrarbeit überhaupt zulässt.

Zusätzlich zu HeHes Fragen: Über welchen Zeitraum sollen die Überstunden geleistet werden?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Genau,
es handelt sich um erhebliche Mehrarbeit, da ja eigentlich 30 Stunden / Woche nun zu 40 Stunden / Woche werden.
Ich weiß nicht, was im Vertrag steht, weil es sich nicht um mich handelt.
Ich werde meine Freundin einfach mal fragen und mich noch mal melden.

Danke soweit!

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

http://www.bmas.de/portal/10694/teilzeit__rechtliche__situation.html :

"Überstunden
Teilzeit wird von Mitarbeitern oft mit dem Ziel vereinbart, mehr freie Zeit zu gewinnen. Die so gewonnene freie Zeit nutzen sie zumeist für Familienarbeit. Sie ist dann für die Berufsarbeit nicht mehr frei verfügbar. Im Regelfall darf der Arbeitgeber deshalb Überstunden außerhalb der fest geplanten Arbeitszeiten nicht einseitig anordnen. Eine solche Befugnis muss vielmehr ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Etwas anderes gilt in Notfällen oder wenn dem Betrieb ein schwerer Schaden droht; dann müssen alle aufgrund ihrer Treuepflicht Überstunden leisten."

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#5
 Von 
JasminTee*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen! Ich bin die Freundin ;)
also, es ist ein 20std/woche vertrag. wie viel man dann arbeiten will, vereinbart man mit dem zuständigen projektleiter. ich habe 30std vereinbart.
ich habe einen 5tage vertrag, jedoch arbeiten wir 6tage.
es geht sehr viel ums aufkommen. jetzt ist wieder viel, im august zb werd ich nur die 20std die im vertrag sind arbeiten...


Was mich auch noch interessiert, wie genau ist es mit Feiertagen? Also diese, die nicht bundesweit sind, nur die die bei uns sind.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Arbeitszeitgesetz
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Für Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern anerkannt sind, gilt dasselbe.


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#7
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

@ Hamburgerin
Nach deinem Link zu urteilen, könnte man doch sagen, dass 30 statt der vertraglich vereinbarten 20 Stunden mündlich abgesprochen wurden, dass 40 aber den Rahmen sprengen, oder?
Nur wie setzt man so etwas durch?

Das mit dem Feiertag hatte ich JasminTee schon erzählt, aber das wollte sie wohl noch mal von wem anders hören..

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-- Editiert am 28.05.2010 10:46

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#8
 Von 
JasminTee*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Oha:
ja stimmt;-) wo steht es, dass es auch nur die feiertage bei uns betrifft?
meine firma kennt zwar so nur wenig gesetzte (bzw: kennen vermutlich, aber sie halten sich an so gut wie keines), aber an den Mutterschutz dachte ich halten sie sich...

mein Planer sagte gestern er mache sich mal schlau wie das ist... bislang habe ich noch nichts gehört.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

http://www.feiertage.net/frei-tage.php

Da stehen die gesetzlichen Feiertage nach Bundesland geordnet. Feiertage sind Ländersache. Somit ist der vom Land festgelegte Feiertag gesetzlich.

Sie haben einen Teilzeitvertrag, weil Sie nicht Vollzeit arbeiten wollen oder können. Wenn das Gespräch nicht hilft, ist das Arbeitsgericht zuständig.


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#10
 Von 
JasminTee*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe einen teilzeitvertag 20std weil die firma nicht mehr macht. weil die beschäftigung nach dem aufkommen läuft.und die 30std sind mündlich vereinbart.d.h. wenn ich jetzt weiter 40std machen muss, arbeitsgericht?

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