Überstunden auszahlen/abfeiern

7. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Max36
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden auszahlen/abfeiern

Hallo
Ich habe 5 Jahre in einem Betrieg gearbeitet, wo wir alle eine Halbe Stunde am Tag länger machen mussten, die Mehrstunden wurden nie ausbezahlt und man durfte diese auch nicht abfeiern. Diese wurden aber immer in den Stundenzetteln dokumentiert.

Nun erhielt ich nach 5 Jahren die Kündigung.
Kann ich nun gerichtlich gegen die Firma vorgehen, mit der Aussicht dass mir die Überstunden für die let zten Jahre ausbezahlt werden?

PS: Eine Überstunderegelung würde damals im Arbeitsvertrag nicht thematisiert.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Da stellen sich Fragen:
a) nach der Beweisbarkeit der Mehrarbeit - wer behauptet, muss beweisen: du musst also vor Gericht schlüssig darlegen, dass du in deinen Rechten verletzt bist. Also: wie kommst du an die Stundenzettel oder andere belastbare Belege? Wohl muss der AG die AZ über zwei Jahre lang dokumentieren, insofern läge ein Beweismittel vor, aber muss der AG sie auch dem Gericht rausrücken?
b) nach der Verjährung. Wenn du Pech hast, gibt es im AV oder im TV (sofern ihr einem TV angeschlossen seid) eine Ausschlussfrist, die evtl. Nachforderungen begrenzt. Die Ausschlussfrist kann kurz sein, 3 Monate im ungünstigsten Fall. Wenn nicht, würde die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren greifen; 10 Jahre sind auf keinen Fall drin.

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#2
 Von 
Max36
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann jeder AG sowas einfach ohne Konsequenzen durchziehen?
OK, mal angenommen ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist, kann ich jetzt die Überstunden der letzten 3 Jahre abfeiern? oder nur wenn der Chef mit einverstanden ist?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Firma müsste ja erst einmal deinen Anspruch anerkennen - ob das passiert, wenn und wo "alle eine Halbe Stunde am Tag länger machen mussten" und sich anscheinend bisher niemand dagegen gewehrt hat?
(Ich wüsste liebend gerne, wie sich dieses Müssen konkret manifestiert hat).
Dann: hast du jemals was abfeiern oder Urlaub nehmen dürfen, ohne das mit dem Chef abzusprechen?? - Rein rhetorische Frage - Solche Dinge laufen immer im Einvernehmen, Selbstbeurlaubung läuft nicht, Freizeitausgleich aus eigener Macht genau so wenig.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Arbeitgeber kann sowas nur durchziehen, solange seine Anrstellten das mit sich machen lassen. Ohne Ausschlussfrist und mit genauer Dokumentation der gearbeiteten Stunden kann die nachtraegliche Bezahlung fuer 3 Jahre einklagbar sein
Zu erklaeren waere eben, weshalb ueberstunden mit Wissen des AG gamacht werden mussten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Max36
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor meiner Zeit in dem Betrieb, wurde die Überstunden auch bezahlt, als es einige Jahre später der Firma schlechter ging, wurden die Zahlungen eingestellt, die Angestellten hatten die Überstunden weiter unentgeltlich gemacht, als ich in die Firma kam, habe ich natürlich mit allen zusammen Mehrstunden gemacht. Ausser mir hat es dort niemanden Interessiert warum und wozu man 10 Tage umsonst arbeitet.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Über die Jahre könnte man dann sogar über 'stillschweigende Zustimmung (zu einer entsprechenden Vertragsänderung)' nachdenken.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Handelt es sich überhaupt um Überstunden (also angeordnet)
oder um freiwillig abgeleistete Mehrarbeit?

Und warum kommst Du erst jetzt, nach so langer stillschweigender Duldung damit aus dem Quark?

Berry

Zitat (von Max36):
die Angestellten hatten die Überstunden weiter unentgeltlich gemacht,


Da drängt sich der Verdacht auf eine Einigung gradezu auf; dass schon mal abgeklärt?

Zitat (von Max36):
als ich in die Firma kam, habe ich natürlich mit allen zusammen Mehrstunden gemacht.


Wieso natürlich? Selbstverständlich (rechtlich gesehen) ist das für mich nicht.

Zitat (von Max36):
Ausser mir hat es dort niemanden Interessiert warum und wozu man 10 Tage umsonst arbeitet.
Dich hat es doch aber auch über Jahre nicht interessiert. Und umsonst war die Mehrarbeit hoffentlich auch nicht.

Berry

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Kann ich nun gerichtlich gegen die Firma vorgehen, mit der Aussicht dass mir die Überstunden für die let zten Jahre ausbezahlt werden? Kann man probieren - die rechtlichen Hürden sind in Antwort 1 schon benannt worden. Immerhin kann man zumindest mal das Geld für nicht verjährte Überstunden einfordern - die Arbeitsgerichte verlangen keinen Kostenvorschuß, insofern kann man zumindest gucken, was im Gütetermin rauskommt. Läuft es schlecht, zieht man halt nach dem Gütetermin die Klage zurück.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Max36):
Nun erhielt ich nach 5 Jahren die Kündigung


Auch wenn hiernach nicht gefragt wurde:

Gehen Sie denn davon aus, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte? Wenn nicht, sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung unbedingt Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Im Übrigen können Sie die Kündigungsschutzklage auch mit einer Zahlungsklage (Überstunden) verbinden.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Gehen Sie denn davon aus, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte? Es ist ein Kleinbetrieb, wie sich aus einem anderen Thread des TE ergibt - Kündigungsschutzklage dürfte also nichts bringen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es ist ein Kleinbetrieb, wie sich aus einem anderen Thread des TE ergibt - Kündigungsschutzklage dürfte also nichts bringen


Es ist zumindest nicht zwingend, dass eine Kündigungsschutzklage bei einem Kleinbetrieb nicht auch erfolgreich geführt werden kann.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Und diese begründet man wie (unterstellt, dass es eine fristgerechte Kündigung ist)?

-- Editiert von muemmel am 08.03.2019 15:07

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und zwar wie (unterstellt, dass es eine fristgerechte Kündigung ist)?


Nichteinhaltung der Schriftform, Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, treuwidrige Kündigungen, sittenwidrige Kündigungen und besonderer Kündigungsschutz fallen mir hier als mögliche Begründungen einer Kündigungsschutzklage ein.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 08.03.2019 15:09

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