Hallo zusammen,
folgende Situation:
ich arbeite bei einem Unternehmen und in meinem Arbeitsvertrag steht drin, "dass evtl. Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind". Soweit so gut.
Nun werden meine geleisteten (Über)Stunden aber aufgeschrieben, da diese an Kunden weiterverrechnet werden (Projektarbeit). Ich habe auch ein Gleitzeitkonto auf dem meine Gesamtstundenzahl aufgeführt ist. Prinzipiell können wir Überstunden abfeiern, aber ich hab schon relativ viele Überstunden, von dem her wird das schwierig.
Meine Frage nun. Wie sieht das bei einer evtl. Kündigung meinerseits aus? Besteht da ein Anspruch auf Auszahlung oder Abfeiern? Oder ist das eher freiwillig geleistete Arbeitszeit von mir und mein Geschenk an die Firma?
sk
Überstundenregelung bei Kündigung
12. Oktober 2007
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Frage vom 12. Oktober 2007 | 16:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenregelung bei Kündigung
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2007 | 17:51
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo,
nach meiner Einschätzung, gilt das, was im AV vereinbart wurde. Wenn du theoretisch bisher ab und zu Überstunden abfeiern konntest/könntest, ist das ein Entgegenkommen deines AG. Im Fall der Kündigung, denke ich eher nicht, dass du die Stunden abgegolten bekommst. Inwieweit dann das *Gewohnheitsrecht* zum Zuge käme, kann ich nicht beurteilen.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
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