Überstunden ohne Zeiterfassung...

23. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 161x hilfreich)
Überstunden ohne Zeiterfassung...

Hallo zusammen,

ich habe mal eine blöde Frage.
In unserem Unternehmen gibt es keine Art der Zeiterfassung und das hat wohl auch so seinen Sinn.

Denn die Mitarbeiter haben so viel zu tun, dass man mit den im AV genannten Stunden keinesfalls hinkommt.

Der AV sagt dazu noch, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Ist vielleicht bei einem attraktiven monatlichen Gehalt sogar ok.

Aber ich sage jetzt einfach mal, dass 2.100€ Gehalt auch nicht so die riesen Menge ist, wenn sich innerhalb von 14 Monaten über 250 Überstunden ansammeln.

Dazu kommen noch Rufbereitschaftszeiten, in denen man bestimmte Abläufe je nach Vorkommnis komplett neu durchplanen muss. Das ist meist innerhalb von 20-30 Minuten geregelt, aber man muss auch im Privatleben jederzeit damit rechnen, dass man was umplanen muss. Und das in jeder Lebenslage.

Diese Zeiten sind in den 250 Überstunden noch nicht mal mit drin.

Kann man da im Nachhineinwas machen?

AN dokumentiert seine Arbeitszeiten schon, aber als Nachweis wird das verutlich nicht gelten, oder? Er kann ja eigentlich da hin schreiben, was er will.

Würde mich halt einfach mal interessieren...denn die Situation mit der Mehrarbeit und Rufbereitschaft schlaucht ganz schön....und die großen Sprünge sind bei dem Gehalt auch nicht drin.

Verantwortung hat man aber en masse...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18368 Beiträge, 6735x hilfreich)

Grundlage ist erst einmal der AV. Du dokumentierst immerhin deine AZ - im Streitfall ist das auf jeden Fall besser als nichts. Der nächst Schritt wäre, Disziplin zu üben und konsequent zu sein - niemand muss mehr arbeiten als bezahlt wird.
Die Regelung der Überstunden solltest du im Wortlaut posten; ich glaube nicht, dass eine pauschale Klausel gilt, die jegliche Überzeit als bezahlt deklariert.
Desgleichen die RB-Klausel bitte posten: auch sie gehört vergütet. Dann ist wichtig, dass alle infrage kommenden MA gleichmäßig dazu verdonnert werden und nicht nur immer dieselben.
Deine Verantwortung kann nicht größer sein als dein Gehalt; wenn es anders ist, wälzt jemand unberechtigt etwas auf deine und eure Schultern, schätze ich - aber das müsste en detail besprochen werden.

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#2
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo,

also die Übnerstundenklausel sagt exakt folgendes:

quote:
Überstunden werden nicht vergütet, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom jeweiligen Vorgesetzten angeordnet. Als Ausgleich für angeordnete Überstunden wird in nachstehender Reihenfolge Abgeltung durch Freizeit oder durch einen finanziellen Ausgleich jeweils nach Maßgabe des Arbgeitszeitrechtsgesetzes gewährt.


Sooo...angeordnet wurden Überstunden explizit eigentlich nie.
Aber jeder weiß, wenn ein Kunde mit einem Auftrag kommt, dann wird der Kunde bedient. Das ist ja überall so. Und wenn es dann mal später wird oder man früher anfängt....dann ist das so. Da braucht man als pflichtbewusster Mitarbeiter keine Anweisung von einem Vorgesetzten, damit das klar ist.

Zur Rufbereitschaft gibt es gar keine Klausel im AV.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18368 Beiträge, 6735x hilfreich)

RB: Wenn Rufbereitschaft nicht vereinbart ist, brauchst du auch keine zu leisten.
Überstunden: Überstunden gelten auch als angeordnet, wenn es sich aus der Natur der Sache ergibt. Der Auftrag, der um fünf vor Fünf noch reinkommt und natürlich umgehend noch bearbeitet werden muss ....
Andererseits gibt es die Plusstunden, die aus eigener Entscheidung zusammenkommen: die Zeit, die man bis zur nächsten S-Bahn bleibt, usf. - vielleicht nicht immer sauber abzugrenzen, der Tendenz nach aber schon.
Wenn du die Schnauze voll hast, wirst du den Mut aufbringen müssen, einen Auftrag auch erst am nächsten Tag zu bearbeiten. Diese Instant-Mentalität macht Menschen kaputt!

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