Bei einem festangestellter neuen AN hat die Firma die ersten 3 Monate monatlich 10 Ü.std. aufs Zeitkonto gebucht. Schriftlich steht darüber nichts im AV. Es wurde nur gesagt, dass man hier Ü.Std. ansparen soll, für auftragsschwache Zeiten, OK.Im März und April wurden alle Ü.Std. bezahlt
( März war nur 1 Ü.std, April 16 Üstd.). Bei der Stundenabrechnung Mai hat der Lohnmitarb. einfach 20 Std. für April nachträglich abgezogen und 12,5 Std. für Mai, also werden insgesamt 32,5 Std. beim kommenden Juni-Lohn abgezogen. Das schmälert den Lohn ungemein, zumal der Verdienst schon gering ist. Morgen steht ne Klärung an, aber vieleicht weiß jemand, ob Ü.std. nachträglich abzogen werden können.
Das geht doch nicht - oder?, zumal der Arbeiter im März und April gar nicht so viel Ü.std. hatte.
Gruß altmärker
Überstunden rückwirkend abziehen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo altmärker
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um die Situation besser bewerten zu können, sind weitergehende Informationen notwendig.
Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja welcher, bzw. was sagt dieser zum Thema Arbeitszeiten aus und was steht im Arbeitsvertrag zu diesem Thema?
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
Es können NUR wirklich geleistete Überstunden auf ein solches ÜKonto gebucht werden, also alles was über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geht. Bereits bezahlte Überstunden sind ja monetär abbgegolten, können somit NICHT rückwirked einbehalten werden, das war dann ein Fehler der Lohnbuchhaltung, ist aber deren Problem. Ihnen ist Ihr vertraglich festgehaltenes Gehalt zu bezahlen, da sie die Stunden ja geleistet haben!!! Wenn der Lohnmitaarbeiter gemurkst hat, ist das allein sein Problem. Schlagen Sie besagtem Mitarbeiter doch vor, die Geschichte durch ein Arbeitsgericht klären zu lassen...!
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Danke für die Antworten. Tja, im Tarifvertrag steht eigentlich ( zwar ein völlig veralteter und für die Brange nicht gültig ( hatte schon mal deswegen geschrieben)), das alle Überstunden über 40 Std./ pro Woche mit 25% vergütet werden. Es steht definitiv nichts mit Zeitkonto oder Überstundensammlung im TV, also müssten die alle Ü.stunden auszahlen. OK, aber mit nem Zeitkonto kann man leben, aber wie die das führen, ohne Absprache der AN ist nicht o.k und die 25% zahlen die für Ü.std. auf dem Zeitkonto auch nicht, sondern werden als normale Arb. stunden gewertet. Da ist der AN schon dran, aber irgentwie reden die Mitarbeiter in der Verwaltung nicht mit AN. Die Gedanken von markus 118d hatte ich auch.
Ich bin auf morgen gespannt und werde dem AN das hier mitteilen. Danke
Ging es da nicht um den CGZP bzw. AMP?
Also mal wieder die Zeitarbeit in der wundersamen Auslegung von Recht und Ordnung!
Dennoch frage ich mich im Moment was die da vorhaben, allerdings müssen die Aussagen der Kollegen hier etwas relativiert werden:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung L.St und SV-Beiträge in zutreffender Höhe vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten, daher sind entsprechende Korrekturen in jedem Fall für künftige Abrechnungen vorzunehmen.
Wenngleich ich annehme dass da mal wieder "Schmu" gemacht werden soll und ich auch eine konkrete Vermutung habe, wären doch noch einige Infos hilfreich:
Wieviele Stunden haben Sie tatsächlich in den Monaten März bis Mai gearbeitet? Wieviele Feiertage entfielen auf den jeweiligen Monat? Haben Sie einsatzfreie Zeiten gehabt, waren Krank oder haben Tage gefehlt?
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Meine Vermutung ist im übrigen dass sich die Diskrepanz und/oder Argumentation auf einen Umstand des Tarifvertrages bezieht in welchem die Möglichkeit gegeben wird nach mtl. gleichbleibenden, also verstetigten Einkommen abzurechnen oder nach mtl. schwankender Arbeitszeit. Da wird gerne gesprungen, so wie man es gerade gerne hätte ...
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
Nee, Zeitarbeit war bei mir ein Thema, was ich hinter mir habe, aber wo ich noch was tun muss ( das Thema hatten wir letzte Woche) Das ist hier ne neue Arbeitstelle, keine Zeitarbeit, aber auch hier gibts gewaltige Ungereimtheiten.
Grundlohn sind hier die Arbeitstage + Feiertage die auf ein Wochentag fallen x 8 Std.Von den Überstunden wurden einige bezahlt und ca. 10 Std. gingen im Monat aufs Zeitkonto, ohne die 25% Zuschläge, bis Februar war das so.
Im März waren es 1 Überstunde, die bezahlt wurde mit dem Aprillohn und im April waren es 184 Stunden, die alle bezahlt wurden mit dem Mailohn. Aufs Zeitkonto haben die nichts geschoben.Im Mai wurden 213 Std. gearbeitet. Die Ü.std. von Mai werden im nächsten Monat, also Juni bezahlt ( komplizierte Sache). Bei den Mai- Stunden, wurden nun 12,5 Stunden aufs Zeitkonto gegeben und beim Sichten des Stundenbuches hab ich festgestellt,das man im April die bereits bezahlten 184 Stunden nachträglich um 20 Stunden gekürzt hat und nun diese im Junilohn verrechnen will. Die 20 Stunden hat man nun nachträglich auf mein Zeitkonto geschrieben.Also werden beim Junilohn 200,5 Std bez. und 20 Ü.std. von April noch abgezogen, weil im Büro einer was vergessen hatte.
???Rückwirkend bereits bezahlte Überstunden wieder vom nächsten Lohn abziehen und aufs Zeitkonto packen??? Das geht doch wohl nicht und im AV oder TV steht nichts.
War nicht krank, keine einsatzfreie Zeiten, immer da, Feiertage in der Woche werden mit 8 Std. bezahlt und extra ausgewiesen.
Muss jetzt Schluss machen,bin morgen wieder da.
Gruss altmärker
quote:
...Zeitarbeit war bei mir ein Thema, was ich hinter mir habe
Glückwunsch! Das ist doch mal eine gute Nachricht!
Zu Ihrer Sache:
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass dazu nichts im Arbeitsvertrag steht, insbesondere wenn ein TV vorhanden und im TV ebenfalls nichts zum Zeitkonto steht. Möglicherweise ist das ja auch nicht so ganz offensichtlich erkennbar oder es gibt eine Betriebsvereinbarung.
Ich meine dennoch, dass Sie sich ja nicht schlechter stellen, da ihre Zeit und damit ihr Entgelt ja nicht verloren geht.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit mit dem Sachbearbeiter zu reden und zu fragen ob man das ganze nicht ganz so radikal machen muss und die fälschlich nicht gebuchten Stunden über einen längeren Zeitraum nachführen kann, die 20 Std. zB nicht im ganzen sondern auf vier Monate verteilt ...
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TV ist einer da, aber was für einer? Habe ihn schon bei Verdi durchsichten lassen, weil der nur larifari geschrieben ist. Hatte von Beginn an Zweifel am TV, aber ich hatte endlich die Arbeit, die ich schon immer machen wollte und dachte, das ändert sich schon noch wenn die sehen, was ich drauf hab. Naja, falschgedacht. Festgestellt wurde von Verdi, dass der TV uralt, für meinen Arbeitsbereich gar nicht zutreffend und "unterste Kante" ist. Die Löhne sind unter Brangentarife, keine konkreten Angaben über Urlaubstage etc. Bei eigentlich konkreten Angaben wird nur bezuggenommen auf diesen Tarifvertrag, der im Betrieb nicht mal vorrätig ist...sie erhalten Urlaubstage nach TV usw.Hab mir von Verdi den hier angewendeten und den eigentlich zutreffenden zuschicken lassen. Finde mich berufsmäßig überhaupt nicht in diesem TV und die Stundenlöhne sind nicht mal in der untersten Stufe vom eigentlich richtigen TV. Verdi wartet auf meinen Anruf.
Und zu den 20 Stunden. Klar gehen die nicht verloren, aber mir gehts ums Prinzip und mich ärgert die Willkür einiger Mitarbeiter ohne Absprache Lohn zu kürzen und zu streichen, wie es gerade passt.Es sind ja im Vorfeld noch einige gravierende Dinge passiert, die ich hier auch schon geschrieben hatte. Die Auflistung fürs Arbeitsgericht ist fertig. Ich wollte die Probleme sachlich und kollegial klären, aber das funktioniert nicht.Und nun noch die 20 Std. Abzug. Es reicht jetzt einfach.Und ich muss sagen, dass mir das Forum und einige Mitglieder hier weitergeholfen haben, mutiger zu werden und mich zu wehren. Wissen gibt mehr Sicherheit!
Gruss altmärker
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