Wertes Forum
Mein Arbeitsvertrag von 2011 wurde mit einer monatlichen, übertariflichen Zulage i. H. von 600 Euro geschlossen.
Besondere Vereinbarung: "Nach Einarbeitung von 6 Monaten erfolgt die tarifliche Leistungsbeurteilung mit welcher 200,00 Euro angerechnet werden. Die restlichen 400,00 Euro werden je zur Hälfte mit dem Sprung in die Ziel-Eingruppierung und einer evtl. Wochenstundenerhöhung verrrechnet
Vor 3 Jahren trat die Firma an mich heran mit der Bitte die Wochenarbeitszeit von 35 auf 38 Stunden zu erhöhen. Ich habe eingewilligt und die Zulage blieb als eine Komponente der Vergütungszusammensetzung konstant bei 200,00 mtl.
Nun habe ich die Arbeitszeit auf 32 reduziert und die Firma möchte die Zulage zunächst kürzen, ausgehend allerdings von 38 auf 32 statt von 35 auf 32 Wochenstunden. Nachdem ich dieses Vorgehen kritisch hinterfragt hatte, verwies mich der Personaler auf die Klausel im Arbeitsvertrag, aus der hervorgeht, dass die Zulage bei Erreichen der Ziel-Eingruppierung gekürzt werden kann und bei einer Erhöhung der Arbeitszeit vollständig wegfallen kann. Ich habe auf den Nachtrag von vor 3 Jahren hingewiesen, aus welchem hervorgeht, dass bei der Erhöhung auf 38 Wochenstunden die Zulage bei 200,00 Euro verbleibt. Am Telefon meinte der Personaler: "das sieht ganz danach aus, als hätte man vor 3 Jahren ganz einfach vergessen, die Zulage komplett zu streichen.
Was tun? Muss man auch das gefallen lassen?
Danke euch!
Viele Grüße
PS: ist eine Übertarifliche Zulage eigentlich nicht altersgesichert?
Übertarifliche Zulage altersgesichert?
4. Dezember 2022
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Frage vom 4. Dezember 2022 | 22:02
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 20x hilfreich)
Übertarifliche Zulage altersgesichert?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 00:23
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
Zitat"... das sieht ganz danach aus, .... :
Genau das ist der Punkt, 'wonach es aussieht' zu überführen in ein Wissen, was genau Sache ist.
Wenn man vergessen hat, die Zulage zu streichen, ist es so und du hast nix, was du dir 'gefallen lassen' müsstest. Im Gegenteil: du hättest die ganze Zeit profitiert gehabt.
Wenn die Zulage dir dagegen nach wie vor zusteht - Zusatzvereinbarung - , dann ist auch alles klar.
Und was soll 'altersgesichert' heißen? Du wirst die Zulage nach deiner Verrentung sicher nicht länger bekommen, aber du kannst ein deinem Sozialversicherungsbrutto erkennen, ob du dafür auch in die Rentenkasse einzahlst.
Und jetzt?
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