Überstunden Überflutung

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bärbel0508
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden Überflutung

Hallo,
Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Betrieb auf Teilzeitbasis. Mir wurde vorweg gesagt ich müsse nur 3 mal die Woche arbeiten und am Wochenende einspringen wenn nötig. Damit hatte ich auch keine Probleme. Dazu würde ich nach dem dritten Monat eine Erhöhung des Stundenlohnes erhalten. Doch ab dem ersten Jahr wurde aus den 3 Tagen a 8 Stunden eine 40-50 Stunden Woche wobei ich bis heute gut 280 Überstunden gesammelt habe. Jedoch sobald ich mal einen Tag frei nehme wird mir am besagten Tag geschrieben, ich würde doch dringend gebraucht werden. Wenn ich dort bin muss ich meistens die arbeiten meines Personalchefs übernehmen, der in dieser Zeit aus geht oder stundenlange Pausen macht. Während ich wieder 8 Stunden mehr auf mein Überstundenkonto lade. Eine Erhöhung des Stundenlohnes kam trotz ständiger Nachfrage schließlich nur zustande nachdem der Mindestlohn erhöht wurde. Bis lang wurden nur auch nur 50 Stunden ausbezahlt. Dies aber nur aufgrund eines Überweisungsfehler. Nun habe ich dem Chef des Betrieb die Wahl gegeben entweder die Stunden abzufeiern oder sie mir auszuzahlen.
Letztlich wurde entschlossen das ich eine Woche frei nehme bis sie die Stunden gezählt hätten. Doch heute an meinen ersten freien Tag wird mir erneut von meinem Personal Chef erläutert ich solle arbeiten kommen. Völlig Grundlos an einem Einnahmen Schwachen Tag an dem auch andere arbeiten kommen könnten.
Kann ich mein Geld einklagen? Oder sollte ich lieber Kündigen und mir die Stunden die nächsten Monate auszahlen lassen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von muemmel am 11.06.2019 13:48

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Tja, weigern Sie sich doch einfach beim nächstenmal, aus der Freischicht geholt zu werden: Arbeit ist Ihnen 4 Tage vorher anzukündigen: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/teilzeitarbeit-arbeit-auf-abruf-4-ankuendigung_idesk_PI42323_HI570031.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Irgendwie scheint die Phase an dir vorbeigelaufen zu sein, in der Kinder lernen, 'nein' zu sagen.
Du musst in deiner Freizeit für keinen Anruf und keine Mail des AG erreichbar sein; schon gar nicht musst du parat stehen für den Fall, dass du gerufen wirst. Von den Ankündigungsfristen gar nicht zu reden.
Du hast einen Anspruch darauf, entsprechend dem Vertrag beschäftigt zu werden. Dass aus Teilzeit Vollzeitbeschäftigung wird, entspricht nicht dem Willen, dem beide Vertragsparteien zugestimmt haben - du kannst und solltest darauf pochen.

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