Überstunden eingetragen und berechnet obwohl krankgeschrieben

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)
Überstunden eingetragen und berechnet obwohl krankgeschrieben

Hallo zusammen,
wie sieht es aus, wenn jemand nach geleisteten Stunden bezahlt wird, er im Arbeitsplan mit Überstunden auch eingeplant ist, er zwischenzeitlich krank wurde, also die Überstunden nicht absolviert konte, für die er auch eingetragen wurde. Müssen die nichtgenommenen Überstunden gezahlt werden? Also ich meine nein, man hat ja keine Überstunden gemacht also muß auch nichts bezahlt werden...oder hat derjenige Anspruch auf die Zahlung der nicht geleistetet Überstunden obwohl diese nicht geleistet wurden?

Vielen Dank für die Antworten

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Es gibt also einen veröffentlichten Arbeitsplan, in dem dieser Jemand eingetragen ist. Die Sache mit den Überstunden wäre noch gesondert zu erörtern, denn geplante Überstunden scheinen mir ein Widerspruch in sich zu sein. Nach dem Grundsatz, dass ein Arbeitnehmer mit AU zu stellen ist, als ob er gearbeitet hätte, müssten die geplanten Stunden meines Erachtens bezahlt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo, erst einmal danke für die Antwort. Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt, der zwischen 80-100 Stunden besagt, man krangeschrieben ist, sich während des Krankgeschrieben seins in den Monatsplan einträgt, obwohl krank gemeldet, kann man doch die nicht geleisteten Stunden bezahlen? Vor allem wenn man pro geleisteter Stunde gezahlt wird! hm, das würde mich schwer wundern. Vielleicht war es ein wenig unglücklich ausgedrückt, denn es gibt kein Festgehalt sondern Stunden und nach Stunden wird auch bezahlt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// -... sich während des Krankgeschriebenseins in den Monatsplan einträgt, obwohl ...

Das ändert den Sachverhalt natürlich gewaltig. Am Anfang hieß es ja: ... eingetragen ist.
Da stimme ich freilich zu, dass man sich nicht in einen Monatsplan eintragen kann, wenn man krankgeschrieben ist, jedenfalls nicht für die Zeit der Krankschreibung. Ansonsten scheint mir dieser Arbeitsplan so etwas zu sein wie eine Ankündigung der AN, vielleicht auch eine Selbstverpflichtung für diese Zeit..
(Ansonsten stellt doch der AG den Arbeitsplan auf, oder? Jedenfalls kenne ich es nur so.)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ansonsten stellt doch der AG den Arbeitsplan auf, oder? Jedenfalls kenne ich es nur so.

So ist es.
Irgenwie habt sowohl ihr als auch euer Arbeitgeber keinen Plan was ihr da macht?



Wie ist denn nun der genaue Ablauf wie der Arbeitsplan etc. zustande kommt?



Zitat (von Cynta):
Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt, der zwischen 80-100 Stunden besagt,

Da müsste man mal wissen, wie der Wortlaut überhaupt ist.



Zitat (von blaubär+):
Da stimme ich freilich zu, dass man sich nicht in einen Monatsplan eintragen kann, wenn man krankgeschrieben ist, jedenfalls nicht für die Zeit der Krankschreibung.

Stimmt, das wäre dann sogar ein Grund mal die fristlose Kündigung und strafrechtliche Verfolgung zu prüfen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo noch mal,
es gibt einen Arbeitsvertrag, der sich auf 90-100 Stunden beläuft. Die Jenige welche, war von November bis mitte Dezember Krank gemeldet. Bekommt Stundenweise bezahlt. Hat sich in den Dezemberplan mit ca 90 Stunden mehr eingetragen, die sie allerdings krank war. Wenn ich Stundenweise bezahlt bekomme, dann bekomme ich doch sicherlich auch nur die erbrachten Stunden bezahlt? Man ist der Meinung, dass diese Zeit bezahlt werden muß! Ich sehe dass allerdings völlig anders. Hätte ich einen Vertrag mit einem Festgehalt, dann bekomme ich natürlich bis zu 6 Wochen mein Gehalt, dann greift die Krankenkasse...Aber wenn ich Stundenweise gezahlt bekomme, kann ich doch nicht erwarten, dass mir diese nicht erbrachten Stunden bezahlt werden.
Übrigens geht es um eine Assistentenstelle bei einer schwerstbehinderten Frau und jener der diese Stunden gezahlt haben will, ist die Schwester..Diese Schwester und auch andere Assitenten haben einen Teilzeitvertrag von 80-100 Stunden pro Monat. Dieses wird finanziert von Steuergelder, dem sogenannten AGM.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Cynta, das hilft auch nicht wirklich weiter.
Fakt ist: Es gibt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - EntgFzG . Das Entgelt bemisst sich danach, wie AN betriebsüblich oder planmäßig zu arbeiten hätte. Wenn der AV dieser AN also auf 80-100 h lautet, sind also auf alle Fälle 80 h im Monat zu zahlen, 100 wohl dann, wenn die Zeit davor 100 h an der Tagesordnung waren. 90 h sind da offenbar die Mitte.
Entscheidend ist: die AN hat einen AV, wenn auch mit variablem Stundenumfang. Deine Ausführungen von wegen Festgehalt usw. laufen also ins Leere. Selbst bei einem Vertrag Arbeit auf Abruf würde ein Minimum und ein Maximum an Stunden festgelegt.
Vollkommen irrig ist dein Ansicht: nix gearbeitet, also kein Geld.
Angemerkt: Auch bezahlter Urlaub steht der AN zu, in dem sie ja auch wohl nicht arbeiten wird.
Hier verwirrt diese Saga, dass die AN die Stunden selbst eingetragen habe, im Krankenstand und für die Zeit der Krankschreibung. Die Aktion mag Blödsinn gewesen sein, vielleicht aber auch nur dem Umstand geschuldet, dass AG sich geweigert hat, den Lohn während der Erkrankung weiter zu zahlen.
An dem Recht der AN ändert auch nichts, dass ihre AG schwerbehindert ist.

Und wer bist du bzw. was ist deine Rolle in der Angelegenheit?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo, ich drücke mich wohl ein bisschen unglücklich aus. Es ist klar, dass der Durchschnitt genommen wird, also wie du geschrieben hast ein Minimum oder Maximum ...in dem falle wohl 100 Stunden aber doch keine 175 Stunden?! Und genau das wird gefordert, innerhalb der Krankheit in der nicht gearbeitet wurde. Hm, schwierig für mich, es hier richtig darzulegen. Die erste krankmeldung war Anfang November, die Zweite Krankmeldung anfang Dezember und da war sie schon lange krank und es gab auch einen Ersatz...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Einfach geht wirklich anders. Die 175 Stunden müsste die Arbeitnehmerin natürlich erklären. Fürs erste ist nicht zu erkennen, woher diese Menge Stunden kommen und worin die Berechtigung dafür liegen soll Es geht ja nicht an, das eine Arbeitnehmerin sich ihre Stunden selbst anordnet - über das Maß hinaus, wozu sie vertraglich verpflichtet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Normalerweise wird ein Durchschnitt gebildet aus den letzten 3 Monaten, das ergibt dann das "Ausfallgeld". Dieses Gehalt müsste dann die 6 Wochen Krankheit durchgezahlt werden...

Aber ich bin mir sicher, dass es interessant wäre, den Arbeitsvertrag mal lesen zu können. Stellen Sie ihn doch bitte mit komplettem Wortlaut und geschwärzten Daten hier einen. Irgendwie hört sich das noch an als läge da noch etwas anderes im Pfeffer, ich denke dann nur an "Jemanden als Ersatz..."

Ich glaube, es wäre wichtig, hier den gesamten Arbeitsvertrag im Wortlaut zu kennen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

So lange relvante Rückfragen nicht beantwortet werden, ist das alles stochern im Nebel ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Guten Morgen,
das mit dem Durchschnitt ist mir bekannt. Was den Arbeitsvertrag angeht, gibt es keine Sonderregelungen, es ist ein einfacher Vertrag für Teilzeitkräfte in dem Urlaubstage und eben die 90-100 Arbeitsstunden pro Monat stehen. Es ist ein vorgefertigter Arbeitsvertrage aus dem Internet . Es handelt sich um das AGM falls es jemand kennt, es sind Steuergelder die dafür genommen werden, damit ein schwerbehinderter Mensch zu Hause bleiben kann. Ich bin zuständig für die ordnungsgemässe Abrechnung und dafür, dass Arbeitspläne/Zeiten korrekt eingeteilt sind. In der Vergangenheit war alles etwas chaotisch und ich versuche die Dinge zu klären, eben auch jenes mit den 160 Stunden.
Falls Fragen, so versuche ich so gut und schnell es geht, zu antworten, aber ich bin nicht ständig am PC.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Also Mal 'ne Zwischenbilanz:
Entgeltfortzahlung ist anerkannt.
Berechnungsweise ist klar.

Unklar / streitig oder auch fragwürdig / überzogen sind dieForderungen nach Bezahlung von diesen 160/175 Stunden. die einerseits über diese Mittelung hinausgehen und offenbar dadurch entstanden sind, dass AN diese Stunden selbst eingetragen hat und das in der Zeit und für die Zeit, in der sie krank war und somit gar nicht arbeitsfähig. Und es ist sicher, dass sie nicht über 42 Tage kommt?
Der Sache nach ist auch klar, dass Entgeltfortzahlung nur zur Fortschreibung des üblichen Lohns führen kann, aber keinesfalls zu Plusstunden oder gar Überstunden.
Somit sollte die Ordnung klar sein.

Bleibt noch der Umgang mit einer AN, die offenbar unberechtigte Forderungen stellt. Hat AN sich schon inhaltlich dazu geäußert, also über die Behauptung hinaus, das stehe ihr zu? - Wenn das nicht friedlich zu bereinigen ist, wird nur die Trennung von der AN bleriben; soll sie doch versuchen, ihre Forderung vor Gericht durchzusetzen!

Und dann wäre da noch die Frage dieser Selbsteintragung. Also nach diesem Arbeitsplan. seinem Stellenwert als auch der Praxis, wie Stunden da verbindlich eingetragen oder einzutragen sind.
Denn die Möglichkeit einer Urkundenfälschung steht ja durchaus noch im Raum und wäre Anlass für eine fristlose Kündigung (sofern es dafür nicht zu spät ist). Aber bei so einem Kleinbetrieb bleibt ja immer noch die normale, fristgerechte Kündigung als Option.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo, ich antworte später, muß jetzt was tun...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Also Mal 'ne Zwischenbilanz:
Entgeltfortzahlung ist anerkannt.
Berechnungsweise ist klar.

Unklar / streitig oder auch fragwürdig / überzogen sind dieForderungen nach Bezahlung von diesen 160/175 Stunden. die einerseits über diese Mittelung hinausgehen und offenbar dadurch entstanden sind, dass AN diese Stunden selbst eingetragen hat und das in der Zeit und für die Zeit, in der sie krank war und somit gar nicht arbeitsfähig. Und es ist sicher, dass sie nicht über 42 Tage kommt?Ja, das ist ganz sicher
Der Sache nach ist auch klar, dass Entgeltfortzahlung nur zur Fortschreibung des üblichen Lohns führen kann, aber keinesfalls zu Plusstunden oder gar Überstunden.
Somit sollte die Ordnung klar sein.ja, das ist richtig.

Bleibt noch der Umgang mit einer AN, die offenbar unberechtigte Forderungen stellt. Hat AN sich schon inhaltlich dazu geäußert, also über die Behauptung hinaus, das stehe ihr zu? - Wenn das nicht friedlich zu bereinigen ist, wird nur die Trennung von der AN bleriben; soll sie doch versuchen, ihre Forderung vor Gericht durchzusetzen!Sie droht mit Arbeitsgericht und ja, soll sie nur.es ist die eigene Schwester, die solches behauptet und scheinbar war schon in der Vergangenheit diverses nicht rechtmässig abgerechnet, was mit der behinderten Schwester scheinbar abgesprochen wurde. Ein Familienbetrieb.

Und dann wäre da noch die Frage dieser Selbsteintragung. Also nach diesem Arbeitsplan. seinem Stellenwert als auch der Praxis, wie Stunden da verbindlich eingetragen oder einzutragen sind.
Denn die Möglichkeit einer Urkundenfälschung steht ja durchaus noch im Raum und wäre Anlass für eine fristlose Kündigung (sofern es dafür nicht zu spät ist). Aber bei so einem Kleinbetrieb bleibt ja immer noch die normale, fristgerechte Kündigung als Option.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Sodale, hier gibt es nicht viel Neues zu berichten, ausser dass gewünscht wird, dass die Schwester dort aufhört, was allerdings nicht ganz einfach ist, da sie ihre Schwester unter Druck setzt mit Sätzen wie: ist Familie und nur die Familie ist für dich da! Bemerkenswert ist auch, dass jemand der zu nichts in der Lage ist ausser, zu sprechen/ hören und Lesen und ansonsten für alles Unterstützung braucht, eine Insolvent laufen hat...Also dass finde ich in der Tat sehr sehr seltsam. Das kann nur von der Failie kommen..

Freundliche Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Cynta):
Bemerkenswert ist auch, dass jemand der zu nichts in der Lage ist ausser, zu sprechen/ hören und Lesen und ansonsten für alles Unterstützung braucht, eine Insolvent laufen hat

Eher nicht bemerkenswert sondern logische Konsequenz der Unfähigkeit ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Cynta
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja, so kann man es auch nennen...und sehr schlimmm, dass Angehörige scheinbar diese Frau ausnutzen/benutzen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// diese Frau ausnutzen/benutzen
Cynta - ist da nicht vor Kurzem erst aufgeflogen, dass im Pflegebereich massenhaft mit gefälschten Abrechnungen Kasse gemacht wird? Wo Geld zu holen ist und die Kontrollen mau sind, finden sich wohl immer welche, die absahnen.
Das als Randnotiz.
Du hast doch in dem Geschehen eine gewisse Kontroll- und Aufsichtsfunktion. Irgendwie, scheint mir, musst du zu Potte kommen. Wenn Ausnutzen - also Betrug letzten Endes - im Spiel ist, solltest du dir Beratung suchen und ggf. auch strafrechtliche Schritte einleiten. Die arbeitsrechtliche Seite scheint mir doch einigermaßen ausgeleuchtet, wenn es da nicht noch neue Fakten gibt.

1x Hilfreiche Antwort

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