Übertragung des Resturlaubs ins übernächste Jahr nach der Eltern-Teilzeit

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
kovler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung des Resturlaubs ins übernächste Jahr nach der Eltern-Teilzeit

Ich habe viel Resturlaub aus dem Jahr 2006, den ich nicht genommen habe, weil ich im Herbst 2006 Mutter geworden bin und anschließen ein Jahr Elternzeit genommen habe. In diesem Elternjahr (2007) habe ich kleine Aufträge auf Stundenbasis erledigt, der Umfang war jedoch gering (ca. 10h im Monat) und ich habe diese Aufträge von Zuhause erledigt. Daher habe ich in 2007 den Urlaub aus 2006 nicht verbraucht.
Seit 2008 arbeite ich nun wieder in der Firma und kann also auch den Urlaub aus 2006 endlich nehmen. Die Vorschrift, dass der Urlaub aus dem vorletzten Jahr verfällt, wenn man ihn nicht nimmt, kenne ich. Ich kenne auch die Ausnahme, dass wenn man den Urlaub nicht nehmen konnte, verfällt dieser nicht, sondern wird auch ins übernächste Jahr übertragen.
Meinem Antrag, den 2006-er Urlaub ins 2008 zu übertragen, haben die Personaler zunächst zugestimmt. Doch später wurde die Zusage zurückgezogen mit folgender Begründung:
Die Tatsache, dass ich im Rahmen des ersten Jahres nach Geburt des Kindes gearbeitet habe, bedeutet, dass ich rechtlich im Arbeitsverhältnis war und daher Urlaub nehmen konnte. Die Geringfügigkeit können sie nicht berücksichtigen. Der Resturlaub wird nun ausgezahlt.

Dem habe ich zwar widersprochen, kann meine Chancen auf Erfolg aber nicht abschätzen. Was kann ich als Begründung nehmen?

-- Editiert von kovler am 14.05.2008 14:34:16

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1 Antwort
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 Von 
raptor2
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Schüler
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