Überstundenregelung bei Kündigung

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
sk1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenregelung bei Kündigung

Hallo zusammen,

folgende Situation:

ich arbeite bei einem Unternehmen und in meinem Arbeitsvertrag steht drin, "dass evtl. Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind". Soweit so gut.

Nun werden meine geleisteten (Über)Stunden aber aufgeschrieben, da diese an Kunden weiterverrechnet werden (Projektarbeit). Ich habe auch ein Gleitzeitkonto auf dem meine Gesamtstundenzahl aufgeführt ist. Prinzipiell können wir Überstunden abfeiern, aber ich hab schon relativ viele Überstunden, von dem her wird das schwierig.

Meine Frage nun. Wie sieht das bei einer evtl. Kündigung meinerseits aus? Besteht da ein Anspruch auf Auszahlung oder Abfeiern? Oder ist das eher freiwillig geleistete Arbeitszeit von mir und mein Geschenk an die Firma?

sk

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

nach meiner Einschätzung, gilt das, was im AV vereinbart wurde. Wenn du theoretisch bisher ab und zu Überstunden abfeiern konntest/könntest, ist das ein Entgegenkommen deines AG. Im Fall der Kündigung, denke ich eher nicht, dass du die Stunden abgegolten bekommst. Inwieweit dann das *Gewohnheitsrecht* zum Zuge käme, kann ich nicht beurteilen.




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.704 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen