Hallo zusammen
Ich arbeite in der Pflege in einer privaten Pflegeeinrichtung für Pflegefälle.
Ich habe einen Vertrag der sich auf 130 Stunden im Monat beläuft.
Im laufe der Zit haben sich 55 Überstunden angesammelt.
Am 20.10 2007 war ich auf dem Weg zur Arbeit und kurz vor der Einrichtung wurde ich Opfer eines schweren Raubes.
DAs ganze hat körperliche sowie pychische Spuren hinterlassen.
Seit diesem Tag war ich krank geschrieben.
Ich habe mich dazu entschlossen mir eine andere Arbeitsstelle zu suchen um nicht täglich mit dieser Tat konfrontiert zu werden.
Mein Krankenschein geht bis einschliesslich 31.3.08
Ich habe gestern meine Kündigung abgegeben zum 31.3 um am 1.4 eine neue Anstellung zu beginnen.
Mein Arbeitgeber teilte mir dann gestern mit das meine Überstunden im laufe des Krankenscheins abgebaut worden sind.
Indem ich jeden Monat im Dienstplan eingeplant worden bin, mit weniger Stunden als mein Vertrag es sagt.
Dadurch wurde mein Überstundenkonto auf 0 runtergefahren .
Meinen Urlaub der mir noch zusteht bekomme ich ausgezahlt aber meine Übnerstunden sind weg.
Laut seiner Aussage ist das legetim und ein Arbeitgeber könnte das so machen.
Meine Frage jetzt kennt sich jemand damit aus und weiß ob das so richtig ist? Ich kann es mir nicht vorstellen , denn ich wurde über den Abbau der Stunden in keinster Weise in Kenntnis gesetzt
Überstunden private Pflegeeinrichtung für Pflegefälle
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
quote:
Mein Arbeitgeber teilte mir dann gestern mit das meine Überstunden im laufe des Krankenscheins abgebaut worden sind.
Indem ich jeden Monat im Dienstplan eingeplant worden bin, mit weniger Stunden als mein Vertrag es sagt.
Was für ein blöder Quatsch ist das denn? So ein Humbug!
Das könnte höchstens funktionieren, wenn der Überstundenabbau schon geplant war. Also z.B. Dienstplan für November steht schon und darin ist bereits Überstundenabbau geplant gewesen (bevor du AU geschrieben wurdest).
quote:
Laut seiner Aussage ist das legetim und ein Arbeitgeber könnte das so machen.
Weißt was da ganz gut hilft? Man frage naiv nach der rechtlichen Grundlage. Wenn eine vorhanden wäre, dann sollte der AG ja kein Problem haben, sie zu nennen.
MfG
Ich habe mal im Netz gesucht und das gefunden
Der Arbeitgeber darf ein Arbeitszeitguthaben über einen bekannt gegebenen Dienstplan abbauen, auch wenn das dem Arbeitnehmer wegen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht zugute kommt. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 6 Sa 566/99
). In dem Fall war ein Arbeitnehmer zunächst bis zum 29.6. krank geschrieben worden. In den Monaten davor hatten sich zu seinen Gunsten diverse Überstunden angesammelt. Dies berücksichtigte der Arbeitgeber im Rahmen des neuen Dienstplanes für den Monat Juli, indem er dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Freizeitausgleich gewährte. Da der Arbeitnehmer aber weiterhin arbeitsunfähig war, begehrte er die Auszahlung der geleisteten Überstunden. Das lehnte das Gericht allerdings ab. Zwar sei dem Arbeitnehmer der Dienstplan nicht zugeschickt worden. Das sei aber auch nicht erforderlich gewesen, weil dies in dem betreffenden Betrieb auch vorher nicht üblich war und der Dienstplan lediglich am Schwarzen Brett zur Einsichtnahme ausgehängt worden war. Dies stehe aber der Kenntnisnahme durch die Arbeitnehmer gleich. Zumindest stelle dies eine wirksame Bekanntgabe dar. Ausserdem habe der Arbeitgeber bei Erstellung des Dienstplanes davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer ab dem Monat Juli wieder zur Verfügung stehen würde. Der Arbeitnehmer habe nämlich lediglich bis Ende Juni seine Arbeitsunfähigkeit angezeigt, so dass mit dem 1.7. von einer Arbeitsaufnahme seitens des Arbeitnehmers ausgegangen werden durfte.
Anscheinend ist mein Arbeitgeber rechtlich gut informiert
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Dazu würde ich schon den Volltext sehen wollen.
Für wie lange am Stück hat dich denn der Arzt immer jeweils krank geschrieben?
quote:
Ausserdem habe der Arbeitgeber bei Erstellung des Dienstplanes davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer ab dem Monat Juli wieder zur Verfügung stehen würde.
Wir wissen z.B. nicht warum er davon ausgehen konnte.
Ich würde nicht gleich aufgeben an deiner Stelle.
Das ist der Volltext ich habe ihn komplett kopiert.
Also der Arzt hat mich jeweils 3 bis 4 Wochen immer krank geschrieben.
Aber ich hatte eben keine Erkältung wo es abzusehen ist wann man wieder arbeitet.
Ich hatte eine Schulterverletzung sowie eine Traumatisierung.
Bei einer Traumatisierung weiß eigendlich jeder das , dass nicht in 4 Wochen weg ist.
Desweiteren war das ein Wegeunfall , das heisst die Berufsgenossenschaft hat nach 6 Wochen Verletztengeld gezahlt oder b.z.w zahlt es noch bis zum 31.3.
Hätte ich mir keine andere Arbeit gesucht, wäre ich auch noch weiterhin krank geschrieben worden
quote:
Das ist der Volltext ich habe ihn komplett kopiert.
Ich meinte den Volltext des Urteils. Und dein Text ist ganz sicher kein Urteils-Volltext. Die sehen ganz anders aus.
quote:
Aber ich hatte eben keine Erkältung wo es abzusehen ist wann man wieder arbeitet.
Und was absehbares vermute ich mal bei dem Urteil. Vielleicht hat ja selbst der AN nicht damit gerechnet, dass er (warum auch immer) weiter krank geschrieben ist und das dem AG gegenüber auch so ausgedrückt.
quote:
Bei einer Traumatisierung weiß eigendlich jeder das , dass nicht in 4 Wochen weg ist.
Würd ich - so pauschal - nicht, bejahen.
quote:
Desweiteren war das ein Wegeunfall , das heisst die Berufsgenossenschaft hat nach 6 Wochen Verletztengeld gezahlt oder b.z.w zahlt es noch bis zum 31.3.
Das hat aber nichts damit zu tun, ob der AG Überstunden einfach abziehen darf oder nicht.
Wenn ein mensch todesangst hat und denkt das er sterben muß hat das auswirkungen.
Entweder verdrängt man es oder aber man bearbeitet es.
In beiden Fällen benötigt es einfach Zeit.
Jemand der sich ein wenig in Medizin auskennt weiß das auch.
Da ich in der Pflege arbeite und mein Chef auch aus der Pflege kommt weiß auch er das.
Meiner Meinung nach sah er das als gute mögluichkeit mich einfach um meine Überstunden zu bringen.
Und jetzt?
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