Hallo zusammen,
seit 2019 bin ich in meinem Unternehmen Führungskraft mit Gehalt auf 174 Stunden.
Seitdem ist es sehr häufig vorgekommen, dass ich viel darüber hinaus gearbeitet habe. (200 Stunden+)
Jetzt zum Dezember werde ich mich kündigen lassen, gönne mir eine Pause und starte im Februar bei was neuem durch.
Meine Frage:
Laut AV sind meine Überstunden mit dem Gehalt abgeholten, ich habe allerdings seit 2019 ca. 250 Überstunden gesammelt. (gehen die überhaupt ins nächste Jahr)
Dies entspricht auch im Schnitt mehr als 10 Überstunden pro Monat.
Müssen/dürfen die ausbezahlt werden oder kann sich der AG weigern?
Wir haben mal eine Auflistung der Überstunden bekommen, mir wurde aber nie angeboten diese abzubummeln. Hab ich jetzt Pech?
-- Editiert von maexis am 18.11.2021 09:56
Überstunden mit Gehalt abgegolten.
18. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2021 | 09:55
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 12x hilfreich)
Überstunden mit Gehalt abgegolten.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. November 2021 | 10:22
Von
Status: Praktikant (948 Beiträge, 286x hilfreich)
Ob die Formulierung so erlaubt ist hängt laut Urteil vom BAG direkt von der Höhe des Gehaltes ab. Als Richtlinie gilt laut BAG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. War das gehalt höher, kann der Arbeitnehmer keine Vergütung von Überstunden erwarten, war das Gehalt unter der Grenze wäre die Klausel ungültig.
#2
Antwort vom 18. November 2021 | 10:26
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatOb die Formulierung so erlaubt ist hängt laut Urteil vom BAG direkt von der Höhe des Gehaltes ab. Als Richtlinie gilt laut BAG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. War das gehalt höher, kann der Arbeitnehmer keine Vergütung von Überstunden erwarten, war das Gehalt unter der Grenze wäre die Klausel ungültig. :
Das Gehalt liegt bei 3.000€ brutto, anfang des Jahres noch bei 2300€ brutto.
Mit monatlichen Prämiensystem von 1000-1500€, abhängig von betrieblichen Kennzahlen, allerdings habe ich die seitdem erst 2x erhalten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. November 2021 | 12:50
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
ZitatLaut AV sind meine Überstunden mit dem Gehalt abgeholten :
Poste doch bitte die exakte Klausel, also im Wortlaut.
Dreitausend brutto ist nach meiner Einschätzung nicht so dolle, dass der generelle Verzicht auch Überstundenvergütung gelten könnte.
#4
Antwort vom 18. November 2021 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Gibt es einen Tarifvertrag zum Arbeitsvertrag?ZitatLaut AV sind meine Überstunden mit dem Gehalt abgeholten, ich habe allerdings seit 2019 ca. 250 Überstunden gesammelt. :
Steht in deinem AV explizit *Überstunden* oder geht es um *Mehrarbeit*? Wie weist du deine Überstunden nach?
Ja. Ob diese Std. abzugelten sind, ist fraglich.ZitatDies entspricht auch im Schnitt mehr als 10 Überstunden pro Monat. :
Führungskraft mit 3k€ brutto? Was bzw. wen führst du im Unternehmen?ZitatDas Gehalt liegt bei 3.000€ brutto, :
Tatsächlich pro Monat?? Und als Führungskraft hast du das nicht erreicht trotz der Überstunden?ZitatMit monatlichen Prämiensystem von 1000-1500€ :
(Ich finde ca 10 Ü-Stunden pro Monat für eine F-Kraft recht wenig. Das Gehalt ist allerdings auffällig gering.)
#5
Antwort vom 19. November 2021 | 01:16
Von
Status: Schüler (163 Beiträge, 11x hilfreich)
Ja, Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten sein. Das gilt afaik für gelegentlich zu leistende Überstunden, aber nicht für sehr regelmäßig zu leistende Überstunden. Ob so eine Klausel überhaupt Bestand hat, ist zudem auch fraglich, siehe u. a.: https://www.haufe-akademie.de/blog/themen/bag-entscheid-pauschalverguetung-von-ueberstunden/
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten