Hallo,
ich habe eine kurze Frage, konnte aber nirgendwo eine zufrieden stellende Antwort finden.
Ich arbeite in einem recht kleinen Betrieb. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass meine Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden.
Nun meine Frage: Darf ich selbst entscheiden, wann ich meine Überstunden, natürlich nur sofern betrieblich möglich, nehmen möchte? Oder darf mein Arbeitgeber das entscheiden?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
LG
Ediraya
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Überstundenabbau - darf mein Arbeitgeber das entscheiden?
8. März 2010
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Frage vom 8. März 2010 | 17:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenabbau - darf mein Arbeitgeber das entscheiden?
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#1
Antwort vom 8. März 2010 | 19:10
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
nun - ohne erlaubnis geht nichts, soviel ist mal klar. das optimum ist die einvernehmliche lösung. ob aber im extremfall der AG ausgleich anordnen kann, dürfte erst ein streitfall klären.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
#2
Antwort vom 9. März 2010 | 07:57
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
Genau richtig.
Im Extremfall darf der AG jedoch den Abbau anordnen.
Beispielsweise, wenn er den 4.6. (Freitag nach Fronleichnam) als allgemein arbeitsfrei anordnet oder um Zeiten mit weniger Aufträgen zu überbrücken.
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"Lukas 7,23"
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