Überstunden während der Ausbildung

18. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
Überstunden während der Ausbildung

Guten Abend ..
Ich habe mal eine frage.

Am 1.12.2014 habe ich meine Ausbildung als Fachkraft für Kreislaufwirtschaft begonnen.

Nun ist mir aber aufgefallen das ich seit beginn der Ausbilung täglich statt 8,00 Std 9,5 Std. mache .
Pause am Tag 0,30 Min

Nirgends finde ich batürlich den Aktuellen Tarifvertrag zu meiner Firma .. was mich echt wurmt.
Das doofe ist dabei .. das ich natürlich mich momentan in der Probezeit befinde und ich keinen Schlechten eindruck machen möchte bzw zeigen möchte das ich keine Lust auf die Ausbildung habe..
Nur nervt es mich momentan wirklich..
Soweit ich von der Arbeit komme .. bin ich Platt und Schaffe nichts mehr und schaffe es nicht mal für die Ausbildung noch zu Lernen .. Eigentlich komme ich zu nix ... es heist ja am Wochende soll man sich ausruhen und einfach entspannen von der Woche .. bei mir ist es das gegenteil das ich am Wochende richtig Kaputt bin.

Nun ist die frage ob ich was dagegen unternehmen kann .. weil auf dauer wenn sich die Überstunden ansammmeln im Jahr .. kann ich fast 2 Monate davon Zuhause bleiben ohne natürlich meinen urlaub aufzubrauchen..

Berufsschule habe ich Blockweise .. Wöchentlich 40 Std.
Ich hoffe da kann mir jemand helfen..

Und am Randeich bin 30 Jahre alt


-----------------
""

-- Editiert fb404506-70 am 18.01.2015 17:24

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nirgends finde ich batürlich den Aktuellen Tarifvertrag zu meiner Firma <hr size=1 noshade>

Und wie lautet der Name des Aktuellen Tarifvertrags?


Was steht zu Arbeitszeiten im Arbeits/Ausbildungsvertrag?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi
da stehen 40 Std die Woche

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ...statt 8,00 Std 9,5 Std. mache, Pause am Tag 30 Min

9,5 Std mit oder ohne Pause? Bis zu 9 Std wären 30min Pause gerade noch so o.k.. Gleichwohl: auch bei 9Std/Tag kommst du auf eine 45-h-Woche - den Widerspruch zum AV solltest du klären. Mit 30 Jahren sollte dir das auch niemand übel nehmen.
Der TV muss in der Firma ausliegen.
Mit 30 bist du auch kein heuriger Hase mehr und hast schon eine Geschichte hinter dir. Deine Anfrage klingt danach, dass du keine Lust auf die Ausbildung hast - folglich, nehme ich an, hast du sie dir auch nicht gesucht. Wo man allerdings Lust auf Ausbildung herbekommt, --- die kannst du nur selber finden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

ich hab nicht gesagt dasich keine lust habe auf die ausbildung ... das muss ich mir nicht anhören.
ich bin mit leib und seele mit dabei..deshalb möchte ich das du diese unterstllung zurück nimmst

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Schön, dass du das klar stellst. Ich wollte dir nichts unterstellen, habe aber offenbar einen Satz von dir falsch verstanden gehabt:
// und ich keinen Schlechten eindruck machen möchte bzw zeigen möchte, dass ich keine Lust auf die Ausbildung habe ..

Also bitte alles auf Null. Du bist mit Leib und Seele dabei - und das ist entscheidend.

-----------------
""

-- Editiert :blaubär: am 18.01.2015 19:16

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

es geht mir eigentlich nur dadrum.. was kann ich machen ..müssen mir die Überstunden Ausgezahlt werden oder Urlaub?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Urlaub kann nicht ausbezahlt werden, außer am Ende im Fall einer Kündigung und auch nur dann, wenn er nicht gewährt werden kann. Der Erholungsurlaub ist "unabdingbar", so heißt es, d.h. man kann nicht darauf verzichten und ihn auch nicht (vertraglich) ausschließen.
Mit den Überstunden musst du dich schlau machen und es kann nur für die Vergangenheit gelten; da sehe ich nicht, wie dir Geld auf Dauer helfen soll, wenn du nach der Arbeit immer "platt" bist - da hilft nur Reduzierung der Arbeitsbelastung auf das vertraglich Geschuldete, oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Grundsätzlich muss jeder AN nur die Stundenzahl leisten, die im Vertrag vereinbart ist.
Gerade in der Ausbildung soll es keine Überstunden geben, es sei denn, sie dienen der Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nur gerade dann vermittelt werden können. Für personelle Engpässe ist der Azubi nicht da - zumindest nicht regelmäßig.

quote:
das ich natürlich mich momentan in der Probezeit befinde und ich keinen Schlechten eindruck machen möchte


Das ist ein gute Überlegung, denn in der Probezeit ist schnell gekündigt, ohne dass eine Begründung notwendig ist.

Warte die PZ ab und sprich das Thema dann an. Wenn du auf der vereinbarten Wochenarbeitszeit bestehst, kann dir deswegen nicht gekündigt werden. Erklärst du dich für Überstunden bereit, dann ist das Abfeiern für dich wertvoller, denn bei einem Azubilohn hast du von einer Auszahlung nichts.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

abgesehen von ausbildungsvertrag/tarifvertrag (sollte man schon kennen)
ansonsten arbzg ("arbeitszeitgesetz" mal im internet nachlesen)
zunächst
wie ist die zeiterfassung (stempelkarte, chipkarte, ...) ?
was ist auf der lohnabrechnung aufgeführt ?

anmerkung:
1.: 30 min pause finde ich ungewöhnlich, meist sind es 45 min.bei 8 arbeitsstd.
2.: viele betriebe handhaben die 40 std woche z.b. so:
mo-do: 9 std (ohne pause) = 35
fr: 5 std = 5
also 40


1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es dürfte eher nicht die Regel sein, dass Betriebe das Arbeitszeitgesetz mißachten und ihre Mitarbeiter rechtswidrig 9 Stunden ohne Pause durcharbeiten lassen.

-- Editiert altona01 am 20.01.2015 07:49

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

sry habe mich missverständlich ausgedrückt und zudem vertipt

ich meinte die reine arbeitszeit !!!! nicht die anwesenheit im betrieb !!!

z.b.
mo-do
beginn: 6.00
ende: 15.15
ergibt : 9,25 std - 0,75 pause = 8,5 arbeitszeit
8,5 * 4 = 34
fr
beginn: 6.00
ende: 12.15
6,25 std - 0,25 pause = 6 std arbeitszeit

= 40 std arbeitszeit

so nu wird nen "schuh" draus nochmals sry


1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich Arbeite 9,5 Std davon sind 0,5 Std Pause....
Und ich habe nur 0,5 Std pause und keine 45 Min Pause damit wir das geklärt haben



-----------------
""

-- Editiert fb404506-70 am 20.01.2015 19:47

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Da ist alles in bester Ordnung. Du hast eine 40-Stunden Woche (wenn die so vereinbart ist) und arbeitest auch nur die (Mo-Do je 8,5 Std., Freitags 6 Std. = 40), es fehlen lediglich an der Freitagspause 5 Minuten.

quote:<hr size=1 noshade>
§ 3 ArbZG : Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>
§ 4 ArbZg: Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden <hr size=1 noshade>


Diese wöchentliche Arbeitsleistung erbringen Millionen Arbeitnehmer, ohne am Abend am Rande ihrer Kräfte zu sein ;-)

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

perfekte verwirrung !

quote:
Da ist alles in bester Ordnung. Du hast eine 40-Stunden Woche (wenn die so vereinbart ist) und arbeitest auch nur die (Mo-Do je 8,5 Std., Freitags 6 Std. = 40), es fehlen lediglich an der Freitagspause 5 Minuten.


dies war ein bespiel von mir !
da ich momentan meine glaskugel verlegt habe weiß ich nicht welche arbeitszeiten der te tatsächlich hat (er schreibt zwar 9,5 - 0,5 = 9 aber nicht ob an allen tagen, ob ihm dafür freizeitausgleich gewährt wird, ob diese arbeitszeiten so im vertrag stehen oder aufgrund einer besonderen situation (z.b. aufgrund des "meisterswunsch") geleistet werden
...


-- Editiert Herr Müller 176 am 21.01.2015 18:19

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

und nochmal...
ich arbeite von mo-freitag von 7-16:30 uhr = 9,5 std

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Dann arbeitest du wöchentlich 45 statt der vereinbarten 40 Stunden - die halbstündige Pause ist richtig.

Überstunden, wie gesagt, in der Ausbildung nur mit Ausnahmen (s. meinen ersten Beitrag) und natürlich mit der Möglichkeit, diese abzubauen........oder regelmäßige Überstunden verweigern.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

DAs schonmalg u zu wissen ..natürlich wird der Arbeitgeber davon nicht begeistert sein..
Des weiteren wurde mir gesagt das so sein kann das wenn mir ein Unfall nach Feierabend passiert und die Bg mitbekommt das man den Vereinbarten 40 Std Woche 45 Std gearbeitet hat .. es soweit kommen kann das die BG bei dem Unfall nicht einspringt und Sogar der Betrieb dafür belangt werden kann

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Erwachsene AN können regulär bis zu 48 Std./Woche beschäftigt werden.
Dazu ist noch Mehrarbeit im genannten Rahmen (ArbZG) möglich.

Erzählt wird genauso viel Unsinn wie im Internet zu finden ist.




-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen