Überstunden auszahlen nach Kündigung

29. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Maler97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden auszahlen nach Kündigung

Guten Tag,

Meine Frage ist, mit welchem Stundensatz müssen Überstunden von einem Arbeitzeitkonto ausgezahlt werden?
Mit dem Stundenlohn zum Zeitpunkt der Erbringung der Überstunden oder mit dem aktuellen, der durch zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen höher ist?

Danke im voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Ich denke, Ersteres dürfte stimmen; denn im Zeitpunkt, da die Überstunden geleistet werden, entsteht der Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maler97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn durch die Lohnerhöhung die Überstunden entsprechend gekürzt wurden?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

... verstehe ich nicht. Wie kann eine tarifliche Lohnerhöhung die Anzahl tatsächlich geleisteter Überstunden verringern? Wenn rechnerisch sowas gemacht wird, passiert doch im Grunde genau das, was ich unter #1 geschrieben hatte: Es werden die alten Preise zugrunde gelegt; es ist mathematisch doch egal, ob ich n Überstunden der Vorperiode mit dem alten Stundensatz multipliziere, oder die neuen Stundensätze nehme und die Menge an Stunden umrechne.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Maler97):
Überstunden auszahlen nach Kündigung
Wenn dein Vertrag sagt, dass die Zeitguthaben bei Kündigung in Geld auszuzahlen sind, dann wohl mit dem Stundenlohn, der im Vertrag steht.
Und auch nur, wenn es echte/angeordnete Überstunden sind. In den AZK steht iaR Mehrarbeit

Die Zeit auf dem Arbeitszeitkonto (Plusstunden) soll grundsätzlich in Freizeit ausgeglichen werden...

Zitat (von Maler97):
Auch wenn durch die Lohnerhöhung die Überstunden entsprechend gekürzt wurden?
Wie ging das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Maler97):
Meine Frage ist, mit welchem Stundensatz müssen Überstunden von einem Arbeitzeitkonto ausgezahlt werden?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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