Überstunden nach Kündigung Zeitarbeit

15. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go513688-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden nach Kündigung Zeitarbeit

Hallo Zusammen,
habe eine Frage zu den Überstunden bei Zeitarbeitfirmen:
Habe 2 Wochen bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und bei dem Entleihbetrieb 5 Überstunden angesammelt. Dann kam die Kündigung von der Zeitarbeitsfirma. Frist war 2 Tage, wurde aber nicht freigestellt.
Auf der Abbrechnung hat die Zeitarbeitsfirma, diese Überstunden mit der Einsatzfreien Zeit verrechnet. Sie begründen dies mit der wöchentlichen Arbeitszeit.

Ist diese Vorgehensweise korrekt.

Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von go513688-71):
5 Überstunden angesammelt.
Waren das angeordnete Überstunden oder war das Mehrarbeit gem. Arbeitsvertrag?
Zitat (von go513688-71):
Sie begründen dies mit der wöchentlichen Arbeitszeit.
Und die ist wie?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go513688-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das waren keine angeordneten Überstunden, sondern resultierte aus der Arbeitszeit der Entleihfirma. Die wöchentliche Arbeitszeit war 35h.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von go513688-71):
Ist diese Vorgehensweise korrekt.
Ja, dann ist dieses korrekt.

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