Überstunden mit Gehalt abgegolten.

18. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)
Überstunden mit Gehalt abgegolten.

Hallo zusammen,
seit 2019 bin ich in meinem Unternehmen Führungskraft mit Gehalt auf 174 Stunden.
Seitdem ist es sehr häufig vorgekommen, dass ich viel darüber hinaus gearbeitet habe. (200 Stunden+)
Jetzt zum Dezember werde ich mich kündigen lassen, gönne mir eine Pause und starte im Februar bei was neuem durch.

Meine Frage:
Laut AV sind meine Überstunden mit dem Gehalt abgeholten, ich habe allerdings seit 2019 ca. 250 Überstunden gesammelt. (gehen die überhaupt ins nächste Jahr)
Dies entspricht auch im Schnitt mehr als 10 Überstunden pro Monat.
Müssen/dürfen die ausbezahlt werden oder kann sich der AG weigern?

Wir haben mal eine Auflistung der Überstunden bekommen, mir wurde aber nie angeboten diese abzubummeln. Hab ich jetzt Pech?

-- Editiert von maexis am 18.11.2021 09:56

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Ob die Formulierung so erlaubt ist hängt laut Urteil vom BAG direkt von der Höhe des Gehaltes ab. Als Richtlinie gilt laut BAG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. War das gehalt höher, kann der Arbeitnehmer keine Vergütung von Überstunden erwarten, war das Gehalt unter der Grenze wäre die Klausel ungültig.

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#2
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Ob die Formulierung so erlaubt ist hängt laut Urteil vom BAG direkt von der Höhe des Gehaltes ab. Als Richtlinie gilt laut BAG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. War das gehalt höher, kann der Arbeitnehmer keine Vergütung von Überstunden erwarten, war das Gehalt unter der Grenze wäre die Klausel ungültig.


Das Gehalt liegt bei 3.000€ brutto, anfang des Jahres noch bei 2300€ brutto.
Mit monatlichen Prämiensystem von 1000-1500€, abhängig von betrieblichen Kennzahlen, allerdings habe ich die seitdem erst 2x erhalten.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von maexis):
Laut AV sind meine Überstunden mit dem Gehalt abgeholten

Poste doch bitte die exakte Klausel, also im Wortlaut.
Dreitausend brutto ist nach meiner Einschätzung nicht so dolle, dass der generelle Verzicht auch Überstundenvergütung gelten könnte.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von maexis):
Laut AV sind meine Überstunden mit dem Gehalt abgeholten, ich habe allerdings seit 2019 ca. 250 Überstunden gesammelt.
Gibt es einen Tarifvertrag zum Arbeitsvertrag?
Steht in deinem AV explizit *Überstunden* oder geht es um *Mehrarbeit*? Wie weist du deine Überstunden nach?
Zitat (von maexis):
Dies entspricht auch im Schnitt mehr als 10 Überstunden pro Monat.
Ja. Ob diese Std. abzugelten sind, ist fraglich.
Zitat (von maexis):
Das Gehalt liegt bei 3.000€ brutto,
Führungskraft mit 3k€ brutto? Was bzw. wen führst du im Unternehmen?

Zitat (von maexis):
Mit monatlichen Prämiensystem von 1000-1500€
Tatsächlich pro Monat?? Und als Führungskraft hast du das nicht erreicht trotz der Überstunden?
(Ich finde ca 10 Ü-Stunden pro Monat für eine F-Kraft recht wenig. Das Gehalt ist allerdings auffällig gering.)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten sein. Das gilt afaik für gelegentlich zu leistende Überstunden, aber nicht für sehr regelmäßig zu leistende Überstunden. Ob so eine Klausel überhaupt Bestand hat, ist zudem auch fraglich, siehe u. a.: https://www.haufe-akademie.de/blog/themen/bag-entscheid-pauschalverguetung-von-ueberstunden/

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