Überstunden ohne Ausgleichsregelung und andere kleine Themen

26. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Steflon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden ohne Ausgleichsregelung und andere kleine Themen

Hallo und frohe Weihnachten!

Mein Partner hat etwa Mitte September als Mitarbeiter in einem Lebensmittelmarkt-Markt angefangen und was ich mitbekomme, häufen sich da inzwischen mehrere Themen, die ich als Laie für bedenklich halte. Ich hoffe hier kann jemand Empfehlungen geben, wie man da am besten weiter verfahren sollte.

1. Überstunden - In dem Vertrag steht, dass der Arbeitgeber Überstunden veranlassen kann, aber Ausgleich anbieten müsste. Im Vorstellungsgespräch hiess es eigentlich sie machen keine Überstunden. Jetzt haben sich doch schon ein paar angesammelt und es gibt keine Vereinbarung wie mit Überstunden verfahren wird. Was wäre hier ein richtiger Schritt um Ausgleich zu erhalten (Zeit oder Geld)?

2. Urlaubstage - Laut Vertrag gibt es Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr, plus extra 12 Tage bzw 1 Tag pro Monat, zusätzlich, aber auf eine 6 Tage Woche gerechnet. Der Lebensmittelmarkt-Markt hat von Montag bis Samstag geöffnet. Es kam ein Schreiben, wonach ihr 9 Tage Resturlaub für 2022 zustehen. Da scheinen jeweils 3 Tage für Oktober, November und Dezember angerechnet zu werden, während 3 Arbeitswochen im September komplett rausfallen. Hätte man hier anteilig für diese 3 Wochen zusätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub?

3. Extra Wartezeit Schichtende Spätschicht - Es gibt zwei Schichten, eine morgens und eine am Abend, die jeweils von einem Schichtleiter bedient werden. Die Spätschicht endet normalerweise um 22:00 Uhr. Bei manchen Schichtleitern müssen alle Mitarbeiter teilweise bis zu 30 Minuten warten bis sie dem Markt dann gemeinsam verlassen dürfen, weil beispielsweise andere Abteilungen mit ihrer Arbeit noch nicht fertig sind. Man muss rumsitzen und warten bis man gehen darf. Jetzt ist der letzte Bus weg und muss 20 Minuten bis nach Hause laufen. Einen Ausgleich für unbezahlte Wartezeit gibt es nicht. Ist eine solche Praxis rechtens?

4. Pflichtveranstaltung am Sonntag - Es kam eine Einladung für eine mehrstündige "Pflichtveranstaltung" an einem Sonntag. Es geht um "gesetzlich vorgeschriebene Schulungen" und andere Themen. Muss der Arbeitgeber diese Zeit ausgleichen?

5. Verpflichtende Onlineschulung - Anfangs muss jeder neue Mitarbeiter mehrere Onlineschulung machen zum Beispiel zum Thema Arbeitsschutz oder um sich mit bestimmten Arbeitsabläufen vertraut zu machen. Ich hätte erwartet, es gibt einen Laptop im Gemeinschaftsraum, wo dann Alle diese dort während der normalen Arbeitszeit durchführen können. Stattdessen gingen hier mehrere Stunden Freizeit drauf. Kann man Ausgleich für diesen Zeitaufwand fordern?

Mein Partner würde den Job eigentlich trotz dieser Probleme gerne behalten. Andere haben wohl resigniert und inzwischen gekündigt. Gibt es eine zentrale Stelle wo man sich melden kann zb Arbeitsamt oder was kann man hier tun.

Vielen Dank für's lesen und kommentieren!

LG Peter

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Steflon):
Im Vorstellungsgespräch hiess es eigentlich sie machen keine Überstunden.

Wenn man da schon angelogen wird ...



Zitat (von Steflon):
Was wäre hier ein richtiger Schritt um Ausgleich zu erhalten (Zeit oder Geld)?

Sich erst mal entscheiden was man gerne hätte und dann den AG fragen.



Zitat (von Steflon):
Hätte man hier anteilig für diese 3 Wochen zusätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Steflon):
Bei manchen Schichtleitern müssen alle Mitarbeiter teilweise bis zu 30 Minuten warten bis sie dem Markt dann gemeinsam verlassen dürfen, weil beispielsweise andere Abteilungen mit ihrer Arbeit noch nicht fertig sind.

Die genaue Begründung dafür ist welche?



Zitat (von Steflon):
Einen Ausgleich für unbezahlte Wartezeit gibt es nicht

Das wäre wohl Arbeitszeit und somit zu bezahlen.



Zitat (von Steflon):
Es kam eine Einladung für eine mehrstündige "Pflichtveranstaltung" an einem Sonntag.

Sonntagsarbeit ist in der Regel für solche Sachen nicht erlaubt und der Sonntag ist wohl auch keine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
Insofern würde ich überlegen das freundlich aber bestimmt abzulehnen.



Zitat (von Steflon):
Stattdessen gingen hier mehrere Stunden Freizeit drauf.

Nö, das ist Arbeitszeit.



Zitat (von Steflon):
Mein Partner würde den Job eigentlich trotz dieser Probleme gerne behalten.

Dann brav sein und alles schön abnicken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

1. Überstunden.
Lies https://www.hensche.de/ueberstunden_arbeitsrecht_ueberstunden.html#tocitem11
2. Urlaub.
U-Ansprüche entstehen nur für volle Monate; darin könnte die Erklärung liegen, dass für August kein U gewährt wird. Dein Partner hat mit 24 Tagen den Anspruch auf Urlaub nach BUrlG plus 12 Tage lt AV - für diese 12 Tage könnte es im AV / TV Sonderregelungen geben.
3. Wartezeit Schichtende - normalerweise Arbeitszeit, ob es da für den Handel Sonderregelungen gibt? Keine Ahnung
4. Pflichtveranstaltung Sonntag - Arbeitszeit
5. verpflichtende Onlineschulungen - ebenso AZ. Nur, wie Harry so gerne schreibt: verlangen kann einer viel - oft hapert es mit dem Bekommen. Wie Streitlustig ist dein Freund?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steflon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry und blaubär+!

vielen Dank für die Informationen. Das ist schon mal sehr hilfreich.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Steflon):
Bei manchen Schichtleitern müssen alle Mitarbeiter teilweise bis zu 30 Minuten warten bis sie dem Markt dann gemeinsam verlassen dürfen, weil beispielsweise andere Abteilungen mit ihrer Arbeit noch nicht fertig sind.

Die genaue Begründung dafür ist welche?


Anscheinend hat der Schichtleiter unter anderem Sicherheitsbedenken. Wenn alle Mitarbeiter gemeinsam rausgehen, sinkt wohl die Gefahr eines Überfalls oder so ähnlich. Die Türen sind schon verschlossen und er müsste sie auch kurz aufschliessen und jemand rauszulassen.

Mein Partner ist nicht sonderlich streitlustig. Ich höre, es haben sich schon viele beschwert wegen der abendlichen Wartezeiten und der fehlenden Regelung der Überstunden. Der Lebensmittelmarkt gehört einem selbständigen Kaufmann, ist aber Teil der REWE Gruppe. Eine Idee ist vielleicht die unabhängige Ombudsperson zu kontaktieren.

BG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von Steflon):
Ombudsperson

... wenn so eine Person vorgesehen ist, vorgerichtlich Streit zu schlichten, ist das sicherlich der Weg.
Der weitere Gang zum Arbeitsgericht würde dadurch sicher nicht gehindert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Steflon):
Anscheinend hat der Schichtleiter unter anderem Sicherheitsbedenken. Wenn alle Mitarbeiter gemeinsam rausgehen, sinkt wohl die Gefahr eines Überfalls oder so ähnlich. Die Türen sind schon verschlossen und er müsste sie auch kurz aufschliessen und jemand rauszulassen.


Sehe ich als legitimen Grund an, da der AG für die Sicherheit der AN verantwortlich ist, aber dann trotzdem darauf hinweisen und bestehen, dass es sich um Arbeitszeit handelt. Wenn die Arbeitszeit vorbei ist, kannst du "machen was du willst".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steflon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich denke, damit sind alle Fragen beantwortet. Vielen Dank nochmals!

0x Hilfreiche Antwort

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