Ich habe 17 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet . Dann war ich vom 18.7 bis 26.8.2013 krank geschrieben. Auf anraten meines Arztes habe ich meine Tätigkeit bei der Firma beendet. Ich habe einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen unterschrieben. Nun habe ich folgendes Problem: laut Arbeitsvertrag habe ich eine tägliche Arbeitszeit von 5 h, macht bei 18 Tagen Krankheit, 90h die mir bezahlt werden müssten. Ich habe beim ausscheiden aus der Firma noch 51h Überstunden gehabt und 11 Tage ungenutzten Urlaub (sprich 11×5h=55h). Nun hat mein AG allerdings meine komplettem Überstunden mit den Tagen meiner Krankheit verrechnet, so dass mir nach meinem Empfinden ca 500 € Lohn
vorenthalten werden. Frage: darf der AG Überstunden mit krankentagen verrechnen?
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Überstundenverrechnung mit Krankheitstagen
18. September 2013
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Frage vom 18. September 2013 | 17:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenverrechnung mit Krankheitstagen
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#1
Antwort vom 19. September 2013 | 14:18
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
/// Darf der AG Überstunden mit Krankentagen verrechnen?
Das geht natürlich nicht, wenn ordnungsgemäß die AU vorliegt. Krankheit und Urlaub sind bezahlte Zeit.
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#2
Antwort vom 19. September 2013 | 18:02
Von
Status: Schlichter (7010 Beiträge, 3931x hilfreich)
War denn für die Krankenzeit an und für sich der Abbau von Überstunden geplant? Wenn ja, dann kann eine solche "Verrechnung". Die Entgeltforzahlung betrifft ja nur die Arbeit, die der AN ohne die AU zu leisten gehabt hätte.
Und jetzt?
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