Hallo,
Wenn man einen Arbeitsvertrag kündigt und zu diesem Zeitpunkt x Urlaubsanspruch und x Überstunden hat, der AG aber nichts wegen "Urlaub nehmen und Abfeiern" sagt/festlegt, wie verhält es sich dann? Muss der AG das am Ende auszahlen oder muss der AN dort aktiv auf den AG zugehen und nach einer Regelung fragen?
Oder kann man abwarten und quasi "erzwingen", dass der AG Urlaub und Überstunden dann auszahlen muss, weil man sie nicht mehr nehmen musste/konnte/sollte (BURLG § 7)?
Viele Grüße
blue
Überstunden/Urlaubstage bei Kündigung
11. Mai 2016
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Frage vom 11. Mai 2016 | 20:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Überstunden/Urlaubstage bei Kündigung
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#1
Antwort vom 11. Mai 2016 | 22:56
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Der Urlaub ist "safe", aber die Überstunden nicht unbedingt.
Steht im ARbeitsvertrag oder in einem TV eine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche? Je nach Frist sollte man dann eher nicht abwarten.....
#2
Antwort vom 11. Mai 2016 | 23:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatDer Urlaub :
ist "safe", aber die Überstunden nicht unbedingt.
Steht im ARbeitsvertrag oder in einem TV eine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche? Je nach Frist sollte man dann eher nicht abwarten.....
TV gibt es nicht und im AV sind, so weit, auch keine Klauseln zu finden. Ursprünglich gab es die Regelung "alle Überstunden abgegolten" (--> Ja, rechtswidrig, wurde bei Abschluss damals nicht bemängelt), nach 1 - 1,5 Jahren gab es dann im Zuge einer Gehaltserhöhung dann die Änderung auf "20 Überstunden mit abgegolten". Ab dann wies das Arbeitszeitkonto laut Lohnzettel dann Summe x auf.
Grüße,
blue
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#3
Antwort vom 11. Mai 2016 | 23:36
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Dann kann der Arbeitnehmer abwarten, was passiert. Der Arbeitgeber hat das zu regeln.
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