Nehmen wir mal an das ein Mitarbeiter in Teilzeit wöch.22,5 Std. arbeitet. Im Arbeitsvertrag steht eine grundsätzliche Arbeitszeit von mo-sa. Im arbeitsvertrag steht auch das die tatsächliche Arbeitszeit von Mi- Sa festgelegt ist. Von mi bis fr. Von 12:30 -19:00 & Sa. Von 9:30 - 16uhr. Wenn von Mi bis Sa ein Feiertag ist werden diese Tage mit der entsprechenden Zeit "gut" geschrieben. Es entstehen somit keine Minus und keine Überstunden im elektronischen Zeiterfassungssystem. Nehmen wir jetzt ein mal an das sich der Mitarbeiter das Recht nimmt, wenn in der Woche an einem Montag oder Dienstag ein Feiertag ist , sich dafür Überstunden auf zu schreiben . Das heißt konkret z.b. in der Pfingstwoche ( Pfingstmontag) hätte der Mitarbeiter der eigentlich erst Mittwochs anfängt zu arbeiten ein Recht auf die Überstunden an diesem Montag?
Überstunden in Teilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein
BAG v. 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
-- Editiert von quiddje am 10.05.2018 09:25
Der Mitarbeiter besteht darauf und hat sich so im Verlauf des Jahres 4 Tage errechnet und besteht darauf diese zu erhalten und zudem am Stück zu nehmen. Und zwar beruft er sich auf die Klausel im AV in dem steht die grundsätzliche AZ bezieht sich auf Mo-Sa
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/// ..., dass die tatsächliche Arbeitszeit von Mi- Sa festgelegt ist.
Die tatsächlichen Arbeitszeiten sind doch maßgeblich. Wenn also Feiertag unter der Woche, an der AN arbeitspflichtig ist in diesen Zeitraum fallen, steht ihm Entgeltfortzahlung zu - klarer Fall und ist eingangs ja auch so dargestellt. Aber doch nicht für den Rest der Woche, wenn er oder sie gar nicht zu arbeiten hat oder hätte. Also nix da mit Gutschrift für Pfingstmontag oder andere Feiertage montags oder dienstags.
Es kommt natürlich darauf an, was wortwörtlich im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Aber wenn man den Arbeitnehmer auf BAG v. 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
verweist, müsste das genügen, um ihm klarzumachen, dass er kein Recht auf diese Anrechnung hat.
Vielleicht auch etwas Logik ins Spiel bringen: Der Arbeitnehmer hätte, wenn er ALLE Feiertage gutgeschrieben bekommt, Prozentual wesentlich mehr Feiertagsgutschrift als ein Vollzeitmitarbeiter, ohne dass dies irgendwie sachlich gerechtfertigt wäre (Teilzeitler, die nur Montags arbeiten, würden prozentual im Allgemeinen tatsächlich mehr Feiertagsausgleich haben als Vollzeitler, aber das liegt am Wochentag und ist dann eben so vereinbart, außerdem jedes Jahr anders)
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