Überstunden abfeiern?!

16. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
hoffMan1971
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden abfeiern?!

Hallo zusammen,

ich arbeite 35 Stunden die Woche und habe eine Klausel nach der 20 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten werden. Die Überstunden werden jeweils am Monatsende abgerechnet. Habe ich im aktuellen Monat unter 20 Überstunden gemacht wird der wird der Zähler auf 0 zurückgesetzt; mein Gleitzeitkonto ändert sich nicht. Mache ich mehr werden 20 abgezogen; die Differenz wird meinem Konto gutgeschrieben. Soweit ok.

Wenn ich nun Überstunden abfeiern will, dann wird je nachdem ob ich Stundenweise oder Tageweise abfeiern will einmal vom aktuellen Stundenzähler; einmal vom bereits verrechntetn Konto abgezogen.

Bsp.: Mein Stundenkonto ist bei 0 und im aktuellen Monat habe ich 10 Überstunden. Wenn ich jetzt an einem Fr. im aktuellen Monat zuhause bleibe, dann verändert sich mein Konto auf -7, mein aktueller Zähler bleibt bei 10. Bleibe ich im aktuellen Monat unter 20 gehe ich mit -7 Stunden in den nächsten Monat.
Würde ich an dem Fr. aus obigem Bsp. um 8 einstechen und um 10 wieder ausstechen, dann bleibt mein Konto bei 0 und mein aktuellen Zähler sinkt auf 5.

Ich finde das ist Beschiss! :)

Wie seht ihr das?

Zusätzliche Frage am Rande: Unsere Stechuhr registriert die Zeit im 15 Minutentakt, aber immer zu Ungunsten der MA. Also um 8:05 kommen heisst Zeit zählt ab 8:15. Um 16:25 gehen heisst bis 16:15 da gewesen.

Ich finde das ist auch Beschiss!! :)

Freue mich auf Eure Meinungen.

Gruß,
hoffMan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Betriebsrat vorhanden? Wenn ja, was sagt der dazu?

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#2
 Von 
hoffMan1971
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es gibt einen BR. Der steht erst mal auf dem Standpunkt, dass die MA Ihre Verträge ja freiwillig unterzeichnen, was sich aber mehr auf die 20-Stunden inkl. Klausel bezieht, was ja von meiner Seite auch ok ist.
Ansonsten habe ich den Eindruck, das man sich scheut das Thema zu vertiefen, da die GL als eher "schwierig" bekannt ist.

Ich war selbst schon wegen meinem Anliegen bei der GL und konnte mit Unterstützung der FiBu immerhin rauskriegen, dass das alles so gewünscht ist.

Mich interessiert einfach wie die rechtl. Lage in beiden Fällen, sowohl Überstunden abfeiern, als auch Stechuhr ist.

Gruß,
hoffMan

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Unterstellt, die Vertragsklausel zu den Überstunden wäre wirksam (worüber man wahrscheinlich zumindest diskutieren könnte), müsste der stundenweise "Überstundenausgleich" genauso behandelt werden wie der tageweise. Sprich beim Beispiel mit den aus- und einstempeln umd 8 bzw. 10 Uhr müsste das Gleitzeitkonot auf -5 rutschen und dann am Ende des Monats geguckt werden, ob Insgesamt über 20 Überstunden vorhanden sind, die das Minus auf dem Gleitzeitkonto ausgleichen können. Von daher würde ich als AN mit der jetzigen Verfahrensweise leben.

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#4
 Von 
hoffMan1971
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was spricht dagegen den tageweisen Stundenabbau so zu behandeln wie den stundenweisen? Das wäre ja, zumindest aus Sicht des AN die erste Wahl.

Mal davon abgesehen, dass wenn man den gesamten Stundenabbau vom bereits verrechneten Konto macht, der Effekt eines Gleitzeitkontos gar nicht existiert. Das würde nämlich bedeuten, dass ich, um Freitags mal 2 Stunden früher gehen zu können, im Vormonat 22 Überstunden leisten muss. Wie beknackt ist das denn?

Gruß,
hoffMan



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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Was spricht dagegen den tageweisen Stundenabbau so zu behandeln wie den stundenweisen?


Nur den hier mitgeteilten Sachverhalt zugrunde (Vertragsklausel) gelegt und unter der Prämisse, dass die Vertragsklausel wirksam ist, spricht schlicht die Vertragsklausel dagegen. Nach dieser sind 20 Überstunden im Monat in der Vergütung drin, sprich diese sind unentgeltlich durch den AN zu leisten. Dafür gibt es dann weder Bezahlung noch Freizeitausgleich. Wenn also in einem Monat noch keine 20 Überstunden voll sind, müsste es bei konsequenter Anwendung der Vertragsklausel durch den AG eigentlich egal sein, ob tageweise oder stundenweise der AN auf "Überstundenabbau" nicht da ist. Das Zeitkonto müsste so oder so ins Minus rutschen.

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#6
 Von 
hoffMan1971
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Du hast recht. Ich habs kapiert.

Dann müsste man tatsächlich mal diskutieren ob eine solche Klausel denn rechtens ist, denn der eigentliche Effekt eines Zeitkontos ist ja in diesem Bsp. nur durch eine nicht konsequente Durchführung möglich. In meinem speziellen Fall ist es nur nicht immer machbar für 1-2 Stunden in die Fa. zu kommen, denn ich habe eine recht lange Anreise.

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