Hallo
Ich bin bei einer zeitarbeitsfirma beschäftigt seit 9 monaten
nun ist es so das ich 37,5 die woche bezahlt kriege
ich mach aber in der woche 42,5
letztens hatte ich drei tage urlaub laut den vertrag 2 tage pro monat also 18
jetzt ist es so das die firma über das zeitkonto (uberstunden) einfach abzieht und nicht den urlaub
ist das so rechtens das es vom zeitkonto abgezogen wird
und nicht vom urlaub???
gibts da ein gesetz für?
MFG
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-- Editiert marcin445 am 15.08.2013 22:49
-- Editiert marcin445 am 15.08.2013 22:49
Überstunden und Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ein Freizeitausgleich für Überstunden muß m.W. in der Zeitarbeit aufgrund der geltenden Tarifverträge auf Antrag gewährt werden.
Beantragt ein Arbeitnehmer Urlaub, ist dieser zu gewähren, beantragt er Freizeitausgleich für Überstunden, muß Freizeitausgleich gewährt werden.
Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten.
Schauen Sie doch mal in den für Sie geltenen TV, den finden Sie im Internet. Klauseln ausdrucken und das dem ARbeitgeber vorlegen, dann soll er mal erklären, was er da liest.
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""Einfach so" kann dein AG nicht das Überstundenkonto herunter fahren, wenn du Urlaub beantragst - es sei denn, es gäbe irgendwo eine Regel Zeitausgleich vor (Kurz-)Urlaub
. Andererseits ist es natürlich vernünftig, Überstunden nicht unendlich anzusammeln. Folglich müsste dergleichen im Einvernehmen passieren.
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quote:
letztens hatte ich drei tage urlaub laut den vertrag 2 tage pro monat also 18
Kurze Anmerkung: Wenn Du seit 9 Monaten in der Leihfirma beschäftigt bist, dann hast Du nach dem 6. Monat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesurlaub von 20 Tagen.
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