Überstunden ohne Limit

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473520-31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden ohne Limit

Person X hat einen Arbeitsvertrag, in welchem die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten gelten. Person X hatte 2016 180 Überstunden, Gehalt steht in keinem Verhältnis. Person X bekommt nun geringfügig mehr Gehalt, ist aber schon wieder bei 90 Überstunden.

Steht dies noch in einem akzeptablen Verhältnis?

Die Abteilungsleitung von Person X sieht 80 Überstunden im Jahr als selbstverständlich.
Arbeitsgerichte entschieden, dass 36 h zumutbar seien.

Wie ist hier eure Meinung?

Zudem hat Person X Reisetätigkeiten. Zum Teil muss Person X schon Sonntags los und 600 km fahren um am Montag einsatzbereit zu sein.

Gilt dies als Wochenendarbeit und müsste entsprechend vergütet werden?

Außerdem muss Person X mitunter nach einem 9 Stunden Tag noch um die 200 km zum nächsten Einsatzort fahren.

Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.

Ist dies zumutbar?

Für Person X werden zudem häufig Übernachtungsmöglichkeiten gebucht, die dem Standard einer Jugendherberge entsprechen.

Muss X das hin nehmen?

Im Betrieb von Person X gibt es keinen Betriebsrat, aber zumindest der Sicherheitsbeauftragte sieht die enorme Belastung und kommuniziert dies regelmäßig im Bericht an die Geschäftsleitung, bisher ist nichts passiert.

Bisher hat Person X nur mit der Abteilungsleitung gesprochen, spielt aber mit dem Gedanken, zur Personalabteilung / Geschäftsleitung zu gehen.

Abteilungsleitung verspricht regelmäßig Veränderung und Neueinstellungen. Nach Neueinstellungen wird das Arbeitsvolumen nicht weniger, das einfach mehr Aufträge angenommen werden.

Mitunter sehen Planungen so aus, dass keine Person krank werden darf, da Aufträge sonst nicht erfüllt werden können und im Krankheitsfall wird noch mehr aufgebrummt.

Habt ihr Tipps für Person X, wie sie am besten vorgeht und welche Argumente denn zählen?

Person Y, die diesen Beitrag schreibt, lebt mittlerweile in ständiger Angst, dass Person X, aufgrund dieser Übermäßigen Arbeitsbelastung nicht in der Lage ist, die km sicher zurück zu legen und fragt sich, ob es denn hier gesetzliche Regelungen gibt? Der gesunde Menschenverstand kann die Arbeitsbedingungen jedenfalls nicht nachvollziehen.

Danke.



-- Editier von fb473520-31 am 30.08.2017 10:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Die Schutzgesetze für AN gelten auch für X, hier namentlich das AZG.
Insofern sind deine Fragen fast sämtlich mit Nein zu beantworten.
Argumente sind der AV einerseits und die üblichen Schutzbestimmungen.
Offenkundig stimmen hier die Planungen nicht.
X müsste sich schlicht weigern, unzumutbare Dinge zu tun. Und darin wird das Problem liegen, dass/wenn X alles mehr oder minder klaglos hinnimmt oder sich fügt.

P.S. Gegen Jugendherbergen, wie ich sie jedenfalls kennengelernt habe, ist eigentlich nichts einzuwenden.

-- Editiert von blaubär+ am 30.08.2017 11:51

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es geht los mit dem Vertrag:
Was steht da wortwörtlich zum Thema Überstunden?
So eine Vereinbarung ist ganz schnell rechtswidrig, wenn keine Stundenzahl vereinbart ist, weil damit der Arbeitnehmer ja gar nicht weiss, wieviel Arbeit er für sein Geld leisten muss. Und wenn die Regelung rechtswidrig ist, dann muss keine Überstunde geleistet werden. Außer im Notfall, aber zuviel Arbeit oder zuwenig Kollegen ist kein Notfall.
Die Reisetätigkeit steht im Vertrag? Ansonsten können Sie da durchaus auf eine Vereinbarung beharren, wann beginnt die AZ und welche Unterbringung ist akzeptabel. Eine Unterkunft mit Gemeinschaftstoilette wäre schon grenzwertig, sag ich mal.

Die Firma scheint ja mehr als 10 Mitarbeiter zu haben, dann sollte man einfach einen BR gründen. Die Gewerkschaft berät und hilft gerne dabei. Und die Kollegen, die die Wahl organisieren, haben automatisch 1 Jahr Kündigungsschutz.

Hier maximiert die Geschäftsleitung ihren Gewinn auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeiter, das darf eben nicht funktionieren. Solange Sie und Ihre Kollegen sich selber überlasten und alles erledigen spart die GF massig Geld. Da ist denen doch egal, ob Sie sich mal beschweren. Sie schaffen das schon... :devil:





-- Editiert von altona01 am 30.08.2017 22:40

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
fb473520-31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht zu Überstunden: Überstunden sind mit Gehalt abgegolten.

Abteilungsleitung muss mit 80 h Überstunden pro Nase planen um Abteilung am Laufen zu halten.

Letze BR Gründungsversuch ging schief und endete in Mobbing.

Danke für die Meinungen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Abteilungsleitung muss mit 80 h Überstunden pro Nase planen ..

Schon das ist höchst fragwürdig, wenn von vornherein mein Ü geplant wird.
Mir scheint, für euch ist Rechtsberatung angesagt, mit AV, mit Stundennachweisen und allem pipapo.

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