Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mir wurde, nach Kündigung meinerseits innerhalb der Probezeit, eine Überstundenvergütung von meinem letzten regulären Lohn abgezogen. Meine erste Frage wäre zunächst was genau unter einer Überstundenvergütung zu verstehen ist und inwiefern es rechtmäßig ist, diese einfach am Ende des Arbeitsverhältnisses von einem festen Gehalt abzuziehen?
Ich gehe persönlich davon aus, dass es sich hierbei um Minusstunden handelt, die sich innerhalb meiner Tätigkeit bei der Firma angesammelt haben. Die Minusstunden sind aber nicht mein verschulden, sondern resultieren daher, dass mir zu wenig Arbeit vom Arbeitgeber zugeteilt wurde.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes: "Hr. Mustermann wird im Außendienst in Teilzeit mit einer monatlichen Arbeitszeit von 100 Stunden pro Monat eingestellt. Der Mitarbeiter erklärt sich bereits jetzt zu einer über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung bereit, wird insbesondere im Bedarfsfalle auch Vollzeitarbeit erbringen. Eine besondere zusätzliche Vereinbarung bedarf es hierzu nicht. ... Geleistete Überstunden/Mehrarbeit werden vergütet mit dem üblichen Stundenverdienst. ... Als Nachweis der Arbeitszeit gilt das Fahrtenbuch, welches fortlaufend und wahrheitsgetreu auszufüllen ist. Dauer und Verteilung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und den Anweisungen ihres Vorgesetzten. Unterbrechungen durch Betriebsruhen sind von Ihnen nachzuholen."
Auf der Internetseite eines Rechtsanwalts habe ich folgendes zu Minusstunden bei Kündigung gefunden.
"Arbeitszeitkonten sollen dem Arbeitgeber zwar die Möglichkeit geben, die Arbeitskraft seines Arbeitnehmers flexibel zu nutzen. Das rechtliche und wirtschaftliche Risiko, keine Verwendung für die Arbeitskraft zu haben, bleibt aber weiterhin bei ihm. Entscheidet allein der Arbeitgeber über die zeitliche Lage und die Dauer der Arbeit und entstehen dabei Minusstunden, hat der Arbeitnehmer nicht zu wenig gearbeitet, sondern der Arbeitgeber zu wenig Arbeit zugewiesen. Dann ist er mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug und muss den Lohn auch ohne Arbeitsleistung bezahlen, und zwar ohne Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Nacharbeit, vgl. § 615 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)." (Quelle: https://www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html)
Liege ich richtig mit der Annahme, dass der Abzug der Minusstunden (falls es sich darum handeln sollte) auch in meinem Fall nicht rechtmäßig ist?
Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank,
Phineas Gage
Überstundengrundvergütung vom letzten Lohn abgezogen
15. April 2019
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Frage vom 15. April 2019 | 17:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundengrundvergütung vom letzten Lohn abgezogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. April 2019 | 19:28
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Überstundenvergütung ist ja eigentlich das Geld, was man für geleistete Überstunden erhält. Ein Abzug im nachhinein ist da schon merkwürdig.
Abrechenbare Minusstunden gibt es (stark vereinfacht) nur, wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt oder wenn die Minusstunden vom Arbeitnehmer verursacht wurden.
Wenn man nicht ausreichend beschäftigt wird, dann entstehen keine, das haben Sie richtig recherchiert.
Wenn Sie den ganzen Lohn ausgezahlt haben wollen, dann können Sie z.B. die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und dort setzt der Rechtspfleger für Sie die Gehaltsklage auf. Kostet nix.
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