Hallo,
wir sind z.Z. auf Kurzarbeit ( statt 8 Stunden täglich arbeiten wir nur 4 Stunden ).
Natürlich bleibt einiges liegen; wir arbeiten sozusagen auf Notbetrieb.
Einige Aufgaben, besonders im buchhalterischen Bereich ( Kontenabgleich,
Einzelaufteilung der Buchungen, detailierte Erstellung BWA, detailierte Listenerstellung etc. ) können nicht erledigt werden.
Nun sollen trotz Kurzarbeit Überstunden geleistet werden, um diese Arbeiten aufzuholen bzw. das Tagesgeschäft abzusichern. Berufen wird sich dabei auf einen Passus im Arbeitsvertrag, der besagt, " durch das zu zahlende Bruttogehalt ( in dem Fall das Istentgeld ) ist eine etwaige Über- oder Mehrarbeit abgegolten."
Meine Fragen:
Wie vereinbart sich das mit Kurzarbeit? Wenn genügend Arbeit da ist, kann doch keine Kurzarbeit durchgeführt werden, oder?
Wer kann Argumente bringen?
Danke
-- Editiert am 23.04.2009 12:28
Überstunden während Kurzarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So viel wie ich mitbekomme habe, dürfen während der Kurzarbeit keine Überstunden gemacht werden.
Aber 100% will ich mich da nicht festlegen.
Das ist richtig. Wärend Kurzarbeit sind Überstunden sofern sie über die Wochenarbeitszeit hinausgehen nicht gestattet.
Was aber nicht heißt, das man von 40 Stunden nur 20 Bezahlt bekommt. Da hilft auch kein Passus im AV der besagt das Mehrarbeit mit dem Bruttogehalt abgegolten ist. Denn solch ein Passus erlaubt nicht die massenweise Anordnung von Überstunden. Da könnte ja jeder kommen...so nicht.
Meines erachtens nach ist die Kurzarbeit nur beschissen organisiert.
Sollte dein AG dennoch so drauf sein, einfach die AfA informieren. Die haun dem dann schon auch die Finger, evtl. wird dann die Kurzarbeit verweigert.
Gruß
Abdul
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