Überstunden als Teilzeitkraft (Handel)

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz490496-52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden als Teilzeitkraft (Handel)

Ich grüße Euch,

Kurz zum Problem: Seit etwa 18 Monaten fahre ich (und all meine Kollegen) massiv Überstunden. Ich bin im Handel tätig und auf 25h-Stundenbasis angestellt. Wöchentlich komme ich aber im Schnitt auf 32-38 Stunden. Laut Vertriebsleiter kann (was auch immer das bedeuten mag) er keine neuen Leute einstellen und vertröstet uns nun schon seit sehr langer Zeit mit abgedroschenen Phrasen. Ich bin inzwischen gewillt auch rechtliche Wege zu gehen und hörte zum ersten Mal von einem 'Antrag auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit' - oder würdet ihr mir eine andere Lösung empfehlen?

Was ich/wir bereits versucht haben:
-Gespräch mit dem Filialleiter/Vertriebsleiter (fehlgeschlagen)
-Versuch auf Anstellung in eine höhere Stundenklasse (fehlgeschlagen)
-Kontakt zum Betriebsrat mit direktem Gespräch aller beteiligten Konfliktparteien (kurzfristiges Versprechen, inzwischen sogar verschlimmerte Situation)
-Kontakt zu Ver.di (blieb ergebnislos)

Ich möchte einfach wieder mehr Zeit für meine Familie haben und suche nun händeringend nach etwas, was mich auf juristischem Wege in mein ursprüngliches Arbeitsverhältnis zurückbringt.

Danke im Voraus für eure Zeit.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... das hattest du doch jüngst schon gepostet gehabt, nicht wahr?
Wenn das alles zu nix und wieder nix geführt hat, bleibt dir nur die Klage.
Und du hast die Sachen hoffentlich gut dokumentiert!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz490496-52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Haha ich sehe es gerade :D Aber tatsächlich bin ich jemand anderes. In den Antworten zu dem Beitrag konnte ich allerdings nichts finden, was mir hilft, deswegen der eigene Beitrag mit: 'Antrag auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit'. Falls das was nutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Okay, wäre auch nicht schlimm gewesen und diente nur meiner Orientierung.
Gleichwohl: Wenn der AG nicht in der Lage ist, dich vertragsgemäß zu beschäftigen, also in etwa auch die vereinbarte Stundenzahl sicher zu stellen, bleibt nur die Klage oder die Kündigung. Denn dazu sind Arbeitsgerichte da, Streitigkeiten aus dem AV zu klären und möglichst beizulegen.
Jedenfalls musst du nicht Arbeitgebers Nöte ausbaden noch seine Unfähigkeit oder seinen Unwillen - führt zur Unzufriedenheit, geht auf die Gesundheit und auf die Familie.

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