Überstunden auf zusätzlichen 400,-€-Job

8. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)
Überstunden auf zusätzlichen 400,-€-Job

Hallo,
ist es legal, Überstunden in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis mit einem zusätzlichen 400,-€-Job bei einer weiteren Firma des Arbeitgebers abzurechnen.

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9 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

zum Verständnis: Du hast Überstunden beim AG, und der AG bietet dir an, bei einer seiner Firmen einen 400-Euro-Job einzurichten und dort Arbeitszeit in Höhe der Überstunden bezahlt bekommen, die du dort nie geleistet hast??
Wenn ja, läuft das auf Steuer- und Abgabenhinterziehung hinaus, da Minijobs steuerlich ja anders gestellt sind.

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#2
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Die 2. Firma ist im Prinzip in der gleichen Branche, dort besteht ein angemeldeter Minijob.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ... dort besteht ein angemeldeter Minijob.

... der nur als Puffer und "Ausgleichsbehälter" für Überstunden / Mehrarbeit??

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#4
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

so siehts wohl aus...der Arbeitgeber weigert sich anders abzurechnen, in der Probezeit möchte man auch keinen großen Aufstand machen.
Frage ist letztendlich, ob das für den Arbeitnehmer illegal ist?

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... "wo kein Kläger, da kein Richter ", sag ich mal. Ob man dir was ans Zeug flicken könnte, wenn die Konstruktion mal beanstandet werden sollte, vermag ich nicht einzuschätzen, die Hauptlast aber, möchte mir scheinen, trägt dein AG. Im Falle eines Falles könnten Nachzahlungen ins Haus stehen.
Dir entgehen die Einzahlungen aufs Rentenkonto durch die Überstunden, wäre zu ergänzen. Netto dürfte mehr rumkommen für dich, aber eben durch Verkürzung der Abgaben.

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#6
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

auf jeden Fall bekäme der AG eins zwischen die Hörner wegen 266a StGB

und du hängst mit drin........
Verjährung : nach § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB in 5 Jahren

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1991 entschieden, dass die Verfolgungsverjährung der Taten nach § 266 a Abs. 1 StGB nicht mit der Tatbestandserfüllung (Unterlassen der pünktlichen Zahlung) beginnt, sondern erst mit dem Erlöschen der Beitragspflicht. Die Beitragspflicht erlischt aber erst durch Beitragsentrichtung oder durch den Wegfall des Beitragsschuldners (Abschluss der Liquidation einer Gesellschaft).

Bemerkung Frank: Praktisch bedeutet das: Soweit nicht der Ausnahmefall des Wegfalls des Beitragsschuldners eintritt, ist die Verjährungsregelung in § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB annähernd bedeutungslos.

http://www.dr-frank.de/Wirtschaft/WiStR-028.htm

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#7
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich frage mich halt, ob es wirklich Regelungen gibt, die dagegen sprechen dass ich beim selben Arbeitgeber noch zusätzliche Tage auf 400,-€-Basis arbeite.

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#8
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


was ihr vorhabt, ist illegal

legal könnte es so laufen :

http://dienes.biz/2010/07/mini-job-sogar-beim-gleichen-arbeitgeber-moglich/



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#9
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

ok..vielen Dank für die Infos.

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