Überstunden in Nachtarbeit - Zuschlag bei Auszahlung der Überstunden?

12. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
WilliamTrevor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden in Nachtarbeit - Zuschlag bei Auszahlung der Überstunden?

Guten Tag liebe Gemeinde,

ein fiktiver Sachverhalt: Jemand arbeitet nur Nachts und erhält daher einen Nachtdienstzuschlag von 25% auf seinen Stundenlohn. Nun fallen regelmäßig einige Überstunden an und diese Überstunden wurden in der Nachtarbeit sozusagen erwirtschaftet. Nun möchte er sich die Überstunden immer auszahlen lassen. Die Frage: Die Überstunden müssten ja dann theoretisch mit den 25% Zuschlägen ausgezahlt werden, da sie ja auch in der Zuschlagszeit entstanden sind. Richtig? Im Arbeitsvertrag sind nur die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge verankert, aber nirgends wie mit den Überstunden verfahren wird. Also auch keine konkreten Aussagen über die Vergütung derer. Seine Firma hat zwar einen Haustarif, aber auch der schweigt bei diesem Thema. Daher, wenn man das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) unter § 6 Nacht- und Schichtarbeit Abs. 5 beachtet ("Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.") , dann verstünde er das so, dass die Überstunden auch bezuschusst ausgezahlt werden müssten.

Was sagt ihr dazu?


-- Editiert von WilliamTrevor am 14.06.2020 00:52

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