Hallo an Alle,
ich habe eine Frage.
Bei uns steht Kurzarbeit im Raum und sollte dies so kommen, dann müssen vorher Überstunden
reduziert werden, womit ich an sich erstmal kein Problem habe.
Meine Frage ist die Folgende: Es gibt Kollegen, welche sehr viele Überstunden aufbauen mussten und Kollegen, die immer pünktlich nach Hause gehen und keine Überstunden haben. Darf der Arbeitgeber die Kollegen mit vielen Überstunden dazu zwingen, diese Abzubauen und die Kollegen ohne oder mit Wenig gleich in die Kurzarbeit schicken?
Bei unserem Betrieb wird das Kurzarbeitergeld auf 100% aufgestockt - was bedeuten würde, dass Kollegen mit vielen Überstunden im Endeffekt zahlen, währen die Kollegen die nie länger bleiben jetzt ja quasi "belohnt" werden würden. Weil sie bei vollen Bezügen Zuhause bleiben könnten.
Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.
Liebe Grüße,
Mathias
Überstundenabbau wegen Kurzarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Überstunden werden vom AG angeordnet--- wenn das der Fall ist, können AN nicht brav nach Hause gehen.
Oder meinst du Mehrarbeit/Zeitarbeitskonten/flexible Arbeitszeit/Gleitzeit ?
Hallo und danke erstmal für die Antwort.
Also es geht darum, dass im Arbeitsalltag der letzten Jahre manche AN immer mal Überstunden machen mussten/sollten. (Mal so mal so) Manche haben Ihre Stunden auf einem extra "Stundenkonto" aufgebaut und Andere gleich wieder abgebummelt.
Nun müssen im Zuge der Krise für Kurzarbeit ja erst die Gleitzeitkonten reduziert werden.
Und da jetzt meine Frage ob man die Leute, die viele Überstunden haben jetzt einseitig benachteiligen kann, dass diese Ihre Stunden erst abbauen und DANN erst in Kurzarbeit geben können, und die die keine Stunden haben sofort in die Kurzarbeit geschickt werden.
Was bei einem finanziellen 100% Ausgleich für die Kurzarbeit ja eine krasse Benachteiligung für die Arbeitnehmer ist, die jetzt erst ihre Überstunden abbauen müssen.
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Welchen Lohn erhalten diese AN denn in der Zeit, in der sie ihre Mehrarbeitsstunden *abbummeln*?Zitatdie jetzt erst ihre Überstunden abbauen müssen. :
Ja, richtig.ZitatNun müssen im Zuge der Krise für Kurzarbeit ja erst die Gleitzeitkonten reduziert werden. :
Es gilt zu einem gewissen Zeitpunkt diese Stunden zu reduzieren. Manche Abteilungen bis Ende April, manche bis Ende Mai.
Wer eine solch hohe Anzahl an Überstunden aufweist, muss Zuhause bleiben und diese Abbauen. Der Rest geht in Kurzarbeit und wir mit vollem Gehalt entlohnt...
Sind bei den Anderen die Überstunden abgebaut, folgen diese in die Kurzarbeit. Das stellt moralisch auf jeden Fall eine krasse Benachteiligung derer dar, die viele Überstunden haben.
Meine Frage ist daher, ob es auch juristisch eine nicht hinzunehmende Benachteiligung darstellt?
Ja, klar. Bitte nochmal die Frage: Und welchen Lohn erhalten diese AN in dieser Zeit?Zitatmuss Zuhause bleiben und diese Abbauen. :
Zitat:Ja, klar. Bitte nochmal die Frage: Und welchen Lohn erhalten diese AN in dieser Zeit?Zitatmuss Zuhause bleiben und diese Abbauen. :
Den gleichen Lohn, den ich normal bekommen würde. Die Stunden habe ich ja irgendwann mal aufgebaut. Bin also länger geblieben ohne zusätzlichen Lohn zu erhalten. Deswegen bleibe ich jetzt Zuhause, ohne etwas dafür zu tun.
Zum Vergleich bleiben diejenigen, die nie länger geblieben sind, jetzt Zuhause und erhalten durch das aufgestockte Kurzarbeitergeld aber auch vollen Lohn.
O.k. Was willst du noch? Es ist keine Benachteiligung zu erkennen.ZitatDen gleichen Lohn, den ich normal bekommen würde. :
Dann ist ja alles klar. Kein AN erfährt eine Benachteiligung. Der AG zwingt auch keinen AN.Zitat... müssen vorher Überstunden reduziert werden, womit ich an sich erstmal kein Problem habe. :
Der Überstundenabbau ist Voraussetzung.
uU käme sogar der Aufbau von Minusstunden in Frage.
uU müssten AN auch erst ihren Urlaub nehmen.
Zahlen tut hier nur die Arbeitsagentur und der AG.Zitatdass Kollegen mit vielen Überstunden im Endeffekt zahlen :
ZitatDeswegen bleibe ich jetzt Zuhause, ohne etwas dafür zu tun. :
Bei vollem Gehalt!
ZitatZum Vergleich bleiben diejenigen, die nie länger geblieben sind, jetzt Zuhause und erhalten durch das aufgestockte Kurzarbeitergeld aber auch vollen Lohn. :
Die müssen arbeiten, im Rahmen der Kurzarbeit.
ZitatEs ist keine Benachteiligung zu erkennen. :
Aber natürlich, sogar eine Gravierende.
Allerdings nur bei einem speziellen Fall der Kurzarbeit, nämlich Kurzarbeit 0.
Daher mal die Frage, um wie viel % wird die Arbeitszeit denn reduziert?
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