Überstundenklausel: bis zu x Stunden gelten mit monatlicher Gehaltszahlung als abgegolten

2. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenklausel: bis zu x Stunden gelten mit monatlicher Gehaltszahlung als abgegolten

Hallo,

ich habe eine Frage zur Überstundenregelung. Dem Arbeitszeitgesetzt entnehme ich, dass die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit von 8h nur dann seitens AG auf 10h ausgedehnt werden kann, wenn über das nächste halbe Jahr bzw. 24 Wochen wieder ein Ausgleich auf durchschnittlich 8h erfolgt. Das Ganze wird dann allerdings auf möglicherweise abweichende Regelungen des Arbeitsvertrags eingeschränkt.

Angenommen ein Arbeitsvertrag enthält nun die Klausel, dass bei einer 40h-Woche bis zu 32 Überstunden monatlich mit dem festen Monatsgehalt als abgegolten gelten. Hebelt diese Regelung die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes dann völlig aus? Ich finde im Internet reihenweise Hinweise, dass diese Klausel nur dann zulässig ist, wenn das Ausmaß an Mehrarbeit aus Transparenzgründen in irgendeiner Form beschränkt wird. Das ist ja hier aber ja gerade der Fall. Wenn ich diese Klausel aber nicht falsch verstehe, bedeutet dies ja, dass mein AG meine wöchentliche Arbeitszeit unter Vorschub betriebsinterner Gründe quasi konsequent auf weit über 40h ausdehnen kann, ohne dass ich zuminest rechtlich irgendeine Möglichkeit auf Ausgleich hätte. Oder mit anderen Worten: Er könnte mir bei Bezahlung einer 40h-Woche netto ca. eine 47h-Woche auferlegen. Entgeht mir da irgendwas oder ist das tatsächlich ohne Weiteres so zulässig?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17786 Beiträge, 8036x hilfreich)

Haben Sie den Vertrag schon unterschrieben oder sollen Sie noch unterschreiben? Wenn noch nichts unterschrieben ist, dann sollte mit dem Arbeitgeber doch eine andere Regelung verhandelt werden, diese hier würde ich niemals unterschreiben! :crazy:
Worüber reden wir:
Werden hier schon Überstunden geschoben? Wenn ja, seit wann in welchem Umfang?
Ist das erst ein Vertragsentwurf?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe noch nichts unterschrieben und werde mich auch tunlichst davor hüten, das in dieser Form zu tun. Besagter Vertrag enthält allerdings noch weitere AN-unfreundliche Klauseln, die für meine Position auch eher irrelevant sein sollten (außervertragliches Wettbewerbsverbot, Dienstreisen auf Weisung von bis zu 3 zusammenhängenden Monaten, dabei keine Vergütung der Reisezeit, etc.). Hier liegt also so viel im Argen, dass mir die Erfolgsaussichten einer Nachverhandlung eher gering erscheinen.
Ich habe zwar noch ein weiteres Angebot als Vertragsentwuf vorliegen, dass auch wesentlich AN-freundlicher ausgestaltet ist. Das werde ich auf jeden Fall in irgendeiner Form anbringen können. Allerdings enthält auch dieser Entwurf obige Klausel, in diesem Fall allerdings nur mit pauschaler Abgeltung von bis zu 8 Überstunden.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17786 Beiträge, 8036x hilfreich)

Wenn SIe mit den Überstunden einverstanden sind und der Stundenlohn auch dann noch stimmt, wenn Sie immer Überstunden machen, dann spricht nichts gegen so eine Regelung. Dennoch finde ich da die Frage an den AG berechtigt, ob die den manchmal anfallen oder ständig.

Übrigens fände ich es nett für zukünftige Bewerber, wenn Sie dem AG mit dem unverschämten Angebot dezent mitteilen, dass Sie so ein Angebot für unakzeptabel halten. Es gibt ja leider immer AN, die weniger die Wahl haben, für die wäre das sicher gut, wenn mal einer sagt, wie sch.... das ist, was die bieten.

P.S. Es gibt auch Bewertungsforen, wo Bewerber sich äußern können. Bei so einer Firma finde ich das sehr sinnvoll!

-- Editiert von altona01 am 02.03.2019 19:30

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14895 Beiträge, 8822x hilfreich)

Zitat:
Dem Arbeitszeitgesetzt entnehme ich, dass die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit von 8h nur dann seitens AG auf 10h ausgedehnt werden kann, wenn über das nächste halbe Jahr bzw. 24 Wochen wieder ein Ausgleich auf durchschnittlich 8h erfolgt.

Das stimmt. Sie übersehen aber, dass nach dem Arbeitszeitgesetz der Samstag auch ein Werktag ist.
Eine dauerhafte Arbeitszeit von 48h/Woche ist also kein Problem - es ist dann auch kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich. (Beispiel: Mo-Do 10h, Fr 8h, Sa frei -> macht im Durchschnitt 8h pro Werktag)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15841 Beiträge, 6031x hilfreich)

Gleichwohl muss man sehen, dass fest eingeplante Überstunden einen Widerspruch in sich darstellen. Ü sind per definitionem die Ausnahme und können nicht dazu dienen , die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit auszuhebeln. Und Überstunden sind auszugleichen, wenn es schon kein Geld dafür gibt.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 581x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
Angenommen ein Arbeitsvertrag enthält nun die Klausel, dass bei einer 40h-Woche bis zu 32 Überstunden monatlich mit dem festen Monatsgehalt als abgegolten gelten.


Die Klausel hat doch nichts mit der Anzahl angeordneter Überstunden oder irgendwelchen Arbeitszeitregelungen zu tun. Hier wird doch nur festgeschrieben, dass bis zu 32 Überstunden / Monat nicht extra vergütet werden. Ganz normale Regelung, die in außertartiflichen Arbeitsverträgen häufig Anwendung findet.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28199 Beiträge, 5137x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
dass bei einer 40h-Woche bis zu 32 Überstunden monatlich mit dem festen Monatsgehalt als abgegolten gelten.
Steht dort tatsächlich *Überstunden*?
Oder ist Mehrarbeit bis max 32 Std. pro Monat damit gemeint?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 136x hilfreich)

Moin!

Zitat (von go502441-61):
... Arbeitsvertrag enthält nun die Klausel, dass bei einer 40h-Woche bis zu 32 Überstunden monatlich mit dem festen Monatsgehalt als abgegolten gelten. ...

Zitat (von blaubär+):
...Und Überstunden sind auszugleichen, wenn es schon kein Geld dafür gibt.

Ich bin ein wenig irritiert: hat man bei dieser Klausel wirklich trotzdem Anspruch auf zumindest einen Freizeitausgleich???

Schönes WE noch!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#9
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, in beiden Verträgen steht tatsächlich das Wort 'Überstunden' drin. Darüber hinaus enthält der Vertrag auch eine Klausel über mögliche Wochenends-, Feiertags- und Nachtarbeit. Und die Frage von dieWölfin ist für mich auch die entscheidende, wobei meine Recherche eher Gegenteiliges verspricht. D.h. der jeweilige AG kann einen auf Weisung einfach ohne Ausgleich mehr arbeiten lassen als die vertraglich vereinbarte Grundarbeitszeit. Ein Recht auf Ausgleich, in welcher Form auch immer, besteht also nicht.

Interessant wäre auch noch die Frage, in welcher Regelmäßigkeit mein AG Überstunden anordnen kann, denn eigentlich sollte das ja nur ein temporäres Werkzeug sein. Im Vertrag steht aber so was wie "sofern es zum Erreichen der Arbeitsleistung notwendig ist". Was hindert den AG jetzt aber daran, seine AN einfach so mit Aufgaben zu überladen - denn vertraglich ist es ja abgedeckt -, dass das Erreichen ohne regelmäßige Überstunden schlicht nicht möglich ist?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28199 Beiträge, 5137x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
in welcher Regelmäßigkeit mein AG Überstunden anordnen kann, denn eigentlich sollte das ja nur ein temporäres Werkzeug sein.
Ja. Je nach betrieblichem Erfordernis. Wenns der Betrieb erfordert, dann eben jeden Monat.
Ausgleich nach ArbZG.

Zitat (von go502441-61):
dass das Erreichen ohne regelmäßige Überstunden schlicht nicht möglich ist?
KANN auch sein, dass du im Monat mal gar keine und in anderen Monaten evtl. mal 32 oder mehr machen musst. Jede weitere als 32 Std. muss der AG dann als Ü-Stunde bezahlen.
Zitat (von go502441-61):
Darüber hinaus enthält der Vertrag auch eine Klausel über mögliche Wochenends-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Die lautet wie ---genau---?
Gibts auch eine Klausel zu Freizeitausgleich/Abgeltung?

Ich denke hier unwillkürlich an die Speditions-Logistikbranche/Fahrer im In-und Ausland...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die lautet wie ---genau---?
Gibts auch eine Klausel zu Freizeitausgleich/Abgeltung?


Den exakten Wortlaut möchte ich hier ungerne 1:1 veröffentlichen, aber sinngemäß steht drin, dass ich mich bereit erkläre, auf Anweisung Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten sofern es zum Erreichen der Arbeitsleistung nötig und gesetzlich zulässig ist.

Und nein, abgesehen von der Abgeltungsklausel aus dem Threadtitel und einer, die den Kündigungsfall betrifft, gibt es thematisch nichts zum Thema Freizeitausgleich/Abgeltung.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28199 Beiträge, 5137x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
dass ich mich bereit erkläre, auf Anweisung Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten sofern es zum Erreichen der Arbeitsleistung nötig und gesetzlich zulässig ist.
Dann stell dir vor, was das bedeuten kann in der Praxis.
Was ist zB das *Erreichen der Arbeitsleistung*? Wo ist die definiert? ICH lese daraus: Hey, Du bleibst solange im Betrieb, bis du diese vorgegebene Arbeitsleistung vollbracht hast. Also lautet die Anweisung: komm am Sonntag früh und arbeite, bis die Leistung erbracht ist. Als Chef benötige ich sie am Montag 4.00.
Oder: Der Betrieb hat einem Kunden Terminzusage gemacht. Mitarbeiter erhalten die Anweisung, bis zum Termin X die entspr. Leistung fertigzustellen.

Wenn es keine weitere Klausel gibt, dann bietet der AG dir ein Gehalt/Lohn, in dem bis zur Grenze im ArbZG alles möglich ist. Ohne Abgeltung in Zeit/Geld für die Mehrarbeit.
Und ohne Abgeltung in Geld/Zeit für die Überstunden.
Zitat (von guyfromhamburg):
Ganz normale Regelung, die in außertartiflichen Arbeitsverträgen häufig Anwendung findet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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