Überstundenzuschlag bei Überstundenpauschale

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486101-51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenzuschlag bei Überstundenpauschale

Ich habe eine Frage. Ich habe in meinem Dienstvertrag eine Überstundenpauschale von 10 Stunden pro Monat.

Eine Überstunde wird ja mit einem Zuschlag von 50% Zuschlag mit 1,5 Zeitausgleich gerechnet.

Ab wann greift dieser Zuschlag? Gilt der quasi sofort bei jeder Stunde oder erst für die Stundne, die über die 10 Stunden der Überstundenpauschale hinausgehen?

Weil wenn ich 5 Überstunden mache u. diese mit 1,5 gerechnet werden, würde die ja dann die 10 von der Pauschale abgedeckten Stunden ergeben, oder kann man das so nicht rechnen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von fb486101-51):

Eine Überstunde wird ja mit einem Zuschlag von 50% Zuschlag mit 1,5 Zeitausgleich gerechnet.



nein - Aufgrund welcher Rechtsgrundlage (Tarifvertrag, BV, AV) soll es den Zuschlag denn geben?

Ein Gesetz gibt es dazu nicht.

-- Editiert von Ohadle am 14.03.2018 13:33

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb486101-51):
Ich habe eine Frage. Ich habe in meinem Dienstvertrag eine Überstundenpauschale von 10 Stunden pro Monat.


Dabei dürfte es sich um 10 Echststunden handeln, mit anderen Worten, die ersten 10 geleisteten Überstunden sind pauschal abgegolten. Erst ab der 11 greifen andere Regeln, so es die gibt.

Aber alles nur Vermutung die auf dem Üblichen basiert, da wir den Vertrag nicht kennen.

Berry

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von fb486101-51):

Weil wenn ich 5 Überstunden mache u. diese mit 1,5 gerechnet werden, würde die ja dann die 10 von der Pauschale abgedeckten Stunden ergeben, oder kann man das so nicht rechnen?


In meinem Mathematikuniversum ergibt 5 x 1.5 übrigens 7.5.

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