Überstundenausgleich nach Kündigung

22. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Nadine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenausgleich nach Kündigung

Ich habe im letzten halben Jahr ca. 2oo Überstunden geleistet. Diese wurden vom Chef angeordnet. Wegen verschiedener Probleme (auch Mobbing durch Chef) habe ich gekündigt. Ich möche dazu meine Überstunden entsprechend vor meinem letzten Arbeitstag nehmen, damit ich früher - 4 Wochen - aus dem Betrieb bin. Kann mein Chef darauf bestehen, dass ich nur einen Teil der Überstunden nehmen darf, und den Rest ausbezahlt bekomme, damit ich länger im Betrieb bin?
Danke für Eure Antwort.
Gruß Nadine

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

ja, das kann er. Du hast leider keinen Anspruch auf Abfeiern der Überstunden. Solltest du auch Resturlaub haben, kann der Chef in begründeten Fällen - z.B. ein wichtiges Projekt steht an und es kann nicht rechtzeitig Ersatz gefunden werden für dich, dir auch diesen ausbezahlen.

Allerdings ist ein Mitarbeiter, der gekündigt hat, für ein Unternehmen auch ein Risikofaktor, da er/sie ja nicht mehr die volle Motivation mitbringt. Insofern entscheiden sich viele AGs dafür, den Mitarbeiter ziehen zu lassen - nach dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten.

Am besten suchst du das Gespräch auf freundlicher Basis. Normalerweise findet sich eine für alle Seiten verträgliche Lösung.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jasmin Nadine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Karamel
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hoffe, dass du recht hast. Wenn alles vorbei ist, werde ich mitteilen, wie es ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen