Überstundenvergütung als krankes BR-Mitglied?

21. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Barny2012
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Überstundenvergütung als krankes BR-Mitglied?

hallo,
ich bin auf der Suche nach Antworten. Als ehemaliges BR -Mitglied möchte ich Fragen, ob ich Überstundenansprüche aus Betriebsratstätigkeit beim AG geltend machen kann, obwohl ich Krankgeschrieben war.
Hintergrund:
BR Wahl war angefochten durch AG . Wir waren mal 3 BR'te. Dann habe 2 ihr Amt niedergelegt so das nur noch ich übrig war. Ich erledigte die BR Geschäfte weiterhin, da noch kein Gerichturteil vorlag. Dann wurde ich krank, erledigte weiterhin von zu Hause aus meine BR Geschäfte. Da in der Vergangenheit meine BR Arbeit zu 99 % außerhalb der üblichen Arbeitszeit lag( ich arbeitete nur im Nachtdienst) verrichtete ich also die BR Arbeit nun wie schon gesagt von zu Hause aus und immer noch krankgeschrieben. Meine gesammmten Ausganen Porto und Schreibkram erhielt ich vom AG bezahlt, nur die Vergütung dieser entstandenden Zeit will er mir nicht vergüten. habe nun einen neuen Wahlvorstand gewählt die dann in der Wahlversammlung ihren neuen BR gewählt haben und nun ist damit mein Amt erloschen.
Mir sind so 40 Stunden BR Überstunden in den 4 Monaten entstanden und meine Frage lautet habe darauf einen Anspruch?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hat der AG früher die Überstunden für die BR-Tätigkeit übernommen?

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#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Wenn man krank ist, kann man auch nicht Überstundenvergütung verlangen. Da hat der AG recht.

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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn Barney2012 früher die Überstunden vergütet bekommen hat, dann sehe ich hier evtl. schon eine Chance, da eine Notlage vorlag, die die Arbeit während der Krankheit rechtfertigen könnte.

Weiterhin sehe ich in der Aussage "Nachtdienst", dass er irgendwie in der Produktion gearbeitet haben muss. Von daher wäre eine Bürotätigkeit auch während Krankheit (kommt natürlich auf die Krankheit an) evtl. möglich.

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#4
 Von 
Barny2012
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Zu dem Zeitpunkt als ich gesund war also gearbeitet habe sind die Mehrarbeitsstunden als Überstunde gelaufen und sind im Dienstplan ausgewiesen worden.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ich schließe mich der Meinung von Moochi an. Wie soll das Rechenmodell auch aussehen:z.B. 8-16.00 Uhr krank und die KK zahlt die Stunden und danach werden Überstunden geleistet, die der AG bezahlen soll?

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#6
 Von 
Barny2012
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
hatte heute eine Mail vom RA bekommen der mich damals als BR beraten hat. Er meint, wenn die BR Arbeit begründet ist/war während meiner Krankheit dann muß der Arbeitgeber dies Stunden auch bezahlen. Und ich habe minutsiös meine Betriebsratsstunden aufgeschrieben und auch als mich der Anwalt damals aufforderte nun endlich als BR tätig zu werden um den neuen BR Bzw. den neuen Wahlausschuß für die Wahl des neuen BR zu benennen mußte ich aktiv werden weil der Anwalt der AG-Seite drohte mit einer Amtsaufhebeung. Alles schriftlich belegt.
Also denke ich das ich rechtliche Schritte einleiten könnte um meine Stunden Geltend zu machen.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

"Und ich habe minutsiös meine Betriebsratsstunden aufgeschrieben und auch als mich der Anwalt damals aufforderte nun endlich als BR tätig zu werden um den neuen BR Bzw. den neuen Wahlausschuß für die Wahl des neuen BR zu benennen mußte ich aktiv werden weil der Anwalt der AG-Seite drohte mit einer Amtsaufhebeung. Alles schriftlich belegt."

Eigentlich ist das hier ganz einfach: Hätten diese notwendigen Informationen in der Frage gestanden, hätten sich die Antworten auch darauf bezogen. :cool:

-- Editiert hamburgerin01 am 22.03.2012 23:08

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