Überstunden bei Teilzeit

20. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hesse79
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Überstunden bei Teilzeit

Hallo zusammen,

nehmen wir an eine Bekannte von mir hat einen Arbeitsvertrag über 25stunden (wäre ja Teilzeit da im Betrieb sonst länger gearbeitet wird, 8h täglich). Im Arbeitsvertrag steht das nach Betrieblichen verlangen nach Überstunden geleistet werden müssen.

Die normale Arbeitszeit/ Tage sind Mo-Fr, jetzt arbeitet diese bekannte seit Januar schon fast jeden Samstag zusätzlich fast 6 stunden. Und dies wird oft dann noch einen Tag vorher angekündigt.

Jetzt zur Frage, was dürfte die Bekannte an Überstunden machen (Teilzeit macht man ja nicht aus Spaß sondern wegen Kindern und Familie), wann muss dies angekündigt werden. Welche genauen Gesetzlichen grundlagen könnte man zur Hand nehmen?

Hab mich im netz schon mal umgesehen aber da gibt es teils nicht so klare Aussagen. Und hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.

Gruß
B.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Es gibt "Rahmenbedingungen" zum Thema Überstunden. Diese kann man ganz einfach ergooglen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
Hesse79
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber leider nicht gefunden, oder halt falsch gesucht :(

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Im Arbeitsvertrag steht das nach Betrieblichen verlangen nach Überstunden geleistet werden müssen.

Dem entgegen steht hier das berechtigte Interesse des Arbeitnehmers, in Teilzeit nicht die ganze Woche zur Verfügung zu stehen. Das ist Verhandlungssache, wie genau die Details vereinbart werden. Nachverhandlungen dürften auch berechtigt sein aufgrund der familiären Situation.

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/teilzeit-41-dauer-und-lage-der-arbeitszeit-ueberstunden_idesk_PI13994_HI1436997.html



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