Hallo,
in meinem Vertrag steht, das sämtliche Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Ich bin ein normaler Angestellter. Mein Gehalt ist ohne Sonderzahlungen unterhalb der Bemessungsgrenze, einschließlich Sonderzahlungen oberhalb. Bislang war es überhaupt kein Problem Überstunden abzufeiern, aber seit kurzem dreht die Geschäftsführung frei und ist unter anderem auch der Meinung, mir für Überstunden weder Freizeitausgleich, noch finanziellen Ausgleich zu leisten, sondern beruft sich auf die Klausel im Vertrag.
Wie seht ihr das, muss ich mir das gefallen lassen?
Danke,
plepps
Überstunden weder Geld, noch Freizeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hast du Gleitzeit, kannst also kommen und gehen wann du willst, so lange die Arbeit fertig ist?
Oder bist du in Schichten eingeteilt und musst zu bestimmten Zeiten kommen und gehen?
ZitatHast du Gleitzeit, kannst also kommen und gehen wann du willst, so lange die Arbeit fertig ist? :
Oder bist du in Schichten eingeteilt und musst zu bestimmten Zeiten kommen und gehen?
wenn ich keinen früh oder spätdienst habe (2x die Woche), habe ich gleitzeit mit kernarbeitszeit.
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ZitatWie seht ihr das, muss ich mir das gefallen lassen? :
Da müsste man erst mal den Wortlaut der Klausel kennen um sinnvoll darüber diskutieren zu können.
Dann ist es doch das einfachste, du arbeitest genau nach Vertrag.Zitathabe ich gleitzeit mit kernarbeitszeit. :
Bitte noch nach der vereinbarten Arbeitszeit schauen--- zb. 40 Wochenstunden o.s.ä.
Dann kannst du dir relativ frei einteilen, wann du deine Wochenstunden erbringst.
Die 2 Schichten pro Woche--- dürften auch nur die gesetzl. und vertraglich geregelte Zeit umfassen.
Nö. Aber dein AG muss sich das wohl gefallen lassen.Zitatmuss ich mir das gefallen lassen? :
Bisher ist dein AG nur der Meinung. Das ist natürlich... gaaanix.
Das kann gültig sein, muss aber nicht. Du gehörst also ganz generell schon einmal zu den Besserverdienern. Ist die entsprechende Klausel in deinem AV eine allgemeine Klausel oder war das eine einzelvertragliche Einigung zwischen dir und deinem AG? Oder gibt es dazu evtl. sogar einen geltenden Tarifvertrag?Zitatin meinem Vertrag steht, das sämtliche Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. :
Mal ganz allgemein gesprochen: Wenn du als Besserverdiener dazu eine einzelvertragliche Regelung mit deinem AG getroffen haben solltest, dann wäre diese Klausel wahrscheinlich gültig und die Mehrarbeit wäre mit deinem Gehalt abgegolten.
Wie werden denn deine Arbeitsstunden erfasst?
Habt ihr eine Excel Tabelle oder ein Steckkarten System oder elektronisch mit Karte?
Habt ihr eine Vertrauensarbeitszeit?
@fdl_db
Liest du eigentlich, was der Fragesteller schreibt?
Es gibt keine flexible AZ-Regelung.
Es gibt Gleitzeit mit Kernzeit.
Sämtliche Mehrarbeit wird in der Gehaltszahlung berücksichtigt.
Nun soll nach AV bezahlt werden.
Zitat:ZitatWie seht ihr das, muss ich mir das gefallen lassen? :
Da müsste man erst mal den Wortlaut der Klausel kennen um sinnvoll darüber diskutieren zu können.
im Vertrag steht Zitat: "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die zeitliche Lage der Arbeitszeit wird gemäß den betrieblichen Erfordernissen durch den AG festgelegt. Sofern Sie Mehrarbeit leisten, ist diese durch das Gehalt abgegolten"
ZitatDas kann gültig sein, muss aber nicht. Du gehörst also ganz generell schon einmal zu den Besserverdienern. Ist die entsprechende Klausel in deinem AV eine allgemeine Klausel oder war das eine einzelvertragliche Einigung zwischen dir und deinem AG? Oder gibt es dazu evtl. sogar einen geltenden Tarifvertrag? :
Mal ganz allgemein gesprochen: Wenn du als Besserverdiener dazu eine einzelvertragliche Regelung mit deinem AG getroffen haben solltest, dann wäre diese Klausel wahrscheinlich gültig und die Mehrarbeit wäre mit deinem Gehalt abgegolten.
Ja, das mit dem Gehalt ist eben der Punkt, der mich verunsichert. Teils liest man an der Stelle nur von Entscheidern und Führungskräften, andererseits auch Fachkräfte. Einen Tarifvertrag haben wir nicht Der Punkt im Vertrag ist nicht explizit ausgehandelt und steht auch so bei den Kollegen.
ZitatWie werden denn deine Arbeitsstunden erfasst? :
Habt ihr eine Excel Tabelle oder ein Steckkarten System oder elektronisch mit Karte?
Habt ihr eine Vertrauensarbeitszeit?
Erfasst wird da gar nichts. Es gibt einen Dienstplan, ansonsten gibts keinen Erfassung. Bislang hatten wir Vertrauensarbeitszeit, nur plötzlich kam so ein kleiner Weltverbesserer und meinte mit neuen Regeln alles besser machen zu wollen. Un dschon wurde einen Kernarbeitszeit eingeführt und Überstunden werden angeordnet und das ohne Ausgleich, weil es ja so im Vertrag steht.
Ich will ja gar keine Kohle für die Stunden haben, ich will die eigentlich nur weiter abfeiern können. Finde das eigentlich Ausbeuterei, zumal nirgends steht, wie viele max. zulässig sind.
Also bei uns ist es so, dass "freiwillige Mehrarbeit" mit dem Gehalt abgegolten ist und wir haben Vertrauensarbeitszeit und eine 40h Woche. Überstunden, welche angeordnet werden, fallen nicht unter die "freiwillige Mehrarbeit" und werden ausbezahlt oder können als Freizeit verwendet werden. Das ist allerdings bei uns noch nicht vorgekommen. Ein Betriebsrat hat auch ein Mitspracherecht bei angeordneten Überstunden.
Sirko
NÖ. Wo soll dort Ausbeuterei zu sehen sein? Vermutlich hat dein AG bisher die Stunden-Abfeierei sehr locker gesehen.ZitatFinde das eigentlich Ausbeuterei, zumal nirgends steht, wie viele max. zulässig sind. :
Wenn da nichts steht--- dann ist es allein deine Entscheidung, ob und wie viele Stunden du MEHR arbeitest.
Du bist lediglich verpflichtet, lt. Vertrag zu arbeiten. Denn dafür wirst du bezahlt.
Mehrarbeit ist noch nie dafür vorgesehen gewesen, den AN gesammelte MA-Zeiten quasi im Stück als Freizeit zu gewähren...auch, wenn das oft so ist.
Das siehst du leider falsch. SO steht es auch nicht im Vertrag. Verstehe die Neuerungen und arbeite danach.Zitatnur plötzlich kam so ein kleiner Weltverbesserer und meinte mit neuen Regeln alles besser machen zu wollen. Un dschon wurde einen Kernarbeitszeit eingeführt und Überstunden werden angeordnet und das ohne Ausgleich, weil es ja so im Vertrag steht. :
Dann hast du uU tägl mehr Freizeit.
Falls der AG eine *Anordnung von Überstunden* gibt, sind diese zu vergüten. Denn Überstunden sind etwas anderes als Mehrarbeit.
ZitatVerstehe die Neuerungen und arbeite danach. :
Erstmal danke für die Antwort. Macht es verständlicher, wenn auch nicht besser. Mir war nicht klar das es zwischen Mehrarbeit und Überstunden Unterschiede gibt. Ich glaube es ist in dem Laden durchaus mal Zeit für einen Arbeitnehmervertretung.
Dann fällt halt die freiwillige Mehrarbeit künftig flach und ich lass mir ggf. ausgleichspflichtige Überstunden anweisen. Zumindest bis ich nen neuen Job hab, wo man wieder seine Zeit so einteilt, das es win-win für beide Seiten ist, ohne das eine benachteiligt ist. Ich will den AG ja nicht be*******n, aber nur weil es ein kleines, geltungssüchtiges Männchen so will, sitze ich nicht sinnlos in der Firma, wenn nichts zu tun ist. Im Umkehrschluss hab ich früher auch nie auf die Uhr gekuckt, wenn die Hütte brannte. Keine Ahnung was in Entscheider Köpfen so vor sich geht, aber die Belegschaft so dermaßen vor den Kopf zu stoßen kann sich niemals positiv auf das Ergebnis auswirken, aber die werden es schon besser wissen, sind schließlich top bezahlte Gelehrte.
Grüße und danke!
Nö. Das ist Sache des AG. Der AG kann anweisen, dass Überstunden zu machen sind. Aus wichtigen betrieblichen Gründen und nicht aus Jux und Dollerei oder um die AN zu ärgern.Zitatich lass mir ggf. ausgleichspflichtige Überstunden anweisen. :
Diese Überstunden sind dann zu BEZAHLEN. Diese sind nicht durch Zeitausgleich/Freizeit abzugelten.
Ich denke, der AG wird möglichst keine Ü-Stunden anweisen. Verständlich?
Genau richtig--- keine Ahnung vom Arbeitsrecht, aber an eine Arbeitnehmervertretung denken...
Dein *Laden* macht es jetzt vertragsgemäß.
Was sollte eine AN-Vertretung daran kritisieren oder gar ändern?
Du kannst ganz sicher davon ausgehen, dass die Gelehrten/Entscheider, ob Männchen, Mann oder Frau schon wissen, wie sie ihre AN *zu halten* haben.
Und auch, dass man Reisende nicht aufhalten sollte.
Dann ist dieser Punkt wohl null und nichtig. Mehrarbeit ist somit zu vergüten. Da im Vertrag 40h/Woche angegeben sind zählt das, was du von dir aus mehr arbeitest nicht zu der Mehrarbeit die zu vergüten ist, denn der AG hat ja mit dir nur 40h vereinbart. Weist der AG allerdings Mehrarbeit an, dann hat er diese auch zu vergüten.ZitatDer Punkt im Vertrag ist nicht explizit ausgehandelt und steht auch so bei den Kollegen. :
-- Editiert von -Laie- am 03.11.2020 14:50
Zitat:Nö. Das ist Sache des AG. Der AG kann anweisen, dass Überstunden zu machen sind. Aus wichtigen betrieblichen Gründen und nicht aus Jux und Dollerei oder um die AN zu ärgern.Zitatich lass mir ggf. ausgleichspflichtige Überstunden anweisen. :
Diese Überstunden sind dann zu BEZAHLEN. Diese sind nicht durch Zeitausgleich/Freizeit abzugelten.
Ich denke, der AG wird möglichst keine Ü-Stunden anweisen. Verständlich?
Genau richtig--- keine Ahnung vom Arbeitsrecht, aber an eine Arbeitnehmervertretung denken...
Dein *Laden* macht es jetzt vertragsgemäß.
Was sollte eine AN-Vertretung daran kritisieren oder gar ändern?
Du kannst ganz sicher davon ausgehen, dass die Gelehrten/Entscheider, ob Männchen, Mann oder Frau schon wissen, wie sie ihre AN *zu halten* haben.
Und auch, dass man Reisende nicht aufhalten sollte.
Sag ich doch, wenn er will, das bestimmte Sachen über die 40h hinaus erfolgen sollen, dann soll er die Anweisen und ggf entschädigen, in welcher Form auch immer.
Die anstehenden Änderungen betreffen ein 20 Jahre lang funktionierendes System. Da ist einfach viel Frust auf AN Seite, zumal es seitens AG nicht wirklich verständlich vermittelt wird. Es geht nebenbei bemerkt um noch viel mehr als nur Mehrarbeit, das nur am Rande. Da sind noch viel mehr offene Fragen zu den verschiedensten Gebieten und ich denke schon das dafür eine AN Vertretung sinnvoll ist, wenn auch das ein rotes Tuch für die GL ist, aber auf die Angestellten nimmt ja auch keiner Rücksicht und man muß sich weiß gott nicht alles gefallen lassen.
keine Ahnung, warum du so anti bist, aber egal.
Grüße
NÖ. Immer noch nicht verstanden. Wenn der AG Überstunden anweist, dann hat er die Zeit in Geld zu vergüten. uU sogar mit Zuschlägen. Nicht, wie es ihm oder dir gefällt.Zitatdann soll er die Anweisen und ggf entschädigen, in welcher Form auch immer. :
Ja, das kann ich mir gut vorstellen.ZitatDa ist einfach viel Frust auf AN Seite :
Die Angestellten sind Arbeitnehmer mit einem bisher nicht geänderten Arbeitsvertrag. Die haben nun 20 Jahre lang das System kennengelernt, hatten Vor-und Nachteile davon. Ganz vieles hat sich eingeschliffen: Dat wa scho immer so, dat soll so bleiben... Weil der AG zumindest die Sache mit dem Freizeitausgleich sehr locker gesehen hat.Zitataber auf die Angestellten nimmt ja auch keiner Rücksicht und man muß sich weiß gott nicht alles gefallen lassen. :
Nun kommt ein neuer Entscheider und entscheidet noch nicht einmal neu, sondern *bitte nach Vertrag*.
Oben zuerst habe ich dir geschildert, wie du dir nicht alles gefallen lassen musst... und wie der AG dann Rücksicht nehmen muss. DAS ist die Variante für den AN, der dort bleiben möchte und nicht das Rote Tuch für den AG werden will.
Ich bin absolut nicht *anti*. Ich stelle nur dar, was da bei dir im Betrieb jetzt geht und wie du zu deinem Recht kommst.
Du bist bei weitem nicht der einzige AN, der neue Vorgesetzte bekommt. Neue Besen kehren gut... fragt sich nur, wie lange... viele sind auch schnell wieder weg, wenn sie es nicht MIT den Mitarbeitern bringen.
Zitatim Vertrag steht Zitat: "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die zeitliche Lage der Arbeitszeit wird gemäß den betrieblichen Erfordernissen durch den AG festgelegt. Sofern Sie Mehrarbeit leisten, ist diese durch das Gehalt abgegolten" :
Sofern das tatsächlich alles ist, dürfte diese Klausel nichtig sein, da sie keine Auffangregelung für den Mindestlohn enthält ...
Zitatkeine Ahnung, warum du so anti bist, aber egal. :
Man muss mit Anami nicht immer einer Meinung sein, aber hier liegt er richtig. Die Regelung, so wie Du sie rudimentär beschreibst, kenn ich auch. Bei uns kamen noch ein paar Extra Urlaubstage obendrauf weil dieser Personenkreis von der Zeiterfassung ausgenommen wurde und so an der ansonsten üblichen Gleitzeitregelung nicht teilnimmt. Dafür gibt es dann auch Zulagen, die als Ausgleich gedacht sind.
Mehrarbeit, also freiwillig über den vereinbarten Rahmen hinaus geleistete Arbeitszeit ist etwas anderes al Überstunden, Überstunden bedürfen der Anordnung.
ZitatSofern das tatsächlich alles ist, dürfte diese Klausel nichtig sein, da sie keine Auffangregelung für den Mindestlohn enthält ... :
Ich vermute mal, dass der Mindestlohn bei einem Gesamtgehalt oberhalb der Beitragsbemessungsrenze (s. Eingangsbeitrag) nicht wirklich zu beachten ist.
KV-Bemessungsgrenze 4687,50 € durch 9,35 € = rund 501 Monatsstunden!!!
RV-Bemessungsgrenze West 6900 €
Berry
Wenn der AV auch schon 20 Jahre alt ist--- kommt der AG mit dem neuen Entscheider evtl. für die AN mit einer Änderung um die Ecke?ZitatSofern das tatsächlich alles ist, dürfte diese Klausel nichtig sein, da sie keine Auffangregelung für den Mindestlohn enthält ... :
Änderungskündigung muss es ja noch nicht gleich sein.
Zitatkommt der AG mit dem neuen Entscheider evtl. für die AN mit einer Änderung um die Ecke? :
Ja, neue Besen kehren gut sagt man ja.
Hier ist ein neuer Besen und er ist motiviert zu kehren.
Ich vermute, das da noch so einige Änderungen kommen werden ...
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