Überstunden - als Gegenleistung frei nehmen. Er wird für die Zeit aber nicht bezahlt

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
remendado
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Überstunden - als Gegenleistung frei nehmen. Er wird für die Zeit aber nicht bezahlt

Unser Geschäftsführer beschäftigt einen Mitarbeiter im Servicepersonal unseres Restaurants mit 130 Stunden im Monat ordnungsgemäß mit Vertrag. Es ist mir aufgefallen, dass dieser Mitarbeiter 7x in der Woche arbeitet (da kommt der junger Mann bestimmt auf über 200 Stunden/Monat). Auf seine Gehaltsabrechnung werden aber Überstunden weder aufgeführt noch abgerechnet. Auf meine Frage wie die Überstunden des Mitarbeiter abrechnet werden, bekam ich folgende Antwort: "Der Mitarbeiter kann als Gegenleistung frei nehmen. Er wird für die Zeit wo er frei nimmt aber nicht bezahlt". Meine Frage jetzt ist, ob so was rechtlich zulässig ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Nein, so etwas ist rechtlich nicht zulässig. Wenn die Überstunden freigenommen werden sollen, dann ist dies selbstverständlich normal zu entlohnen.

Gilt hier nicht auch ein Tarifvertrag?

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Also, wenn das die Zukunft ist, geht man nur noch Arbeiten um frei zu machen. Bei Aldi und Co bezahl ich dann mit Freistunden.........? Da sagt der Kassierer dann wohl,das macht dann genau 10 Überstunden und 5 Freistunden.
Wie blöd ist das denn.

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#3
 Von 
remendado
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, sowiet ich weiss ist es keinen Tarifvertrag (klein Gastronomie). Woran würde ich ihn erkennen? - ich habe den Vertrag vorliegen. Worauf kann ich mich stützen wenn ich jetzt behaupte dass diese Praxis rechtswiedrig ist. Der Geschäftsführer behauptet schlicht und einfach es wäre alles in Ordnung so.
Danke für die Info!

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

naja - da wäre ja der vertrag. der AG hat dafür zu sorgen, dass der AN vertragsgemäß beschäftigt wird.
jetzt könnte es sein, dass dieser AN für gewisse zeiten über das soll hinaus beschäftigt wird - dann sollten dem zeiten geringerer beschäftigung entgegenstehen. so etwas wird i.d.r oder beispielswiese über 52 wochen gerechnet - bei durchgehend gleichem lohn, versteht sich.
es kann sich aber auch über angeordnete überstunden handeln - die müssen dann vergütet oder in freizeit ausgeglichen werden. zeitausgleich natürlich als bezahlte zeit, denn gearbeitet hat der AN ja schon dafür.

.. also eine reine ableitung aus dem vertrag. das problem ist offenbar, dass dieser AN sich das bieten lässt, was dem gesunden menschenverstand klar ist. und: wo kein kläger, dort kein richter.

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#5
 Von 
remendado
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Es könnte sein dass der AN das Geld unter der Hand bekommt. Ist aber nur eine Vermutung. Ich kann es aber nicht beweisen. Es ist aber beunruhigend dass so was in meiner Firma stattfindet. Ich weiß aber nicht wie ich dahinter kommen kann oder wie ich vorgehen soll.

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