Hallo zusammen,
ich arbeite auf 400,- Euro-Basis. Seit Jan. 2012 mache ich regelmäßig Überstunden, die ich lt. Arbeitgeber dann abfeiern kann. Mal arbeite ich 2 Tage in der Woche, mal 3, mal 4 Tage. Auf meiner Frage hin, ob man dies nicht in einem Teilzeitvertrag sozialversicherungspflichtig umwandeln kann, meinte der AG nein. Man kann ja dafür frei machen. In meinem Arbeitsvertrag
stehen aber nur 2 Tage mit xxxx Stunden = xxx Stunden im Monat. Da ich aber nicht permanent 4 Tage in der Woche zur Verfügung stehen kann, meine Frage: was kann der Arbeitgeber verlangen? Kann er daraufhin kündigen? Was kann man tun?
Vielen Dank im Voraus.
-----------------
""
Überstunden bei 400,- Job
7. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2012 | 16:11
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
Überstunden bei 400,- Job
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Mai 2012 | 19:22
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn zwei Arbeitstage pro Woche vereinbart sind, dann können Sie darauf bestehen. Die Arbeitstage muß der Arbeitgeber auch rechtzeitig ankündigen, Arbeitnehmer haben das Recht auf eine planbare Freizeit.
Wenn mehr als 10 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind und die Probezeit vorbei ist, haben Sie Kündigungsschutz.
Ansonsten gibt es natürlich auch Arbeitgeber, die kündigen, wenn Arbeitnehmer nicht alles mitmachen.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.788
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten