Überstunden abbummeln und Verrechnung nach Kündigt

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ostsee123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden abbummeln und Verrechnung nach Kündigt

Hallo,

und zwar habe ich eine neue Arbeitsstelle und die alte zum 15.11 gekündigt, ordentlich und fristgerecht.

Habe ein 25 Stunden pro woche Vertrag, die neue Arbeitsstelle ist Vollzeit.

Habe noch Überstunden und wollte die ab 1.11 abbummeln. Am Montag ordnete meine Vorgesetzte an, das ich die schon ab Mittwoch abbummeln soll, ich fragte sie ob es denn hin haut und sie sagte ja. Jetzt sagte sie zu Kollegen, oh die reichen wohl nicht.

Hatte bis Samstag den 20. Oktober 64,95 Überstunden.

Habe bis letzten Dienstag gearbeitet, Montag 6 stunden gearbeitet und Dienstag 6,5 Stunden, es gilt tariflich eine 6 Tage Woche also sprich 4 komma noch was Stunden pro Tag.

Nächste Woche, ist ja ein Feiertag wird der aus den 25 Stunden raus gerechnet und dazu noch ein freier Tag oder wie?

Wie viel Stunden baue ich denn nächste Woche ab?

Ein Urlaubstag hab ich auch noch.

Eine Kollegin sagte, die anderen Tage, für die meine Überstunden nicht reichen werden vom Lohn ab gezogen, ist das rechtens?

Ist zwar viel, aber hoffe auf Hilfe.

Vielen dank.

LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Ich werde nicht schlau aus deiner Darstellung.
Mein Vorschlag: Nimm einen Kalender, am besten mit Wochenübersicht und schreib für jeden Tag auf, wie lange du arbeitest bzw. abbummelst. Dann solltest du schon rauskriegen, ob die Rechnung hinhaut oder nicht.

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