Moin zusammen. Ich habe einen Beitrag zum Thema Überstunden. Mein Arbeitgeber zahlt Übersunden ab einem Schwellwert von 150 angesammelten Stunden (Winterkonto) aus. Laut Arbeitsvertrag
mit 25% Aufschlag je Stunde. Ich habe einige meiner Abrechnungen detailliert kontrolliert und bin nie zum selben Ergebnis gekommen. Unter den Kollegen wurden diverse Werte genannt, ab welchem Wochenwert man Anspruch auf die 25% Aufschlag hat. Auf Nachfrage bei der Lohnbuchhaltung wurde mir ein Wochenwert von 42,5 Stunden bei einer Regelarbeitszeit von 39 Wochenstunden genannt. Da mein Arbeitgeber keinem Tarifvertrag angehört, wurde mir so gesagt, können sie solche Werte festlegen, wie sie wollen (?). Ich habe nun anhand diesem Schwellwert von 42,5 Stunden meine möglichen Überstunden ausgerechnet, die ich mit 25% Aufschlag bekommen solle. Leider wich dieser Wert massiv von der Gehaltsabrechnung ab. Daraufhin ein erneutes Telefonat, denn schriftlich wollte sich niemand dazu äußern (;-)). Die Antwort aus der Lohnbuchhaltung war, dass ich das alles falsch rechnen würde. Ich habe meine möglichen Überstunden wochenweise ausgerechnet, die den Zuschlag erhalten würden, die Lohnbuchhaltung errechnet den Wert auf den Durschnittswert des Monats. Somit fließen schlechte Wochen, wo keine Überstunden geleistet werden/wurden mit in den Durschnittwert ein. Die Rechnung der Lohnbuchhaltung war: 8,5 Tagesstunden x Arbeitstage im Monat, in diesem Fall 22 im August, ergibt 187 Stunden. Das ist der Schwellwert für den Anspruch auf die 25% Aufschlag. Diese Rechnung ist für mich Betrug, denn es fließen ja Monatsdurchschnittwerte in die Wochenberechnung mit ein. Ist es legal, dass ich einen Wochenschwellwert für Überstunden festlege und dann einen Monatsdurschnitt zur Berechnung des Anspruchs heranziehe? Für mich total unlogisch. Hat jemand Ahnung?
Überstunden mit Zulage
18. September 2019
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Frage vom 18. September 2019 | 11:25
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 17x hilfreich)
Überstunden mit Zulage
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#1
Antwort vom 19. September 2019 | 08:18
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
/// ... ab einem Schwellwert von 150 angesammelten Stunden
Das glaube ich gerne, dass du mit dem Rückrechnen auf Wochenarbeitszeit nicht klarkommst.
Nach deinen Ausführungen verfolgt dein AG ja einen ganz anderen Ansatz, er schaut schlicht und einfach, ob das Konto >150 ist oder nicht.
#2
Antwort vom 19. September 2019 | 08:39
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Viel zu verworren, um hier eine Antwort zu geben. Man müsste Vermutungen anstellen, wer was wie verstanden hat und was tatsächlich vertraglich vereinbart ist.
Daher bitte aus dem Arbeitsvertrag zitieren:
- Angaben zur Bezahlung und zu Arbeitszeiten
- Regelung zu Überstunden (ab wann, wieviele, 25 %)
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