Überstundenpflicht gastronomie

18. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chillizora@hotmail.com
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenpflicht gastronomie

Ich habe einen 30 stunden vertrag in der gastro - werde nach stunden bezahlt .
Arbeite aber dauerhaft 50-60 woche pro teilweise 11h am tag durch ohne pause hintereinander. Das geht schon seit monaten
Ich habe kein leben und möchte max 45 stunden arbeiten,
Kann ich das einfordern
30 stunden waer perfekt A er 60 sind zuviel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// Ich habe einen 30 stunden vertrag

... Und was steht im AV zum Thema Überstunden?
Und wenn etwas dazu geregelt ist: Eine Schwankung von 100 % ist gleichwohl zuviel.
Der erste Schritt wäre, dass du dich wehrst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheaDo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Chillizora@hotmail.com):
Arbeite aber dauerhaft 50-60 woche pro teilweise 11h am tag durch ohne pause hintereinander.

Die gesetzliche Obergrenze für die tägliche Arbeitzeit liegt bei 10 Stunden, und das ist auch nur dann erlaubt, wenn man innerhalb einer bestimmten Zeit auf 8 Stunden im Durchschnitt kommt.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

Der Arbeitgeber von sich aus drauf gucken, dass seine Arbeitnehmer spätestens nach 6 Stunden Arbeit mindestens eine halbe Stunde Pause bekommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Nur hilft das einem nicht unbedingt viel, wenn man weiß, dass es so ist. Natürlich könntest du das einklagen, aber ich weiß nicht, ob der Arbeitgeber nicht irgendwann mit Kündigung reagiert. Aber vielleicht könntest du mal die beiden Gesetze ausdrucken und in einem Vieraugen-Gespräch mit dem Vorgesetzten darauf aufmerksam machen.

Ob du darauf bestehen kannst, genau 30 Stunden zu arbeiten, das hängt tatsächlich von deinem Vertrag ab, das wurde ja aber schon gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Selbstverständlich können Sie zurecht einfordern, dass Sie die Stunden arbeiten, die vertraglich vereinbart wurden. Steht im Vertrag irgendetwas zu Überstunden?
Als Teilzeit-Arbeitnehmer arbeitet man ja meistens weniger, weil man nicht Vollzeit arbeiten kann oder will. Deshalb wurde eine Stundenzahl vereinbart, auf die man auch Anspruch hat.
Arbeitgeber, die Geld damit sparen, Arbeitnehmer in Teilzeit anzustellen und Vollzeit zu beschäftigen reagieren natürlich eher nicht erfreut auf so ein Anliegen.
Aber mal ganz ehrlich, einen anderen Job in der Branche zu finden ist nicht so schwer, oder?

Ausführlicher zum Nachlesen:
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/teilzeit-41-dauer-und-lage-der-arbeitszeit-ueberstunden_idesk_PI13994_HI1436997.html

-- Editiert von altona01 am 19.11.2015 18:21

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