Überstunden abbummeln

30. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Walla123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden abbummeln

Ich arbeite bei einem großen Automobilhersteller. Bisher war es kein Problem gesammelte Überstunden abzubauen und damit z.B. mal einen Freitag oder Brückentage frei zu nehmen. Es gibt aber Vorgesetzte die dem Mitarbeiter generell kein Mitbestimmungsrecht beim Abbau ihrer Überstunden einräumen. Die Begründung lautet das allein der Vorgesetzte über die gesammelten Überstunden der Mitarbeiter bestimmen darf.

Gibt es zu dem Thema eine Vereinbarung bzw irgend eine Regelung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Walla123mitglied):
Gibt es zu dem Thema eine Vereinbarung bzw irgend eine Regelung.

Tja, woher sollen wir jetzt wissen, was es für Vereinbarungen bzw. Regelungen es in eurem Betrieb gibt?

Als erstes mal in die relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) durchforsten, was sich dort zu dem Thema findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Walla123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Walla123mitglied):
Gibt es zu dem Thema eine Vereinbarung bzw irgend eine Regelung.

Tja, woher sollen wir jetzt wissen, was es für Vereinbarungen bzw. Regelungen es in eurem Betrieb gibt?

Als erstes mal in die relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) durchforsten, was sich dort zu dem Thema findet.


Ich bin davon ausgegangen das es dazu evtl eine Gesetzliche Regelung gibt, die allgemein Gültigkeit hat!


Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts!! In die Betriebsvereinbarung würde ich gern Mal reinschauen, aber ich hab keine Ahnung wo man die findet!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Walla123mitglied):
Ich bin davon ausgegangen das es dazu evtl eine Gesetzliche Regelung gibt, die allgemein Gültigkeit hat!

Die besagt das der Arbeitgeber ganz alleine bestimmen darf, wann man die Überstunden abfeiert.
Grenze setzen dabei das "billige Ermessen" (§315 BGB ) und das Schikaneverbot (§ 226 BGB ).

Wurde auch so vom Bundesarbeitsgericht (BAG), Az. 9 AZR 433/08 gesehen.



Zitat (von Walla123mitglied):
In die Betriebsvereinbarung würde ich gern Mal reinschauen, aber ich hab keine Ahnung wo man die findet!

Den Betriebsrat fragen, der sollte das wissen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Und der Betriebsrat weiß nicht nur, wo man die Betriebsvereinbarung findet, er kennt auch die genaue Regelung. ;)
Wenn eine BV existiert gilt diese und nicht eine mögliche gesetzl. Regelung.

-- Editiert von altona01 am 01.04.2018 11:01

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Walla123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Und der Betriebsrat weiß nicht nur, wo man die Betriebsvereinbarung findet, er kennt auch die genaue Regelung. ;)
Wenn eine BV existiert gilt diese und nicht eine mögliche gesetzl. Regelung.

-- Editiert von altona01 am 01.04.2018 11:01


Vielen Dank für die Info

Mal sehen ob ich einen von den Jungs erwische! Die scheinen sehr viel unterwegs zu sein... (oft nur leeres Büro bzw Mailbox)

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