Hallo Forum,
ist der Übertrag von Urlaub (Grund Erkrankung) nur antragspflichtig oder auch genehmigungspflichtig?
Wenn man den Urlaub wegen Erkrankung nicht nehmen konnte, reicht der Antrag oder muss ein positiver Bescheid des Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung erfolgen, damit der Urlaubsanspruch nicht zum 31.12. verloren geht.
Vielen Dank für die Antwort.
Übertrag Urlaubsanspruch
9.12.2020
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Frage vom 9.12.2020 | 22:23
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertrag Urlaubsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10.12.2020 | 08:51
Von
Status: Wissender (14402 Beiträge, 5596x hilfreich)
Zitat:BUrlG §7 (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. .....
Antrag reicht, weil du ja ein Recht auf den Urlaub hast und ein dringender Grund vorliegt.
Übrigens: Durch Rechtsprechung des EuGH verfällt Urlaub ohnehin nicht mehr so leicht.
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