Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Ich arbeite in einer Spielhalle als Hallenleiterin und musste fest stellen, das wir mit Kamera Ton und auch über Telefon ( Festnetz)abgehört bzw. gefilmt werden. Mein Chef hat sich die Anlage installieren lassen und ruft dann in der entsprechenden Halle an um nachzufragen warum man gerade am PC am arbeiten ist und nicht putzt. Er sitzt quasi eine Etage höher in seiner Wohnung und sieht sich per Fernmodus an ob sich jemand in seinen 10 Hallen mal hinsetzt ( was uns strikt untersagt wurde) oder ob er wischt. Es ist mittlerweile beängstigend, da auch wie gesagt eine Wanze im Telefon sitzt.Es hagelt mit Abmahnungen bzw. man kann jederzeit damit rechnen, die Kündigung zu bekommen. Ist so etwas überhaupt zulässig? Wer hat auch schon mal mit einem solchen Arbeitgeber zu tun gehabt und wie ist es da weiter gegangen? Ich danke für jede Auskunft.
Liebe Grüße Ute Thannhäuser
Überwachung am Arbeitsplatz - Kamera und Telefon
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wurdet ihr danach gefragt? Gibt es einen Betriebsrat? Wieviel AN seid ihr?
Quote:
-------------------------------------------------------------
auch über Telefon ( Festnetz)abgehört
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Mit welcher Begründung ??
** Videoüberwachung ist nur erlaubt, wenn nicht der Arbeitnehmer ständig überwacht wird, sondern das zu schützende Eigentum. Ausnahmen treten dann ein, wenn besonders wichtige oder wertvolle Bereiche geschützt werden sollen.
Versteckt montierte Kameras in einem öffentlichen Raum zur Überwachung der Mitarbeiter sind unzulässig. Der Arbeitgeber kann dafür bestraft werden. Der Arbeitnehmer hat dabei ein Recht auf Schadensersatz. (18 Ca 4036/00
) **
siehe auch folgende URL:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ass_arbeitsrecht_43.htm
Werden die Kunden mit auf diesem Band auch aufgenommen? Wenn ja, mit welcher Absicht. Da muß ein Schild am Eingang angebracht sein, das die Kd. darauf hinweist.
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/video/agstuttg.htm
Siehe auch: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=51433
Viel Glück!
Vor erst mal Danke für die Antwort.
Also,1. Die Firma ist entsprechend gesplittet das amn keinen Betriebsrat gründen kann. 2. wir werden rund um die Uhr bewacht,angeblich um Überfälle zu vermeiden, was natürlich Unsinn ist, denn ich hatte am 19.9.2006 selbst einen bewaffneten Raubüberfall.
Aussage meines Chefs dazu " Muss man durch, ist doch nicht so schlimm" 3. Auch Kundengespräche werden aufgezeichnet.
Ich könnte mittlerweile ganz ehrlich k...en
Ich weiß nicht mehr wie ich mich noch verhalten soll.
Gruss Ute Thannhäuser
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Mit irgendwelchen Gesetzestexten oder Urteilen wirst du solch einen Chef ganz sicher nicht dazu bringen die Überwachungsmaßnahmen rückgängig zu machen.
... wenn die videoüberwachung illegal ist - und dafür könnte einiges sprechen - kann der AG mitschnitte nicht als beweise verwenden. u.u. könnte es hilfreich sein, gegen eine darauf begründete abmahnung auch gerichtlich vorzugehen. das muss natürlich jemand machen, der nichts mehr zu befürchten hat.
unklar ist mir allerdings, dass oder ob eine spielhalle vielleicht berechtigt überwacht wird, aber dann doch wohl nur während des spielbetriebes.
Wenn die anderen AN auch so empfinden, könnte es sich rentieren gemeinsam gegen dem AG vorzugehen. Dies ist ein riskanter Schritt, der wohl überlegt sein müssen.
Ansonsten stimme ich Venotis zu!
Eine Videoaufzeichnung klingt logisch, gegen Kd-Betrug und Überfälle, wenn es dem Kd. bekannt gemacht wird. Allerdings berechtigt dies dem AG nicht vor dem Bildschirm zu sitzen und seine ANs jeden Handgriff zu kritisieren!
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