Überstunden - was ist im Arbeitsvertrag möglich?

4. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)
Überstunden - was ist im Arbeitsvertrag möglich?

Ist es bei Aushandlung eines Arbeitsvertrages (als Angestellter im kaufmännischen Bereich) möglich, im Vertrag aufnehmen zu lassen, daß nur eine bestimmte Anzahl von Überstunden pro Monat geleistet wird, die dann auch entweder bezahlt oder abgefeiert werden können?

Was ist, wenn der Arbeitgeber dann später kommt und mehr Überstunden einfordert, und was ist, wenn er diese dann am Ende des Jahres auch noch "verfallen" lassen will. Darf er das?

Kann er mir kündigen, wenn ich auf Bezahlung oder zusätzliche Urlaubstage für die zusätzlichen Überstunden bestehe, obwohl es im Vertrag anders geregelt ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist es bei Aushandlung eines Arbeitsvertrages (als Angestellter im kaufmännischen Bereich) möglich, im Vertrag aufnehmen zu lassen, daß nur eine bestimmte Anzahl von Überstunden pro Monat geleistet wird, die dann auch entweder bezahlt oder abgefeiert werden können?


Hallo Lichtgestalt, ja möglich ist das insofern nicht schon tarifvertraglich was dazu geregelt ist und insofern beide Parteien damit einverstanden sind.

quote:
Was ist, wenn der Arbeitgeber dann später kommt und mehr Überstunden einfordert, und was ist, wenn er diese dann am Ende des Jahres auch noch "verfallen" lassen will. Darf er das?


Dazu müsste man dann schon den Wortlaut des Vertrages dazu wissen bzw. der Regelungen die gelten und dazu was sagen.

MfG

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#2
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Heißt das, ich könnte mir keine besseren Vertragsbedingungen aushandeln, als die Bedingungen des Tarifvertrages?

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#3
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

Besser geht immer, schlechter (wenn dieser tarif gilt oder als gesetzlich) darf man nicht gestellt werden.

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#4
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Also kann mir keiner bei den Vertragsverhandlungen kommen und sagen, dies oder jenes gehe nicht, weil es besser sei als im Tarifvertrag, und sich "die anderen Arbeitnehmer" aufregen könnten?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Lichtgestalt, wenn du was außertarifliches mit dem Arbeitgeber aushandelst, dann ist das euer beider Bier. Der Arbeitgeber muss das aber nicht machen, egal mit welcher Begründung.
Wenn du meinst dich (aus welchem Grund auch immer) in der Position zu befinden, dem Arbeitgeber, wenn er dich unbedingt haben will, Bedingungen zu diktieren, dann kann der darauf eingehen oder er lässt es.

MfG

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