Überstundenauszahlung nach Kündigung

2. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
nico35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenauszahlung nach Kündigung

Hallo,
ich habe Mitte Januar (15.02.2008 wäre letzter Arbeitstag) wegen gesundheitlichen Gründen gekündigt. War seitdem auch krank und konnte nicht mehr arbeiten. Mein AG hatte nicht die Möglichkeit mir einen Freizeitausgleich zu gewähren, laut Dienstplan wäre es auch nicht geplant gewesen. Ist er nun dazu verpflichtet mir die ÜS auszubezahlen? Vertraglich wurde dazu nichts festgelegt, nur soviel, dass ÜS nach Anordnung auszuführen sind.
Danke für eine Antwort
nico

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Waren die Überstunden denn angeordnet?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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