Überstunden in der Ausbildung

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blueeyesman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden in der Ausbildung

Schönen Guten Tag erstmal

Also ich wollte mal nachfragen was so inordnung geht an Überstunden ?

Ich hab laut Ausbildungsvertrag eine 40 Std Woche, das heißt 8 Stunden Pro Arbeitstag.
Dazu 1 Std Pause, da ist das erste Problem diese Pause nehmen wir nicht bzw. wird mir nicht gegeben durch die Gesellen, ich Arbeite als Mechatroniker für Kälte & Klima.
Das heißt das wir immer unterwegs sind auf verschiedenen Baustellen.
Die Pause ist für die Gesellen der Weg von Baustelle zu Baustelle, bzw. wenn die Gesellen mal eine Rauchen gehen.
Da muss man sein Essen schon reinquellen da man ja nur 5-10 min "Pause" hat.
Manchmal kommt dann auch noch: "Du bist nicht Raucher du arbeitest weiter !!"
Dann gehen alle Rauchen ausser ich und noch einer.

2. Problem wir haben für eine Baustelle laut Baustellenleitung 4 Wochen Zeit, aber da wir eine Kleine Firma sind und unser Chef "JEDEN" Kunden annimmt bleibt und meistens für eine 4 Wochen Baustelle nur 2 Wochen Zeit.
Das heißt ÜBERSTUNDEN OHNE ENDE !!!
Im Januar hatte ich die erste woche Frei & bin dahnach 2 Wochen in Franktfurt auf Montage gewesen, ich habe im Januar also 3 Wochen gearbeitet, Laut Stunden aber 5 !!!!!!
ich hatte 90 überstunden in EINEM MONAT !!

Dann kommt jetzt noch das beste, das ist nicht nur weil wir auf Montage sind das ist laufend so.
Der Chef sagt dazu natürlich nichts weil dem das ja schneller Geld bringt, das sind die Gesellen die immer länger machen, na klar die verdienen auch was an den Überstunden.

Ich Arbeite öfters mal von 7 Uhr Morgens bis 22 Uhr abends
Manchmal dann auch noch Länger, WOCHEN LANG !!!
wenn es mal ein Tag so wär weil die Baustelle dann fertig sein muss, ist das ja kein Thema aber nicht maßlos


Ich mache im Monat locker 40 überstunden, wenn nicht noch mehr ! (das ist standard)

Manchmal soll ich auch am Wochenende Arbeiten, SAMSTAG & SONNTAGS von 7 Uhr Morgens bis 22 Uhr Abends.
& dann Montags wieder also wieder von Vorne das ganze.

Zur info ich bin 19 & im 1 Lehrjahr.

Ich Krieg auch von den Gesellen morgens ein kleinen anauf, warum ich den so müde bin.
Bzw. das ich nicht konzentriert bin.

ich habe nichts gegen überstunden, es muss sich aber in maßen halten.

Jetzt meine Frage:

Was kann ich tuhen ?
Was muss ich tuhen ?
Wieviele Überstunden sind ok ?
Was muss ich nicht mit mir machen lassen ?
was muss ich mir gefallen lassen, was nicht ?


Ich krieg auch dumme kommentare wenn ich sage, ja ich hab heute einen Arzt termin, da sagen die ja musst du so legen wenn du Feierabend hast, wie soll ich das denn machen wenn ich nicht weiß wie lange ich immer arbeite ?
Ich lass mir doch nicht verbieten wann ich zum arzt gehe !
ich sollte während der schulzeit doch zum arzt, ist ja nichts schlimmes !!!

naja ich sag jetzt schonmal danke für die antworten ! :)


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


Bei dir läuft vieles nicht richtig, ich schlage dir vor, dass du erstmal den Chef oder Ausbilder ansprichst und wenn das nichts bringt, dass du bei der zuständigen Kammer (HWK oder IHK?) Unterstützung suchst. Sind mehrere Azubis betroffen? Dann tut euch zusammen.

Deine Fragen sind u. a. im Arbeitszeitgesetzt ArbZG geregelt (Pausen, Ruhezeiten), hier als Beispiel:

<I>§ 4
Ruhepausen.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.</I>

Das Arbeitszeitgesetzt regelt ebenso die Ruhezeiten zwischen Arbeitsende (Feierabend) und dem Arbeitbeginn am folgenden Tag usw..

Im Grunde kannst du jede Überstunde ablehnen! Du musst nur die Arbeitszeit leisten, die vertraglich vereinbart ist. Wird dir denn die Möglichkeit gegeben, die Überstunden abzubauen?

Das steht zu den Arbeitszeiten im ArbZG:
<I>
§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer.
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.</I>



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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

lies bitte dazu
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

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