Überstunden sind Unentgeldliche zu leisten.

17. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hohenbostler
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden sind Unentgeldliche zu leisten.

Hallo,

ich habe mal eine frage. Ich arbeite siet 5 jahre in einem Unternehmen wo die Regel gilt Überstunden werden mit 10 Euro netto vergütet. Das klappt auch alles Reibungslos.

Jetzt bin ich seit Juni in einer höheren Position wo es heisst "Überstunden sind Unentgeldliche zu leisten". Ok damit kann ich mich auch abfinden, aber "und nun kommt die eigentlich frage" . Darf der Arbeitgeber die monatlich angefallenen Überstunden wieder auf 0 setzen? Oder müssen die monat für monat drauf gerechnet werden?

Dazu zu sagen muss ich das wir eine elektronische Zeiterfassung haben und auf den Auswertungen alles detailliert beschrieben ist.

Danke für die Auskunft.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Oder müssen die monat für monat drauf gerechnet werden?


Und dann, was soll dir das bringen? Ihr habt doch vereinbart, dass Überstunden unentgeltlich zu leisten sind. Da spielt es doch keine Rolle, wie viele Stunden da zusammen kommen.

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich frage mich gerade, ob man von 10€ netto so ohne Weiteres in eine Position rutscht, in der so etwas gültig ist.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Steht das mit den Überstunden in einem Vertrag, ist das irgendwo schriftlich festgehalten?
Gibt es eine Höchstzahl an Stunden, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen?
Lohnt sich das, sprich erhalten Sie jetzt erheblich mehr Geld als früher?
Um wieviele Überstunden geht es durchschnittlich?



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#4
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

wie bekam man denn die 10 Euro "Netto" früher ? am Freitag-Nachmittag in einem Kuvert ?
sehr verdächtig, so eine "Netto-Regelung"........

desweiteren hat der AG eine Aufzeichnungspflicht bzgl. Überstunden (§ 16 Abs. 2 ArbZG ),
unabhängig davon, ob er sie nun zu Recht oder unrechtmässigigerweise nicht mehr vergüten will

sollte hier gegenüber möglichen Kontrollen/Nachfragen der Aufsichtsbehörden falsche Arbeitszeiten dokumentiert werden, hat der AG ein Problem (OWi nach § 22 ArbZG )

ob nun auf deiner Abrechnung "Überstunden 0 " oder ähnliches auftaucht, ist eine andere Frage



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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hohenbostler
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>>Überstunden sind Unentgeldliche zu leisten.
wie bekam man denn die 10 Euro "Netto" früher ? am Freitag-Nachmittag in einem Kuvert ?
sehr verdächtig, so eine "Netto-Regelung"........

desweiteren hat der AG eine Aufzeichnungspflicht bzgl. Überstunden (§ 16 Abs. 2 ArbZG ),
unabhängig davon, ob er sie nun zu Recht oder unrechtmässigigerweise nicht mehr vergüten will

sollte hier gegenüber möglichen Kontrollen/Nachfragen der Aufsichtsbehörden falsche Arbeitszeiten dokumentiert werden, hat der AG ein Problem (OWi nach § 22 ArbZG )

ob nun auf deiner Abrechnung "Überstunden 0 " oder ähnliches auftaucht, ist eine andere Frage <hr size=1 noshade>


Also ich glaube ich habe einfach zuviel dazugeschrieben. Natürlich gab es die 10 Euro früher nicht im Kouvert sondern ganz normal auf der Abrechnung des nächsten Montas mit vergütet.


Zu den anderen Fragen. ich habe es mehrmals durchgerechnet und ja es lohnt sich so auf jeden Fall mehr. Und es ist einfach eine rechtliche Frage. Immerhin gab es ein gerichtsurteil darüber das einem ANgestellten doch nachträglich überstunden ausgezahlt werden mussten.

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bundesarbeitsgericht/wann-muessen-ueberstunden-bezahlt-werden-25417874.bild.html

Darum möchte ich einfach wissen ob er Sie nullen darf oder nicht. Unabhängig was damit passiert oder auch nicht.

Schriftlichen Vertrag gibt es übrigens keinen, wurde bis jetzt alles mündlich geklärt und das auch ohne Probleme.



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-- Editiert Hohenbostler am 17.10.2012 16:58

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#6
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

warum sollte er deine Überstunden denn zählen ?

damit gibt er dir doch nur für die Zukunft einen Beweis in die Hand, die Vergütung dafür nach §§ 611,612 BGB einzuklagen

so wie er es jetzt macht, läge es an dir, diese Stunden für die Zukunft zu dokumentieren und nachzuweisen

genauso wie es an ihm läge, nachzuweisen, daß mündlich wirksam vereinbart wäre, soundsoviel Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten zu betrachten

wenn bei euch alles mündlich geregelt wird - ohne Probleme - hält man sich halt auch beidseitig an das, was nach guter alter Sitte per Handschlag vereinbart wurde

wie ebenfalls schon erwähnt wurde : ob er bei dir deine Überstunden "nullt" oder nicht, kann ihm niemand verbieten

Probleme bekommt er nur, wenn er diese Überstunden in seinen offiziellen Aufzeichnungspflichten ebenfalls "nullt" oder gar nicht erst aufführt



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

http://www.gehalt.de/arbeit/Gehalt/aussertarifliches-Gehalt:
"außertarifliches Gehalt

Das außertarifliche Gehalt wird kurz mit AT-Gehalt abgekürzt. Die so genannten AT-Mitarbeiter – also außertariflich bezahlte Mitarbeiter – sind hochqualifizierte Arbeitskräfte. Ihnen werden Aufgaben anvertraut, welche weitaus höhere Anforderungen stellen, als sie für die höchste tarifliche Vergütungsgruppe festgelegt sind.
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Das Gehalt liegt oberhalb der höchsten im Tarifvertrag festgeschriebenen Vergütungsgruppe. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass man als AT-Mitarbeiter nicht untertariflich bezahlt wird und somit schlechter dasteht als ein normaler Tarif-Mitarbeiter. Überstunden beim Tarif-Mitarbeiter werden vergütet – beim AT-Mitarbeiter hingegen nicht! Ein genauer Vertrag/eine exakte Festlegung von Arbeitsaufgaben und -zeiten sollte hier vor größerem finanziellem Unheil bewahren"

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

...wobei im Tarifvertrag auch etwas anderes stehen kann.

wirdwerden

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