Hallo!
wie sieht die Rechtslage aus, wenn mir bei der Einstellung ein übertarifliches Anfanggehalt zugesagt wurde (schriftlicher Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen), aber am Ende des ersten Monats doch nur das Tarifgehalt bekomme? Muss ich das hinnehmen? Wenn ja, warum?
Danke für eine Antwort
Übertarifliches Gehalt! - mündliche Zusage -
2. Mai 2006
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Frage vom 2. Mai 2006 | 19:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertarifliches Gehalt! - mündliche Zusage -
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2006 | 20:07
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2324x hilfreich)
quote:
Muss ich das hinnehmen? Wenn ja, warum?
Deniz da fallen mir spontan 2 Gründe ein:
1. kein Beweis bei mündlicher Zusage (oder gabs Zeugen?)
2. noch kein Kündigungsschutz nach 1 Moant (also ist 'Ball flach halten' angesagt)
MfG
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